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wurden, standen unter dem Großmeister in Malta. Seine Reichtümer sammelte sich der Orden hauptsächlich in der zweiten Hälfte des 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Unzählige Güter, Felder, Wiesen, Wälder, Häuser, Höfe, Einkünfte in Naturalien und Geld wurden dem Orden zum Geschenk gemacht.

In Rohrdorf erfolgte die Niederlassung im Anfang des 14. Jahr­hunderts. Nachdem der Orden schon am Ende des 13. Jahrhunderts in Rohrdorf und Umgebung einige Güter erworben hatte, verkaufte am 25. März 1303 Gertrud, die Tochter des Vogts in Wöllhausen, das Schloß, das Dorf und die Vogtei über Rohrdorf an das Kloster in Kniebis, von dem dieser Besitz aber bald darauf an den Zohanniter- orden durch Kauf überging. Weitere Erwerbungen in Rohrdorf, Eb- hausen und Walddorf, teils durch Kauf teils durch Schenkung, folgten in kurzer Zeit. Sowohl die Grafen von Hohenberg als die Umwohner wetteiferten, das Kloster, wie sie das Haus nannten, mit Geschenken zu erfreuen. Ja am 31. März 1321 verkaufte Vogt Billung von Wild­berg sein Dorf Walddorf samt Gütern und Rechten an den Orden. Da­mit hatte sich der Orden auf Jahrhunderte hinaus eine starke Stellung gesichert; er besaß die Rechte einer Obrigkeit oder einer Herrschaft. Fast in allen umliegenden Städten und Dörfern erlangte der Orden Be­sitze und Einkünfte, namentlich in den schon genannten Orten Rohr­dorf, Ebhausen, Walddors, aber auch in Mindersbach, Pfrondorf, Eün- dringen, Nagold, Hochdorf OA. Horb und weit über den Bezirk hinaus, in die Bezirke Horb, Herrenberg und andere erstreckte sich der Besitz des Ordens. Auch bekam der Komtur von Rohrdorf das Recht der Be­setzung der Pfarrstellen in Walddorf, Ebhausen, Hochdorf und ande­ren Orten. Ebenso hatte der Komtur die niedere Gerichtsbarkeit, das Recht zu strafen und Ordnungen zu treffen. Diese Ordnungen verfolg­ten die Absicht, für Gottesfurcht und christliche Zucht in den Gemeinden zu sorgen, ebenso für ehrbaren Wandel, für treue Berufserfüllung, für Verträglichkeit mit den Nebenmenschen. Es fehlte nicht an Bestimmun­gen mit strengen Strafen bei groben Vergeben; auch Geldverschwen­dung, unbefugtes Umhergehen nach abends 9 Uhr u. a. wurde mit Strafen belegt.

Der Orden wurde allerdings mit der Zeit seiner ursprünglichen Be­stimmung entfremdet und nahm einen durchaus weltlichen Charakter an; er verlor sich zuletzt in fruchtlosen Streitigkeiten über seine Rechte und Interessen. Im I. 1738 wurde das Dorf Walddorf an Württem­berg eingetauscht gegen gewisse Rechte in Rohrdorf und Dätzingen. In den meisten europäischen Ländern hatte er schon seit längerer Zeit an Ansehen und Rechten verloren. In Deutschland machte Napoleon I. den Johanniter-Besitzungen ein rasches Ende. Durch Tagesbefehl vom 19. Dez. 1805 wurde die Johanniterkommende in Rohrdorf-Dätzingen wie die übrigen Johanniterkommenden in Württemberg aufgelöst und ihre Besitzungen dem neugebildeten Königreich Württemberg zugeteilt. Damit fanden viele langjährige Mißhelligkeiten und Streitigkeiten ein rasches Ende.