Einwohner der Stadt aus den Familien Demmler, Kleinbnb, Walter, Dörlen- bach, Schill, Zahn, Schauder, Stüber, Geißel, Metzger am 12. November 1621 eine Gesellschaft, welche ursprünglich die „Christliche Gottliebende Gesellschaft" hieß, in der Folge sedoch, weil der größte Teil der Stiftung der Färberkompagnie angehörte, Färbersiift genannt wurde. Später traten zu den genannten noch 5 weitere Mitftisrcr, namentlich aus den Familien Mayer und Wagner hinzu. Die Statuten dieser Stiftung sind im Verlaufe der Zeit im einzelnen mehrfach geändert worden, aber sie dient auch noch jetzt in der Hauptsache teils den Zwecken von Kirche und Schule und der Förderung christlicher Anstalten, teils den Nachkommen der Stifter, welche Stipendien zum Studium der Theologie und im Falle der Armut jährliche Gratialien sowie Lehrlingsbeiträge erhalten. Ursprünglich betrug die Stiftung 1700 fl.; sie vergrößerte sich aber von Jahr zu Jahr und besaß vor dem Weltkrieg etwa ZOO 000 Mark. Die hochherzige Stiftung hat schon außerordentlich viel Segen verbreitet und unzählige Arme und Notleidende unterstützt.
II. Der Holzhandel.
Ein wichtiger Zweig der Calwcr Handeleunternehmungen war neben dem Zeughandel der Holzhandel. Schon unter dem Vater Eberhards des Gremers wurde die Holzflößerei auf der Nagold betrieben. Eine Holzausfuhr in andere Länder fand jedoch nicht statt. Der Holzhandel nabm erst größere Ausdehnungen an, seit des Schwarzwalds stolze Tannen nach dem fernen Holland wanderten. Mehrere württembergischen Herzöge hatten sich bemüht, einen Holzverkehr mit den Holländern zustande zu bringen, doch erst 1692 wurden die ersten Tannen aus den Liebenzeller Forsten nach Holland verflößt. Holzknechte von Bayern und Tirol besorgten das Zurichten und lernten die Schwarzwäldrr ein. Damals kostete eine 20 Meter lange Tanne nur ZO Kreuzer. Doch rasch stieg der Preis auf 5 Gulden, 1801 — I80Z bekam die Forstvcrwaltung Hirsau 15 Gulden, und von 1827 bis 18Z7 stieg der Preis des Bauholzes auf das Doppelte. Nur Personen oder Gesellschaften, die mit dem Staate einen Vertrag auf eine gewisse Anzabl von Jahren abgeschlossen hatten, erhielten gegen bedeutende Abgaben an den Staat (oft die Hälfte des Holzwertes der ausgeführten Tannen) das alleinige Recht („Privile- g>um") zum Holzhandel. (Unter Herzog Karl brauchte man selbst zum Lumpensammeln ei» „Privilegium". Ein „Papierer" von Gültlingen besaß „die gnädigste Erlaubnis", in Stadt und Amt Calw auf 6 Jahre Lumpen sammeln zu dürfen. Als Leute von Warth ihm Konkurrenz machten, erwirkte er einen Erlaß, wonach fremden Lumpensammlern mit Wegnahme ihrer Lumpen und Bestrafung gedroht wurde). Seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts hatten sich die Calwer am Holzbandel beteiligt. Bedeutend wurde er erst, als sich im Jahre 1755 fünfundzwanzig Personen, darunter die Hälfte Calwer, zur Calwer Holzkompagnie unter der Firma „Bischer u. Comp." zusammen geschloffen. Nach Ablauf des Privilegiums erneute sich die Gesellschaft wieder, zum Teil unter anderen, Namen und mir anderen Teil- kabern (aus Calw, Agenbach, Höfen, Dobel, Rcichcnvach und Baiersbronn). Vor-