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Von 496 -536 nach Christus verloren die bis dahin freien Alemannen ihre Selbständigkeit und wurden durch Chlodwig ( und dessen Söhne ) in das fränkische Reich eingegliedert.

Dabei wurde der nördliche Teil des alemannischen Stammlandes gänzlich von den hier vorrückenden salischen Franken besetzt und ihm so sein alemannisches Gepräge genommen, während dem südlichen Teil die alte Nationalität und das alte Recht ver­blieb. Vom heutigen Württemberg dürfte insbesondere derjenige Teil des Landes, der sich nördlich vom Remstal über die mittle­ren Neckar-, Kocher-, Jagst-, Tauber-, Enz- und,Nagoldgegenden bis jenseits der heutigen Städte Crailsheim, Gaildorf, Murrhardt

Marbach, Leonberg und Calw erstreckt, fränkisches Gebiet gewor-

, - 1 ) den sein.

2. Die innere Organisation des Frankenreiches

Die Karolingerkönige begannen mit der inneren Neuordnung des Reiches. Die weitgehend unabhängigen und nur locker an das Reich gebundenen Stammesherzogtümer ( Alemannien, Bayern, Thüringen ) wurden in mehreren Feldzügen bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts unterworfen. Das erbliche Stammesherzogtum wurde abgeschafft, die herzoglichen Güter gingen grössten­teils in den Besitz des fränkischen Königs über.

Gleichzeitig begannen die Frankenkönige mit der Neueintei­lung dieser Gebiete in Gaue, die von Gaugrafen verwaltet wur­den. Diese politische Ordnung, die auf fränkischem Gebiet be­reits länger bestand, wurde nun ins alemannische Recht über­nommen. Da die Neuordnung unabhängig von bestehenden Stammes­oder Gaugrenzen erfolgte, wurde die ursprüngliche Gauglieder­ung, die ein Stammesgebiet zumeist nach räumlich -geographi­schen Merkmalen unterteilte, durch diese fränkische 'Graf­schaftsverfassung' völlig überdeckt ( Gau = Verwaltungsbezirk eines Grafen ). Die Gaugrafen, ursprünglich nur hohe Verwal­tungsbeamte, die später zu königlichen Lehnsträgern wurden, waren für die Heerfolge, die Kirche, die Rechtsprechung und die Steuereintreibung zuständig.

1) Stälin, P. F.: Geschichte Württembergs, S. 65