Der Michel Lötterlin, Schultheiß in Unterhaugstett, muß ein recht unternehmungslustiger mann gewesen sein, wenn er neben seinem persönlichen Besitz und seinem Amt in Unterhaugstett noch den recht ansehnlichen hiesigen Hirsauer Mönchshof be­wirtschaftete. Die Lötterlin sind eine alte Familie, zuerst * in Unterhaugstett nachweisbar, dort mit 17 Familien vertreten, in Möttlingen hauptsächlich erst nach 1600 mit 5 Familien.

Der obige Michel Lötterlin dürfte um 1535 geboren sein. Er war anscheinend 3mal verheiratet: 1562 (?) mit Ursula N; 1565 (?) mit Margarethe N. und 1579 (?) Mit Agnes N. Je 2 Kinder aus der 1. und 2. Ehe sind nachzuweisen, aber nur bei 2 Kindern ist das Geburtsdatum bekannt, leider nicht dasjenige des ersten Sohnes Michel, der anscheinend vom Vater den Mönchs­hof übernahm. Dieser Michel Lötterlin ist um 1562 in Unter­haugstett geboren, Wie sein Vater, so war auch er 3mal ver­heiratet. Erstmals heiratete er am 17*Jan.1586 hier eine Margaretha, geb.Plander und nahm hier seinen Wohnsitz. Das wird auch bestätigt durch ein Schreiben der Gemeinde Möttlingen an den Herzog, in welchem es heißt: "der in dem Flecken nicht geboren, auch nicht auferzogen worden, sonder vor etlich Jahren auf Ansuchen hier als Bürger aufgenommen worden", bann er den Mönchshof übernommen hat, ist unbekannt. Aus seiner 1. Ehe sind 2 Kinder bekannt, aus der 2. (verh. am 17.11.1590) 7 Kinder, und aus der 3 .Ehe (1606) 5 Kinder.

Wieviele davon frühe gestorben sind, wissen wir nicht, aber es ist vielsagend genug, wenn er wiederholt von seiner "großen und schweren Haushaltung" spricht, wenn die Charakterisierung des Michel Lötterlin in Möttlinger Schreiben an den Herzog von 1621 zutrifft, so war er hier nicht angesehen. Es heißt da ein­mal, daß er "ein zänkisch unruhiger Mann" sei, mit welchem der Flecken schon viele Ungelegenhelten gehabt hätte. Ein andermal wird er als "friedhässiger Mann" bezeichnet, der mit einzelnen Dorfbewohnern unnötige Händel anfange. In den genannten Schrei­ben von 1621 handelt es sich um den sogenannten "ühmdstreit" zwischen Michel Lötterlin und der Gemeinde Möttlingen. Zum besseren Verständnis der strittigen Angelegenheit sind einige Vorbemerkungen zu machen.

Für uns ist heute jedes landwirtschaftlich durch Abmähen genutzte Grasland eine Diese, wobei nur unterschieden wird zwischen Tal­wiesen und Bergwiesen und im speziellen Fall noch um Wässer­wiesen. Früher wurden aber noch besondere nutzungsrechtliche Unterschiede gemacht. Da gab es H e u w i e s e n oder M ä h- d e r , d.h. einmähdige Wiesen, nie nur einmal, im Heuet, ge­mäht werden durften und darnach von dem gesamten Weidevieh des Dorfes abgeweidet wurden. Baß dabei, besonders in Regenzeiten, der ganze Rasen schwere Schäden davontrug, liegt auf der Hand.

Von diesem Abweiden waren die 0 h m d w i e s e n befreit, deren Besitzer auch den zweiten Schnitt ernten, d.h.Öhmden durften. Aber vom Michaelistag an (28.Seot.) durften auch sie von dem Weidevieh der Dorfgemeinschaft abgeweidet werden. Die bevorrechteten Öhmdwiesen lagen beieinander, während bei den "Mähdern" die Streulage vorherrschte. Eine ganz besondere Art waren die H o 1 z w i e s e n. In dem oben genannten "Ohmd- streit" wurde von dem damals für Möttlingen zuständigen Forst­meister von Leonberg nie folgende Erklärung dazu abgegeben, daß diese Wiesen anfangs Wälder gewesen seien und erst nach und nach durch Ausreuten zu Wiesen hergerichtet worden seien, weshalb man sie Holzwiesen heiße. Diese Wiesen seien mit einem

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