besonderen'Zins" (Abgabe an des Forstemt) belastet, was bei Verkäufen von Grundstücken immer angeführt werde. Im hiesigen "Fleckenbuch" findet sich dazu noch eine besondere Anordnung.
Es heißt da: Die Holzwicsen solle jeder Einwohner, auch der Weilderstädter Meier, auf Jakobi (25. Juli), acht Tage vor oder nachher, oder wie man sich im Dorfe darüber einige, abmähen und leeren. Ebenso sollen auch die "Ausländer" ihre Wiesen auf Jakobi mit der Sense abmähen; nachher dürften sie' "weder mit Rossen noch mit Vieh darauf fahren." Als "Ausländer" bezeichnete man diejenigen Personen* aus den Nachbar- dörfern, die auf-hiesiger Markung Grundstücke besaßen. Sie durften diese nicht selber abweiden, sondern diese gehörten in der bestimmten Zeit zur allgemeinen Möttlinger Weide.
Bei dem Öhmdstreit nun ging es ganz einfach um das Wciderccht der Möttlinger Bauern auf den Heu- und Holzwicsen, während auf der andern Seite Michel Lötterlin als Inhaber dos Hirsauer Mönchshofes im Interesse der Wirtschaftlichkeit für alle seine Wiesen das Öhmdrccnt anstrebte. Zweifellos erscheint dabei der Michel Lötterlin als fortschrittlicher Bauer, dem es um die Ertragsbesserung und Steigerung dos Ertrags seines Hofes ging. Aber auch die Möttlinger Bauern führten gewichtige Gründe ins Feld. Bei dom Streit nun werden so viele Tatsachen genannt, Verhältnisse und Geschehnisse aus jener Zeit erwähnt, daß es überaus reizvoll und lehrreich ist, diesen Streit zu verfolgen. Die Abschrift des Schriftwechsels umfaßt fast durchweg 14 eng- beschriebcne Schreibmaschinenscitcn, Daß es dabei Wiederholungen gab, liegt in der Natur der Sache, wie denn überhaupt die Schreiber auf beiden Seiten nicht mit dem Papier sparten und auch weniger wichtige Dingo groß hcrausstelltcn.
Als Größe des Mönchshof^s wird angegeben:
Äcker:
In der größten Zeig (hinter der Kirche)„ 25 Morgen
In der andern Zeig (im Wasen) * 21 Morgen
In der dritten Zeig (im Wolfloch). 17 Morgen
(Es fällt auf, daß der Mönchshof in der besten Zeige - hinter der Kirche - am begütertsten war).
Wiesen:
(jhmdwiesen (die man heuen und öhmden durfte) 4 1/2 Morgen Mähder (die man nur heuen durfte) 13'1/2 Morgen
Größe des Mönchshofes 81 Morgen
An Abgaben waren An Geld
D i n k e 1 Haber
jährlich zu entrichten:
2 1/2 f.
32 Scheffel 1 Viertel 16 Scheffel 1/2 Viertel
zusammen
rund 48 Scheffel Getreide
Bei der Umrechnung dieser alten Getreidemaßc ergibt sich folgende Rechnung:
1 Scheffel hatte 8 Simri,
1 Simri Dinkel wog 10 Kg, 1 Simri Haber 12 Kg; das ergab
32 Scheffel Dinkel = 256 Simri = 2560 Kg = rund 51 Ztr.
16 Scheffel Haber = 128 Simri = 1536 Kg = " 30 Ztr.
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