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C. Neekarsehiffahrt.
Allgemeines.
Wie in den vorausgehenden Berichten, so soll auch in dem vorliegenden nur das auf den Personalbestand und die Aufwendungen bezügliche angeführt werden.
Der Personalbestand ist, wie aus den angeschlossenen Uebersichten über die Flussmeister und Schleussenwärter zu ersehen ist, derselbe geblieben, wie in den beiden vorausgegangenen Etatsjahren.
Die Bewachung und Bedienung der 7 Schleussen und der zugehörigen Kanäle bei Marbach, Kleiningersheim, Hessigheim, Besigheim, Kirchheim und Heilbronn wird von 8 Schleussen Wärtern besorgt, von welchen die 4 ständig Angestellten Gehalte von 300—900 M. und die 4 unständig Angestellten Belohnungen von 60—280 M. erhalten. Die ständigen Schleussenwärter in Kleiningersheim, Besigheim und Heilbronn haben Dienstwohnung; der Aufwand für die Unterhaltung dieser 3 Wohngebäude ist unter dem Verwaltungsaufwand begriffen. Die Schleussenwärter in Marbach, Kleiningersheim, Besigheim und Kirchheim erhalten ausserdem für die Beaufsichtigung von Unterhaltungsarbeiten oder bei Beschäftigung als Vorarbeiter noch Taggelder von 1 M. bis zu 3 M. 50 Pf., je nach der Entfernung des Arbeitsplatzes vom Wohnort der Wärter. Diesen letzteren 4 Schleussen- wärtem und dem Schleussenwärter in Heilbronn ist auch die Flossaufsicht übertragen, wofür sie noch besondere Belohnungen, und zwar der erstere von jährlich 20 M., die übrigen von jährlich 50 M. aus dem Flussbaufonds beziehen.
In der nachstehenden Uebersicht S. 136 ist der in den beiden Berichtsjahren mit der Unterhaltung der Neckarwasserstrasse verbundene Aufwand zusammengestellt.
Die Einnahmen betrugen aus der Verpachtung von' Grundstücken und aus verkauften oder vermieteten Inventarstücken und Felderzeugnissen:
im Jahre 1895/96 . . 1169 M.
„ „ 1896/97 . . 1149 M.
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