hclligkeiten, die zu überwinden waren. Einige Einblicke in die Gründer jahrc mögen das illustrieren, *.cuch aufzeigen, wie kleinlich und umständlich auf den Ämtern gearbeitet wurde.
Die kostenlose Überlassung von 40 Morgen aus den Bühlwalde durch den hcrzogl. Erlaß vom 20.0kt. 1720 wurde bereits erwähnt. Dieser Erlaß löste im Regierungsapparat einen Schriftwechsel aus mit folgenden Anordnungen an die einzelnen Behörden: Das Forstant Lconberg wurde beauftragt, das abgetretene Waldstück auf Koster des Forstmeisters vermessen und umsteinen zu lassen und weiterhin die Veränderung im Forstlagcrbuche einzutragen und dieses dem Forstant Liebemcll zur weiteren Registrierung zuzustellen. Der Vogt von Calw bekam den Auftrag, "von den künftig erwachsenden Früchten (= dem Getreide) den Zehnten einzuziehen und im Kellerei - Lagerbuch einzutragen. (Die kleinliche, umständliche und zeitraubende Behandlung der Angelegenhei geht schon darauf hervor, daß der betreffende herzogliche Erlaß das Datum vom 17.Juni 1722 trägt, also 1 1/2 Jahre brauchte, um zur Absendung reif zu sein).
1724 wird berichtet, daß Forstmeister v. Francken von seinem Besitz 25 Morgen mit Dinkel angepflanzt habe. Aus jenem Jahre haben wir einen interessanten Bericht darüber, wie der Einzug des Zehnten hier gohandhabt wurde. Die Kellerei Calw schätzte den Ertrag des Großen Zehnten (Getreide) auf 10 Scheffel Dinkel und Roggen, 2 Scheffel 4 Simri Haber und 4 Simri Gerste, Beim öffentlichen Aufstreich durch di; Gemeinde auf dem Rathause blieb das Höchstgebot bei Jacob Frickcr mit 13 Scheffel 3 Simri Dinkel und Roggen, 4 Scheffel 6 Simri Haber und 4 Simri Gerste. Boi der Ernte maßte der Zchntknecht des Frickcr daran
bedacht sein, alle Zehntgarben zu^ammenzubringen, damit sein Herr dabei hcrauskam und nicht darapflcgen mußte. Forstmeister von Franckc; wdr anscheinend von sparsamer Hatur und sah sehr darauf, nur soviel zu leisten, als ihm unbedingt notwendig erschien. So war er der i-'cinu daß er von einem ehemals staatlichen Besitz ( den 40 Morgen), den Kleinen Zehnten nicht reichen müsse. Das brachte ihm einen scharfen Verweis ein. Im folgenden Jahre wurde der Vogt nochmals daran orinnor daß"dcr ältere Forstmeister von Francken in Liebenzell" den Kleinen Zehnten nach pflichtmäßigen. Anschlag in Geld zu bezahlen hätte-(7.Mär 1730). In gleichen Monat erhielten der Forstmeister zu Lconberg uni d Vogt in Calw ein weiteres Schreiben der hcrzogl. Regierung wegen cur noch nicht erfolgten Vermessung und Versteinung der 40 Horgen-
Der(ältere ?) Sohn Ludwig Wilhelm von Francken war Forstmeister in Liebenzell und Nachfolger seines Vaters geworden.
Der am 19*Dcz. 1693 auf dem Hohentwiel geborene Wilhelm Friedrich Hermann von Francken hatte nach seiner Entlassung aus dem Militärdienst den Hof (1737) übernommen. In den Akten wurde er immer alz "Hauptmann von Francken" aufgeführt. Durch seine Heirat mit Karolina Elisabetha von Gaisberg war er nobenbai in überaus wertvolle Beziehungen gelangt, einmal zu seinem Schwiegervater, der Oberforstmeiste: in Leonberg war, wie auch zu dessen Kindern und deren Familien. Mancher Streitfall wurde durch gütige Mithilfe und Untcrstütz-ung vor teilhaft beigelcgt.
In einem Erlaß vom 8.Febr. 1738 wurdenin 7 Punkten die rechtlichen Verhältnisse auf dem Bühlhofe festgelcgt, bez. zur Erledigung vorgesehen.
1 . Der Hof unterlag der Landsteucr.
2. Bei einer käuflichen Veränderung blieb er frei von "Handlonn" uni " Weglösen".
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