lehens übernommen werden-könnte. Sie wollte das Widemgut für ihren Sohn Bernhard erwerben und bot 200 f. als Kaufsumme und eine jährliche Abgabe von je 6 Scheffel Dinkel und Haber. Darauf­hin bot Hans Jerg Gehring, Zeugmacher, von Ostelsheim gebürtig, 225 f, Dieser hatte sich 1719 mit Anna Catharina, der Tochter dos Schultheißen Iudwig Eeldmaier von hier verheiratet. As muß ein recht unternehmungslustiger Mann gewesen sein, denn neben seinem Berufe als Zeugmacher (Hersteller von Kleiderstoffen) war er Heiligennfleger und bestrebt, seine Landwirtschaft zu vergrößern. Von ihn ist bekannt, daß er als erster hier Pferde hielt.

Ein Verkauf des Widemgutes, bz. die Umwandlung in ein Erblehen, war schon einmal 1561 angeregt worden. Die herzogliche Regierung in Stuttgart stand aber diesem Ansinnen ablehnend gegenüber.

Auch diesmal war man anscheinend wenig geneigt, der Sache näher zu treten, was aus der ganzen Behandlung der Angelegenheit her­vorgeht.

Auftragsgemäß forderte der Verwalter Schickhardt in Calw den da­maligen Schultheißen Thomas Seitz auf, in einem öffentlichen Aufstreich das üidemgut an den Meistbietenden weiter zu verleihen, natürlich vorbehältlich einer Genehmigung durch die Regierung gleichzeitig aber auch in derselben YYeise festzustellen, was bei einem möglichen Verkaufe erlöst werden könne.

Aus dem umfangreichen Schriftwechsel in dieser Sache sollen nur einige Punkte hervorgehoben werden, die ein Bild von der damaligen Behandlung der Angelegenheit abgeben.

Bei einer anberaumten Versteigerung um die Neiterverleihung des Widemgutes interessierte sich neben der bisherigen Inhaberin, der Witwe Margarethe Stanger nur der Ochsenwirt Hans Jerg Ko wo. Eh überbot die Stanger zweimal um je 4 Simri, so daß die bisherigen Abgaben von 15 Scheffel nun bei 16 1/2 Scheffel standen. - Eine lebhaftere.Versteigerung entwickelte sich um einen möglichen Verkaufspreis. Die schon erwähnten, von Hans Jerg Gehring gebo­tenen 225.f. wurden von Bernhard Stanger, und Hans Jerg Koop über­boten, blieben aber dann bei Hans' Jerg Gehring mit $75 f. Der Bericht des Schutheißen schließt mit folgender Bemerkung:" daß obiges bei brennendem Licht geschehen bezeugt" Schultheiß und Richter (es folgten die Namen). Bei öffentlichen Versteiger­ungen wurde früher neben dem Hammerschlag beim Zuschlag ein brennen- licht verwendet: solange dieses brannte, durfte weiter gesteigert werden.

In Stuttgart war man mit der Kaufsumme nicht einverstanden.

Bei einer weiteren Versteigerung wurden von Hans Jerg Gehring 500 f. geboten; Bernhard Stanger bot die gleiche Summe.

Nun setzte sich die Gemeinde für.die Familie Stanger ein, her­vorhebend, man sei in den 30 Jahren mit den bisherigen Inhabern des Widemgutes wohl zufrieden gewesen, es hätte keine Klage ge­geben und die Grundstücke seien in einen guten Zustand gebracht worden. Schließlich richtete am 17yUovember die Witwe Margarethe Stanger ein persönlich. Gesuch an.den Herzog, darauf hinweisend,

trotz Kriegs-.und Wetterschäden ihren Verpflichtungen ^ Rachgekommen sei und bat, man möchte sie mit ihrem Gebot von 300 f. Kaufsumme und 14 Scheffeln Getreide an jährlicher Abgabe vor dem Gehring berücksichtigen, der nur 12 Scheffel geboten habe

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