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dieses Verhältnis auflösen und vom Kanton Zürich, der die Schirmvogtei über das Kloster gehabt hatte, das Kirchenvermögen Nagolds und anderer Orte durch Kauf erwerben. Da Herzog Ulrich dieses Vermögen der Staatskaffe zugeführt hatte, so ergab sich von selbst, daß der Staat auch die Baulast an der Kirche hatte und also den Neubau der Kirche aus seinen Mitteln übernehmen mutzte.
Bild 197: Rotfelden. Straßendorf mit Gewannflur.
Das Lehenswesen des Mittelalters mit besonderer Beziehung auf
unseren Bezirk
Zur Zeit, da unsere Vorväter noch frei und unabhängig waren, war das Land Gemeinbesitz des ganzen Stammes, bezw. der einzelnen Sippe. Später aber wurde das zunächst zur Nutznießung aufgeteilte Land Eigenbesitz der einzelnen. Da ging jeder daraus aus, möglichst viel Land sich anzueignen. Vornehme Herrschaften, hochverdiente Männer, große Familien erhielten größeren Besitz; in menschenarmen Gegenden konnte der einzelne mehr bekommen als auf dichtbevölkertem Boden. Dabei blieb aber noch viel Gelände übrig, das nicht verteilt wurde. Solches Land nannte man Allmand oder Allmende, der Allgemeinheit gehörig. Dazu gehörte der Wald, die Egarten, das Weideland. Daher rühren heute noch in vielen Gemeinden die Allmand- stücke. Aber außer dem von der Gemeinde in Benützung genommenen Land gab es noch viel ganz herrenloses Land; dazu gehörten namentlich weite Waldgebiete in unserer Heimat. Die fränkischen Könige nahmen dieses herrenlose Land für sich in Anspruch und erklärten es für Krön- oder Königsgut. Solches Land konnte nun auch ganz oder stellenweise urbar gemacht und zu Ackerland oder zu Wiesen umgebaut werden. Auf diese und andere Weise häuften sich im Besitz des Königs ungeheure Güter an. Der König war infolge dessen nicht imstande,