Käufer: W i 1 h e 1 m Ä d a m B e c k von Stetten im Remstal.
Für die Bezahlung des Kaufschillings war bestimmt worden:
1/10 = 1860 fl. bis Jacobi (25.Juli) 1799, den Rest in 9 Zielern jeweils auf Jacobi.
Für die Anzahlung nahm der neue Besitzer am 1. Juni 1799 bei dem Landtierarzt Gottlieb Heinrich Walz in Stuttgart ein Kapital mit 2000 fl. auf und verpfändete dafür einen Hofteil im Anschlag von 7000 fl.
Die Weingärtnerfamilie aus dem Remstal,aus dörflichen kleinbürgerlichen Verhältnissen stammend, mit menschlichem, auch allzumenschlichem Denken und Handeln, war nicht dazu angetan, den Ruf und das Ansehen des Hofes zu erhalten.
Wilhelm Adam Beck hatte wahrscheinlich den Hof unter der Voraussetzung gekauft, daß er mit seiner Frau und den 3 erwachsenen Kindern, den Söhnen Christoph und Andreas und der Tochter Friederike, den Hof ohne große Nebenkosten für fremdes Personal bewirtschaften zu können. Das Hofinteresse ließ aber bei einem Teil der Kinder sehr zu wünschen übrig und ihr Verhalten schadete ihnen selbst, wie auch dem Hofe. Die Tochter Friederike gebar am 30.Jan. 1801 ihr erstes, uneheliches Kind, am 26.April 1802 ihr zweites, um sich schließlich am 12.Jan.1805 mit dem Schäfer ihres Vaters auf dem Hofe, dem Joh. Georg Simmendinger von Gomaringen zu verheiraten. Am 19.Dez.1805 lag ihr drittes Kind, wieder ein Mädchen in der Wiege. Unter diesen Umständen fiel sie als vollwertige Arbeitskraft auf dem Hofe weitgehend aus. Und treue, selbstlose Mithilfe hatte aber der Hof so bitter nötig.
Am 28.Jan.1803 heiratete hier der Sohn Christoph Beck eine Christiana Barbara Müller von Simmozheim. Damit war auf dem Hofe eine neue Rechtslage entstanden. Wie stand es mit dem Heiratsgut für diesen Sohn? Am 12.April 1802 klagte Catharina, die Ehefrau des Wilhelm Adam Beck förmlich gegen "einen unüberlegten Handel". Der Sohn Christoph sollte die Hälfte des Hofes im Wert von 7000 fl. erhalten. Die Frau pochte darauf, das meiste Vermögen sei von ihr in die Ehe gebracht worden. Wenn der andere Sohn Andreas auch soviel bekomme, bleibe für sie und ihre Tochter Friederike kein Kreuzer mehr übrig.
In einem vor dem Stadtgericht in Calw abgeschlossenen Vertrage vom 9.Jan.1804, wurde dem Sohn Christoph der Besitz des halben Hofes bestätigt. Eine Zuweisung der anderen Hälfte des Hofes an den Sohn Andreas wurde nicht eindeutig ausgesprochen. Aus einer Vertragsbestimmung geht aber hervor, daß die beiden Besitzer des Hofes schuldig seien, ihren "den Ausding genießenden Eltern jeder eine Kuh zu ihrem Unterhalt zu stellen". Aus anderen Angaben aber ist wieder zu entnehmen, daß der Vater mit dem Sohne Andreas die andere Hälfte des Hofes besaß. Friedliche Zustände bestanden aber auf dem Hofe nicht. Als dem Sohn Christoph am 22.Nov.1804 ein Sohn geboren wurde, waren die beiden Paten nur von der Seite der Frau.
Es war vorauszusehen, daß bei der geteilten Verwaltung und Bewirtschaftung des Hofes, nichts j^utes herauskommen konnte. Haben alle die Augen zugemacht, vor dem drohenden Zusammenbruch? Nein in der bisherigen Sorglosigkeit wurde weiter gemacht, sich und.den anderen Sand in die Augen streuend. Da erfahren wir, daß der Wilhelm Adam Beck am 25.Juli 1805 Spielleute auf dem Hof hatte, wobei,auch ohne oberamtliche Genehmigung, getanzt wurde. Die Strafe hiefür betrug: