in dem alten and neaen theilhauB ohnweigerlich darzu gebrauchen zu lassen".(vergl.S.128 "das größte Zimmer im ganzen Flecken")In diesem Zusammenhang darf varweggenommen werden, was in einem späteren Schreiben über die beiden Gebäude (heute Nr.11) gesagt wird: "Dieses Bauwesen (der untere neuere Teil) ist mit dem obern Giebel beinahe an ehemal Ochsen- wirth Mose Kopps Behausung (oberer Teil) anstoßend,indem bee- des zusammengehörte,wo auch derselbige diese Behaußang an Hochzeiten,oder sonstigen Gastmahlen aus Mangel benützte,indem es im nächster Behausung an Raum mangelte und von älteren Personen bezeugt werden kann,indem zwischen beiden Gebäuden ein bequemer Gang im zweiten Stock von einem zu dem anderen angebracht und noch heute sichtbar ist".
Von Mose Kopp hören wir verschiedentlich von B auVorhaben in den Jahren 1793 und 1795.Für Reparaturzwecke erhielt er eine Zuweisung von Bauholz;wegen einer Erweiterung an einem Gebäude wurde er wiederholt abgewiesen.Es sieht so aus,als hätte er Schwierigkeiten mit der Wirtschaft bekommen.Jedenfalls liess er 1799 die ihm gehörige Scheune mit Schafstall (Länge 12,89 m,Breite 11,46 m und einer Höhe von 4,87 m)abbrechen und baute dafür ein zweistöckiges Haus (21,&5 m lang und 10,31 m breit),das heutige Gebäude zum Ochsen.Es wurde ihm bedeutet,dass er höchstens nur soviel Bauholz bekommen könne, wie für die alte Scheune nötig gewesen wäre,weil nur für diese und als solche die Bauhnlzgerechtigkeit bestand.Diese Umstände spielten nochmals eine Rolle,als die P^uhclzgerechtig- keit nach 1851 abgelöst werden sollte.
Die Hofteile (Achtel) des Calwer Kellerei-Hofes erscheinen nach 1750 öfter in den Kaufbüchern und,soweit sie allein im Werte angesetzt sind,bis 1761 mit 400 f. Später stiegen die Güterpreise ganz gewaltig,so dass z.B.Martin Mammel.seinem Sohne Georg Martin Mammel 1778 den 8.Teil des halben Kellerei-Hofes für 800 f.verkaufte.Dabei steht einwandfrei fest, dass sogar das halbe Wohnhaus,Scheune usw.um 500 f.verkauft wurde (heute Geb.des August Weiss),das ausserhalb der Hof- mauern stand und auf welchem keine Bauholzgerechtigkeit ruhte,aber anscheinend auf einem zum Calwer Kellerei-Hof gehörigen Grundstück erbaut wurde,weil es dorthin gültpflichtig war.Einem ähnlich hohen Anschlag begegnen wir zwei Jahre später bei dem "erkauf (Heiratsvertrag) des Michael Seiz, Schultheiß an seinen Sohn Johannes Martin Seiz (er wohnte nicht mehr in der "Pfanne",sondern im heutigen Gasthaus zum 'Lamm: "2/16 am (ganzen) Calwer Hof (bisherige 2/8 !) nebst 4 Klafter Brennholz und 100 Bischel Reisach jährlich aus ge- rechtigkeit samt übrigen rechten und Beschwerden,angeschlagen um 1800 f. (also 1/8 am 900 f.).Denselben Anschlag für 1/8 finden wir 1785 bei Hans Jerg Heldmaier und seinem Sohne Ludwig -H-eldmaier,wenn dafür,einschliesslich eines halben
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