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fendörfer des Oberamts Nagold und Freudenstadt auf die Pfalzgrafen von Tübingen und teilweise auf die Grafen von Hohenberg zurück­gehen, die durch Heirat Grundbesitz von jenen geerbt hatten. Eine ganze Anzahl dieser Dörfer gehörte dem Kloster Reichenbach, aber diese waren ihm alle von den genannten Erundherren geschenkt wor­den. So kamen im Jahr 1289 durch Schenkung der Pfalzgrafen von Tübingen an das genannte Kloster: Heselbach, Schwarzenberg, die Vogtei von Jgelsberg. Ferner haben sie geschenkt Röt, Huzenbach, Schernbach, Hochdorf zur Hälfte, Obermusbach. Im Jahr 1082 er­hielt Reichenbach von denselben Stiftern Grundbesitz in Eote- libingen Eöttelfingen O.-A. Freudenstadt. Das Dorf selbst sowie Besenfeld kamen von den Tübinger Pfalzgrafen an die Grasen von Eberstein. Ebenso gehen die Gemeinden des Kirch­spielswaldes (Altensteig Dorf, Ueberberg, Beuren, Ettmannsweiler, Simmersfeld und Fünfbronn) auf diese Herren zurück, ebenso Berneck. Die nördliche Grenze des Oberamts Nagold trennt somit im ganzen die Neugründungen der Grafen von Calw und die der Tübinger Pfalzgrafen und ist damit eine sehr alte Verwaltungsgrenze.

Die Waldhufendörfer erreichen in unserem Gebiet ihre südliche Grenze; nach Norden dehnen sie sich zwischen Enz und Nagold bis in die Gegend von Pforzheim aus und greifen mit Monakam und einer Anzahl Dörfer im badischen Hagenschieß auf die Ostseite der Nagold über und ebenso nach Westen über die Enz. Wo der nährstoffarme Sandboden verschwindet und kalkreicher Boden einsetzt, beginnen die Eewannsiedlungen (Birkenfeld, Eräfenhausen u. a.). Daß die Hufen­siedlungen dem Rodungsgebiet angehören, zeigt ihr weiteres Vorkom­men im Odenwald, Spessart, im Böhmerwald, Erz- und Riesengebirge, sowie im südlichen Hannover. Ein Seitenstück bilden die Hufendörfer in den Marschen.

Die östliche Grenze der im Mittelalter durch Rodung entstandenen Waldhufensiedlungen dürfte im ganzen ziemlich klar festliegen. Ebenso deutlich hebt sich das altbesiedelte Gebiet des Gäus und Heckengäus ab mit den zahlreichen Ortschaften auf ingen und heim, die auf aleman­nische und fränkische Gründung zurückgehen. Nicht mit derselben Be­stimmtheit kann die Gründung der Ortschaften im Heckengäurand, d. h. in der Zone westlich des Muschelkalksteilrandes mit ihren Kalk­hauben und kalkhaltigem Sandboden angegeben werden. Die Fluren gehören im großen Ganzen zu den Eewannfluren (s. Karte von Schön­bronn). Doch sind bei einzelnen, namentlich am Schwarzwaldrand ge­legene, die Feldstücke etwas größer, was namentlich in der Gegend von Dornstetten der Fall ist. Dies hängt aber auch mit der Bodengüte zu­sammen. Vom Gäu mit sehr stark zerstückeltem Grundbesitz ist eine ge­wisse Abnahme der Zerstückelung nach Westen festzustellen, entsprechend dem Wechsel der Fruchtbarkeit des Bodens. Doch auch die Flurein­teilung am westlichen Ende des Heckengäurandes hebt sich auf der Flurkarte von der im anstoßenden Hufengebiet sehr stark ab. Man sieht, hier beginnt eine neue Welt. Auffallend ist die Tatsache, daß