daß bei derartigen Verhältnissen auf dem Hofe ein auf den 8.März 1852 ausgeschriebener Verkauf oder Verpachtung des Hofes erfolglos war - es hatte sich niemand gemeldet. Wer wollte auch einen heruntergekommenen Hof übernehmen? An Stelle des Pachtgeldes wurden Schafe übernommen, Feldfrüchte beschlagnahmt und ausgedroschen. Es schien sich alles gegen die Gemeinde verschworen zu haben: selbst für die verkauften Schafe ging das Geld nicht ein. Heil sich bis 1.Nov.1852 kein Käufer gemeldet hatte, wurde beschlossen, die einzelnen Grundstücke wieder zu verpachten.
Am 26.Nov.1852 stellte Johannes Oehlschläger den Antrag, ihm den Garten und die 3 Baumwiesen um die Gebäude, ferner den mittleren Stock im Schloß, den halben dortigen Keller, einen Raum für Holz und den "Barn" (= Heu- oder Futterstock) in der Scheune, zusammen für 110 f. zu verpachten und ihm gestatten, dort eine Speisewirtschaft mit Most-'und Bierschenke einzurichten. Bei einer Bürgerbefragung stimmte niemand dafür. Das schwere Amt des Bühlhofrechners oblag dem Gemeinderat Holzäpfel,
Im Dez. 1853 hatte ein Liebhaber 20 000 f. für den Hof geboten.
Die Bürgerschaft war aber dafür, nur um 24 000 f. zu verkaufen, damit alle Schulden bezahlt werden könnten. Als im Febr, 1854 ein anderer Liebhaber 22 300 f. bot, waren alle Bürger für den Verkauf, mit Ausnahme von Michel Stanger, Schmied. Der Verkauf unterblieb. 1854 und 1855 gab es noch einige Schwierigkeiten mit den Gläubigern. Endlich zeigte sich im Frühsommer 1856 ein ernsthafter Liebhaber für den Hof, der auch geneigt war, dem Kaufpreis mit 24 000 f. zuzustimmen. Am 10.Juli 1856 wurde die ganze Bürgerschaft aufs Rathaus berufen und ihr die Frage vorgolegt, ob sie mit dem Verkauf des Hofes durch den Gemeinderat und Bürgorausschuß zu den genannten Bedingungen einig sei. Wer keine Einwendung zu machen habe, gebe seine Stimme dadurch ab, daß ersieh entferne.
Wer aber Einwendungen machen wolle, könne diese nachher Vorbringen. Das Ergebnis war: die ganze Versammlung hatte sich entfernt, war also einstimmig dafür, den Hof um die genannte Summe an das Komitee für Armen-Ackerbauschule zu verkaufen.
6. Verkauf des B ü h 1 h o f e-s am 29.August 1856
An diesem Tage wurde der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Mött- lingen als Verkäufer und dem Gutsbesitzer Meßner in Stammheim als Vertreter des Vereins zur Gründung von Armen-Ackerbauschulen als Käufer abgeschlossen.
Dem Kaufvertrag ist zu entnehmen:
Die Größe des Hofgutes beträgt
auf der Möttlinger Markung 136 Morgen 3 Viertel,
auf der Neuhengstetter Markung 23 Morgen 2 Viertel.
Der Kaufschilling beträgt 24 000 f.
und zwar 7 700 f. in bar,
der Rest mit 16 300 f. bleibt zu 4 1/2 %
verzinslich stehen und kann vom Käufer in jährlichen Zielern zu je 1 000 f. bezahlt werden.
Das Gut wird am 1.Oktober 1856 an den Käufer übergeben. Die Ge-* mcinde sorgt bis dahin für die gehörige Räumung von den derzeitigen Pächtern.
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