"für einen kleinen Frevel" 3 f. 15 x. In der Zeit vom 30.Jan.1800 bis 2*.Sept.l805 stand obiger in 22 verschiedenen Fällen vor dem Gemeindegericht. Dabei handelte es sich um Wirthausgeschwätze, Dienstboten-und Familienstreitigkeiten, Weideschäden und einge­klagte Schulden. Einmal drohte ihm wegen Ungehorsam das "Zucht- häusle" (Gemeindegefängnis). Diese Fälle kennzeichnen den Mann und seine Familie, die den angesehenen und bewunderten Bühlhof in Verruf brachten und sich aus Unverstand und Gleichgültigkeit ma­teriell schädigten. Was jeder einsichtige Beobachter der Verhält­nisse auf dem Bühlhofe schon lange kommen sah, trat ein:

Am 9. und 10.April 1806 wurde der dem Wilhelm Adam und Christoph Beck gehörige Bühlhof öffentlich versteigert.

4. Verkauf des B ü h 1 h o f e s am 9./10. April 1806

Bei der Verkaufsverhandlung war der Hof bei einem Anschlag von 14 300 f. und dem ersten Aufgebot von 50 f. um das Höchstgebot von 14 350 f. bei Johann Jacob S c h i 1 1 von Calw geblieben.

Bei einem Kauf hatte der Käufer nach den Kaufbestimmungen sämtliche Unkosten zu übernehmen, wie den "Weinkauf", das "Einschreib- und Erkenngeld", die "Zuchthaus- und Waisenhausgebühren", die Akzise".

Anm.: Unter "Weinkauf" verstand man einen zur Bekräftigung des Vertragsabschlusses hingegebenen Geldbetrag für einen gemeinsamen Trunk.

Das "Erkenntnisgeld" mußte für behördliche Anerkennung eines Rechtsgeschäftes bezahlt werden. Die"Zuchthausgebühren"wurden seit der,Gründung des Zucht- und Arbeitshauses in Ludwigsburg 1736 von allen Käufen erhoben.

Zur Unterhaltung des Waisenhauses in Stuttgart mußten 1/600 "Waisenhausgebühren" von jedem Kauf nach dort dort abgeführt werden.

Die "Akzis" war die indirekte Steuer von einem Betrieb.

In einem Abkommen zwischen Christoph Beck und Jacob Schill über­nahm am 6.Mai 1806 letzterer Acker- und Hausgeräte um die Summe von 1 100 f.

Was hatte den Calwer Zeugfabrikanten Jacob Schill bewogen, den Bühlhof aufzukaufen? War es seine Absicht, den Hof selber umzu­treiben? Letzteres mußt angenommen werden, denn zu seiner Zeit war kein Meier mehr auf dem Bühlhofe. Es wurde dort still, aber desto intensiver wurde gearbeitet. Überall spürte man eine ge­schäftstüchtige, leitende Hand und ein zielbewußtes, weiter­schauendes Denken und Handeln.

Am 30.Sept.1806 beantragte er, die sämtlichen Gebäude auf dem Hofe, mit Ausnahme des Schlößchens (in welchem er selber mit seiner Frau Louise, geb. Dörtenbach wohnte), in der Brandver­sicherung von 4 000 f. 7 000 f. zu erhöhen. Beim Gemeindegericht war er nicht anzutreffen. Kein einziger Streitfall war zu be­handeln. Als im September 1813 der Schafknecht Kloz von Simmoz- heim mit seinen Schafen auf das Gut hineingefahren war, hatte es der vornehme Mann nur vorbeugenderweise dem Schultheißen ge­meldet, ohne eine Bestrafung zu beantragen. Dem Schultheißen dagegen erschien das Verhalten des Schafhirten ganz unentschuld­bar und belegte ihn mit 23 x Strafe.