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Das Territorium der Grafen von Calw

1 )

Die ursprüngliche Gaugliederung umfasste noch ziemlich grosse Gebiete. So erstreckte sich z. B. die Berchtoldsbar, die nach dem ersten Inhaber des Grafenamts ( 74l -747 ) benannt war, über ein Gebiet, das sich grob durch die Verbindungslinie der Städte Tuttlingen, Neustadt, Villingen, Freudenstadt, Calw, Herrenberg, Tübingen, Reutlingen, Münsingen und Sigmaringen umreissen lässt.

Schon im 8. Jahrhundert beginnend wurden einzelne Gaue auf­geteilt und selbständige Gaue abgelöst. Z. B. entstand schon 770 im Norden der Berchtoldsbar der Nagoldgau, dessen nörd­liche Grenze den schwäbischen ( später durch die Tübinger bzw Hohenberger Grafen verwalteten ) Teil der Enz -Nagold -Platte vom fränkischen ( später von den Calwer Grafen verwalteten )

Mittel- und Nordteil abgrenzte. Später wurden auch, was zumin

2 )

dest ab dem 11. Jahrhundert belegt ist, einzelne Huntaren zu selbständigen Gauen erhoben. Dazu gehörte z. B. die Gle- huntare, die das Gebiet des oberen Gäus von Böblingen über Herrenberg bis Rottenburg umfasste.

Eines der bedeutendsten Grafengeschlechter im fränkischen Teil des heutigen Württemberg waren die Calwer Grafen, die sich seit dem 12. Jahrhundert in zwei Nebenlinien auch nach Löwenstein und Vaihingen nannten. Zur Zeit ihrer grössten Machtentfaltung im 11./12. Jahrhundert beherrschte diese Fami lie den ganzen nordwestlichen Teil des heutigen Württemberg. Sie verwaltete, zumeist in längerer Erbfolge, das Grafenamt in folgenden alten Gauen:

(1) Murrgau (5) Enzgau

(2) Zabergau (6) Uffgau

(3) Gardachgau (7) Würmgau

(4) Glemsgau

Kurz im Besitz der Familie war auch die Glehuntare. Sie fiel durch die Heirat der Gräfin Uta von Calw mit Welf VI. wieder an das Haus Tübingen zurück.

1) Vgl. zu diesem Abschnitt Stälin, P.: Geschichte Württem­bergs, S. 131 ff. und 4ll ff.

2) Die einzelnen Gaue waren wiederum in Unterbezirke, soge­nannte Huntaren ('Hundertschaften') untergliedert. Diesen standen die Huntari ('Schultheisse') vor; ebenda: S. 98 f.