Die Entscheidung über den Verkauf des Widemgutes verzögerte sich und die Verkaufsangelegenheit wurde zu einer harten Geduldsprobe für alle Beteiligten. Der Verwalter in Calw fragte 1730 wiederholt in Stuttgart an, wie es mit dem Verkauf stehe, schließlich darauf hinweisend, daß er seine Jahresrechnung nicht abschließen könne und deshalb jede weitere Verantwortung ablehne. Endlich am 14.2.1731 kam ein Schreiben des Geistlichen Oberrats in Stuttgart, daß der Verkauf des Widemgutes an Bernhard Stanger um die Verkaufssumme von 500 f. und 14 Scheffel jährlicher Abgabe beschlossen sei. Der Verwalter in Calw reichte am 23.4.1731 den fertig gestellten Kaufbrief zur Ratifikation in Stuttgart ein. Weil man sich in Stuttgart wieder sehr viel Zeit ließ und Stanger das
1.Jahresziel bezahlen wollte, so wurde am 24.11.1731 ein zweiter Kaufbrief eingesandt und am 4.2.1732 sogar ein dritter. Darauf kam endlich die Ratifikation.
Aus dem umfangreichen und einem, der damaligen Zeit entsprechenden schwülstigen Kanzleideutsch abgefaßten Kaufbrief werden nachstehend nur die wesentlichsten Punkte genannt. Das Widemgut wurde an Bernhard Stanger in möttlingen verkauft um "fünff Hundert Gulden guter, genehmer, unverrufener Reichs- und Landwehrung, den Gulden zu fünfzehn Bazen oder sechzig Creutzer gerechnet". Davon waren 300 Gulden in bar zu bezahlen; der Rest war in 4 Jahreszielern in den folgenden Jahren jeweils auf Martini zu entrichten. Jährlich waren je 7 Scheffel Dinkel und Haber "an saubere und Kaufmanns guter Frucht auf den Verwaltungs-Casten nach Calw ohne Costen und Abgang zu liefern."
Wichtig waren noch die folgenden Kaufvertragsbestimmungen:
1. Die Haltung des Faselviehs bleibt dem bisherigen Widemgut er- ..^Lhalten.
2. Dasselbe bleibt von allen herrschaftlichen, landschaftlichen und dörflichen Steuern und Abgaben,frei und ist dazuhin zehntfrei.
3. Falls die Stangerschen Erben das Gut in fremde Hände kommen lassen wollten, so hat die herzogliche Regierung das Vorkaufsrecht, wie überhaupt das Zustimmungsrecht zu jeder Veränderung. Das Gut müsse nach Lehenrecht und Gewohnheit gehalten werden, wie auch unversetzbar (unpfändbar) bleiben.
Am 26.März 1735 bescheinigte der Verwalter Schickhart in Calw, daß die 500 f. restlos bezahlt seien.
Am 9.Mai 1735 berichtete die Witwe Margarethe Stanger, daß sich ihr Sohn Bernhard nach Ostelsheim verheiratet hätte und das Widemgut nun ihren beiden jüngeren Söhnen Ludwig und Matthäus zufalle und bat um die Genehmigung. Diese wurde gewährt mit der Bedingung, daß das Gut gemeinschaftlich bewirtschaftet werden müsse.
Ludwig Stanger hatte eine Anna Maria Stauch von hier, und Matthäus eine Catharina Margaretha Heldmaier, ebenfalls von hier geheiratet. Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung mußte bald fallen gelassen werden. Ludwig Stanger übergab seine Hälfte des Widemgutes am 16.5.1763 seinem Tochtermann Peter Heldmaier, weil sein einziger noch lebender Sohn beim Militär gestorben war.
Peter Heldmaier verkaufte seine Hälfte vom Widemgut an seinen Schwager Michael Dittus, und dieser übergab das Widemgut am 25.10.1796 an seinen Sohn Johann Georg Dittus, den Vater der Gottliebin Dittus, der auch eine Stanger geheiratet hatte.
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