Ein solcher Fall beschäftigte 1747 die Steuerkommission.
Es würge nämlich gefunden,dass Heinrich Oehlschläger,Michel Schnürle und Ludwig Volle von Unterh^ugstett 6 Viertel (= 1 1/? Morgen) J'ckerl^nd an der Haugstetter Markung besaßen,"welche schon vor ohnfürdenckhl.Jahren an Ihre Vorfahren verkauft worden" waren,aber zum Calwer Kellerei-Hof gehörten.B ei der Verhandlung einigte man sich darauf,dess die Iiaugstetter jährlich 1 1/2 Vierling Dinkel und Hafer ( 1 1/2 Vieri.= 8 1/3 1) den ^ofinhabern zu liefern hätten. Zum Schluß heisst es in dem Protokoll:* "womit dann beeder- seitige Interessenten vergnügt und zufrieden gewesen".über eine so gütliche Erledigung eines Streifalles kenn man nur schmunzeln.Nach dem damaligen Preis bezahlte man für ein&tu- Scheffel ( = acht Eimer) Dinkel 2 f.,für Hafer 1 1/2 f.Da die 8 1/3 Vierling etwas mehr als ein Simri ausmachen,so betrug die jährliche Abgabe rund 27 Kreuzer,also nicht einmal einen halben Gulden.
3!ls damalige Hofinhaber (1747) sind verzeichnet:
Im I.Teil - oder des Koppen Hof :
Hans Jerg Kopp mit 3/8 des Hofs
Michel Heidmayer mit 3/8 " "
H ans Jerg Bär mit 1/8 " "
Michel Stanger mit 1/8 " '*.
Von den Hofinhabern des I.Teils sind aus dem Bisherigen bekannt :Hans Jerg Kopp (gest.8.6.1762) und sein Schwager Johann Michael Heidmayer (gest.2.3.1763),sowie Hans Jerg Bär (gest.19.12.1775).Michel Stanger (geb.6.1.1702,gest.24.6. 1760) hatte sich in erster Ehe am 6.5.1727 mit Regina Margaretha Riexinger verheiratet und dabei unzweifelhaft den- Hofanteil seines Schwiegervaters geerbt.
Hans. Jerg Kopp besass weiterhin alle Hofgebäude alleine.In der Heschreibung wird aufgeführt:.Eine grosse 2stockige gedoppelte B ehausung und Eerberg zum Ochsen,mit 2 Stuben Scheuren,Schaf- und Schweinestall,item gewölbtes Kellerlein, usw. Über die Gebäude wird in einer allgemeinen Bemerkung gesagt,dass sie hier nicht hoch im Preise stünden und dass man deshalb,wie anderwärts,nicht von dem höchsten Steueranschlag mit 450 f. ausgehen dürfte,sondern nicht mehr als 340 f. ansetzen könne und dann in Abstufungen auf 240,200, 190 f. bis auf 40 f.gehen müsse.Man habe also des Ochsenwirts Behausung samt aller Zugehörd mit 340 f. in Anschlag genommen.Die zu den Höfen gehörigen Gebäude waren bisher von allen Abgaben frei.Nun wurde-bestimmt,dass sie auch zu dem sogenannten Hellerzins herangezogen würden.Es heisst deshalb bei Hans Jerg Kopp:"altes und neues Raus" Heiterzins -: 43 x.
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