Jacob Schill war ein Geschäftsmann durch und durch. Das zeigte er u.a. in der Behandlung der Zehnten. Es widerstrebte ihm, bei der Abgabe abhängig zu sein von dem, was ihm in den einzelnen Jahren wuchs und reifte. Er wollte unabhängig sein und sich nichts nach­sagen lassen. Auf seinen Antrag hin Unterzeichnete er mit dem Kameralamt am 3.Juli 1830 einen Vertrag, nach welchem er zur Ab­geltung des Großen Zehnten jährlich aus den 72 Morgen Feld per Morgen 40 x an das Kameralamt bezahlte: 72 mal 40 x = 2800 x ,

= 48 f. Der Vertrag wurde auf 9 Jahre abgeschlossen und konnte auf weitere 9 Jahre verlängert werden. Nun konnte er zur Ernte­zeit, wenn es ihm gut dünkte, seine Garben heimführen und brauchte nicht auf den Zehntknecht zu warten. So konnte er in guten Jahren die Abgabe mit Leichtigkeit aus dem Ernteertrag entrichten und brauchte in schlechten Jahren (Hagelschlag) um keinen Nachlaß bitten. Der Vertrag wurde 1839 um weitere 9 Jahre verlängert.

Unter Jacob Schill vergrößerte sich der Hof ganz bedeutend. Ins­besondere erwarb er auf der Markung Neuhengstett mit 39 Käufen von 1809 - 1829 zusammen 23 1/2 Morgen Ackerland, während auf Markung Möttlingen nur ein Kauf 1821 mit 3 1/2 Morgen Wiesen auf den Mahden dazukam.

Die Neuhengstetter Kcker verwickelten Schill in einen Streit­fall wegen des Simmozheimer Viehtriebes. Dieser Ort hatte das Recht, sein Weidevieh entlang dem Weg über das Hörnle und dann von der Calwer Straße an, entlang der Möttlinger Markungsgrenze auf Neuhengstetter Gebiet bis zum Mahdenweg und auf diesem weiter in ihren Gerechtigkeitswald zu treiben. Von der heutigen Straße auf den Hof bestand das Stück von der Calwer Straße bis zum Mahdenweg noch nicht, sondern galt nur als Viehtriebweg für Simmozheim. Ohne Kenntnis dieser Sachlage nahm Schill seine von den Neuhengstettern gekauften Acker in Bewirtschaftung und zog an der Grenze noch einen Graben. Das Weidevieh wich nun nach der Seite auf den Acker eines Möttlinger Bauern aus. Schon war der Klage­fall da. Schill rechtfertigte sich-damit, daß er beim Kauf auf das Gehrecht der Weidetiere nicht aufmerksam gemacht worden sei und war auch gleich bereit, den Graben wieder zuzuwerfen und verzichtete gegenüber Neuhengstett auf alle Ersatzansprüche.

So wurde diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller geregelt.- Nicht so einfach war 1823 ein Streitfall wegen des Weiderechts im sogenannten "Kriechhölzle", einem Weil der Städter Waldteil in der Nähe des Hofes. Doch auch dieser endete 1827 mit einem Vergleiche.

Ein harter Schicksalsschlag war für Jacob Schill der Tod seiner Frau Louise, geb. Dörtenbach am 7.Aug.l830. Sie starb wahrschein­lich in Calw; ihre Kinder gingen auch dort in die Schule.

Schill widmete sich weiterhin mit allen Kräften seinem Hofe, bis er am 14.April 1841 an "Brustentzündung" hier verstarb.

Er wurde mit oberamtlicher Erlaubnis vom 16.April am folgenden Tage in Calw beerdigt. '

Die Erben setzten das Hofgut einem öffentlichen Verkaufe aus, nachdem dies im Schwäbischen Merkur, dem Pforzheimer Beobachter und dem Calwer Wochenblatt 3mal bekannt gemacht worden war.

Einer Beschreibung des Hofes ist folgendes zu entnehmen:

"Däs'zum Verkauf ausgesetzte Hofgut besteht lt. der Güterbücher