Einem Sonder-Verzcichnis ist zu entnehmen, daß Ruprecht Stanger, der erste hiesige Stanger (gest. 1693) 9 1/2 Morgen Ackerland aus dem Zeller Hof an sich gebracht hatte.

Nach dem hiesigen Fleckenbuch war 1712 Ludwig Heldmeyer, Schult­heiß "Träger" (= Lehensträger, Vertrauensmann) des Zeller Hofes.

1737 war dies Hans Michel Stanger, ein Enkel des Ruprecht Stanger.

U.a. wird dabei erwä&nt, daß der Hof frei sei von Handlohn und Lösegeld (Abgaben beim Übergang in andere Hände).

1747 wurde bei der Anlage des neuen Steuerbuches festgestellt, daß die Angaben des Steuerbuches von 1712 hinsichtlich der Größe wie auch der Güte der Grundstücke mehr oder weniger unzutreffend waren und neu aufgenommen werden mußten. Im Zustand der Grund­stücke waren im Laufe der Zeit überhaupt Veränderungen einge­treten. So hatten sich aus den 1577 aufgezählten 44 Morgen Äcker bis 1660 allein 2 1/4 Morgen Wiesen und 4 1/2 Morgen Wald aus­geschieden, denn ursprünglich gehörten zum Zeller Hofe keine Wiesen und kein Wald.

Durch seine bescheidene Größe und der großen Streuung spielte der Zeller Hof keine besondere Rolle. Durch die hemmungslose Vererbung wurde eine Zersplitterung erreicht, daß der Inhaber eines zum Hofe gehörigen Grundstückes kaum mehr etwas vom Eigen­tümer wußte und nur bei der jährlichen Abgabe unangenehm daran erinnert wurde.

Der Ablösungsvertrag vom 27-10.1852 war eine längst fällige An­gelegenheit und bedeutete nur den endgültigen Schlußstrich unter ein Eigentumsverhältnis, das so gut wie verloren gegangen war.

Das Ablösungs-Kapital betrug 409 f. 36 x und mußte in 24 Jahres­raten bis 1875 bezahlt werden.

Ein besonderes Gebäude für den Zoller Hof hat hier nie bestanden.