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Von 496 -536 nach Christus verloren die bis dahin freien Alemannen ihre Selbständigkeit und wurden durch Chlodwig ( und dessen Söhne ) in das fränkische Reich eingegliedert.
Dabei wurde der nördliche Teil des alemannischen Stammlandes gänzlich von den hier vorrückenden salischen Franken besetzt und ihm so sein alemannisches Gepräge genommen, während dem südlichen Teil die alte Nationalität und das alte Recht verblieb. Vom heutigen Württemberg dürfte insbesondere derjenige Teil des Landes, der sich nördlich vom Remstal über die mittleren Neckar-, Kocher-, Jagst-, Tauber-, Enz- und,Nagoldgegenden bis jenseits der heutigen Städte Crailsheim, Gaildorf, Murrhardt
Marbach, Leonberg und Calw erstreckt, fränkisches Gebiet gewor-
, - 1 ) den sein.
2. Die innere Organisation des Frankenreiches
Die Karolingerkönige begannen mit der inneren Neuordnung des Reiches. Die weitgehend unabhängigen und nur locker an das Reich gebundenen Stammesherzogtümer ( Alemannien, Bayern, Thüringen ) wurden in mehreren Feldzügen bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts unterworfen. Das erbliche Stammesherzogtum wurde abgeschafft, die herzoglichen Güter gingen grösstenteils in den Besitz des fränkischen Königs über.
Gleichzeitig begannen die Frankenkönige mit der Neueinteilung dieser Gebiete in Gaue, die von Gaugrafen verwaltet wurden. Diese politische Ordnung, die auf fränkischem Gebiet bereits länger bestand, wurde nun ins alemannische Recht übernommen. Da die Neuordnung unabhängig von bestehenden Stammesoder Gaugrenzen erfolgte, wurde die ursprüngliche Gaugliederung, die ein Stammesgebiet zumeist nach räumlich -geographischen Merkmalen unterteilte, durch diese fränkische 'Grafschaftsverfassung' völlig überdeckt ( Gau = Verwaltungsbezirk eines Grafen ). Die Gaugrafen, ursprünglich nur hohe Verwaltungsbeamte, die später zu königlichen Lehnsträgern wurden, waren für die Heerfolge, die Kirche, die Rechtsprechung und die Steuereintreibung zuständig.
1) Stälin, P. F.: Geschichte Württembergs, S. 65