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Wildberg erscheinen sollen: Wildberg, Nagold, Altensteig, Ealw, Liebenzell, Zavelstein, Herrenberg, Neuenbürg, Wildbad, Hirsau, Bulach, Freudenstadt, Dornstetten, Dornhan, Hornberg, Schiltach, Sankt Georgen und Alpirsbach mit Klosteramt. Wir sehen daraus, daß die Regierung von der Bedeutung dieser Einrichtung fest überzeugt war, weshalb sie die gesetzliche Regelung selbst in die Hand genommen hat. Auch die Schäfer freuten sich sehr über diese Wertschätzung; es wurde darauf hingewiesen, daß die Schäfer einen Beruf mit vielen Beschwerlichkeiten haben und dah man ihnen deswegen diese „Ergetzlichkeit" nicht vorenthalten dürfe. Die Leitung der Veranstaltung hatte das „Schäfergericht"; dasselbe bestand aus dem Oberamtmann von Wildberg, dem Bürgermeister, dem Landzahlmeister und zwei Obermeistern der Zunft. Als Tag der Abhaltung der Feier wurde ursprünglich der Jakobifeiertag bestimmt; erst später wurde der 21. September gewählt. Auf diesen Tag strömten nicht bloß die Schäfer der genannten Aemter, sondern auch sonst große Volksscharen von fern und nah herbei, zumal, da auf diesen Tag auch der Markt gelegt wurde.
Man versammelte sich zunächst im Schloßhof; hierauf ging's in feierlichem Zug in die Kirche. Im Schloßhof wurden sodann die für den Tag geltenden Bestimmungen vorgelesen und andere Mitteilungen gemacht. Vom Schloßhof ging's den Berg hinab aus die Festwiese an der Nagold beim Kloster. Die Schäfer erschienen alle in ihrer Tracht und mit ihrem Hirtenstab. Alles war gespannt aus die munteren Schäferspiele. Diese begannen mit dem Wettlauf der Schäfer, der Siegespreis war ein Hammel. Mitunter fand auch ein Wettlauf der Schäferinnen statt, wobei die Siegerin ein seidenes Tüchlein erhielt. Während des Festes hielt das Schäfergericht seine Sitzung. Insbesondere wurde auf Grund einer eingehenden Prüfung über die notwendigen Erfordernisse für den Schäferberuf und auf Grund tadelloser Führung im Beruf den jungen Schäfern der Meisterbrief erteilt und dieselben in die Schäferzunft feierlich ausgenommen. Auf diese Weise sollten unwürdige Leute vom Beruf ferngehalten werden. Auch Standesangelegenheiten, die Belohnung, die Eeschäftsverpflichtung u. a. wurden besprochen; auch konnten Klagen und Beschwerden vorgebracht werden. Ebenso wurden die Leggelder eingezogen, d. h. jeder Schäfer mußte jährlich einen gewissen Betrag für das Recht der Ausübung seines Berufs, eine Art Gewerbesteuer, bezahlen; dieses Leggeld betrug 24 Kreuzer, wozu noch für jedes Schaf ein weiterer Betrag von 6 Kreuzern und für ein Lamm von 3 Kreuzern kam. Die Zahl der Schafe wurde durch einen Pferchmeister genau kontrolliert; auch wurde darüber gewacht, daß die Gemeinden ihren Schäfern den Lohn in angemessener Höhe und zur rechten Zeit bezahlten. Waren diese Geschäfte erledigt, so wurden noch weitere Schäferspiele gemacht. Auf diese Weise wird in Wildberg der Schäfertag seit 200 Jahren abgehalten; indes wurden die Schäfergerichte im I. 1827 aufgehoben, und von da an findet der Schäferlauf nur noch alle zwei Jahre statt. Seit dem Krieg wurde er erstmals wieder 1923 abgehalten.