Ein solcher Fall beschäftigte 1747 die Steuerkommission.

Es würge nämlich gefunden,dass Heinrich Oehlschläger,Mi­chel Schnürle und Ludwig Volle von Unterh^ugstett 6 Vier­tel (= 1 1/? Morgen) J'ckerl^nd an der Haugstetter Markung besaßen,"welche schon vor ohnfürdenckhl.Jahren an Ihre Vor­fahren verkauft worden" waren,aber zum Calwer Kellerei-Hof gehörten.B ei der Verhandlung einigte man sich darauf,dess die Iiaugstetter jährlich 1 1/2 Vierling Dinkel und Hafer ( 1 1/2 Vieri.= 8 1/3 1) den ^ofinhabern zu liefern hätten. Zum Schluß heisst es in dem Protokoll:* "womit dann beeder- seitige Interessenten vergnügt und zufrieden gewesen".über eine so gütliche Erledigung eines Streifalles kenn man nur schmunzeln.Nach dem damaligen Preis bezahlte man für ein&tu- Scheffel ( = acht Eimer) Dinkel 2 f.,für Hafer 1 1/2 f.Da die 8 1/3 Vierling etwas mehr als ein Simri ausmachen,so betrug die jährliche Abgabe rund 27 Kreuzer,also nicht ein­mal einen halben Gulden.

3!ls damalige Hofinhaber (1747) sind verzeichnet:

Im I.Teil - oder des Koppen Hof :

Hans Jerg Kopp mit 3/8 des Hofs

Michel Heidmayer mit 3/8 " "

H ans Jerg Bär mit 1/8 " "

Michel Stanger mit 1/8 " '*.

Von den Hofinhabern des I.Teils sind aus dem Bisherigen be­kannt :Hans Jerg Kopp (gest.8.6.1762) und sein Schwager Jo­hann Michael Heidmayer (gest.2.3.1763),sowie Hans Jerg Bär (gest.19.12.1775).Michel Stanger (geb.6.1.1702,gest.24.6. 1760) hatte sich in erster Ehe am 6.5.1727 mit Regina Mar­garetha Riexinger verheiratet und dabei unzweifelhaft den- Hofanteil seines Schwiegervaters geerbt.

Hans. Jerg Kopp besass weiterhin alle Hofgebäude alleine.In der Heschreibung wird aufgeführt:.Eine grosse 2stockige gedoppelte B ehausung und Eerberg zum Ochsen,mit 2 Stuben Scheuren,Schaf- und Schweinestall,item gewölbtes Kellerlein, usw. Über die Gebäude wird in einer allgemeinen Bemerkung gesagt,dass sie hier nicht hoch im Preise stünden und dass man deshalb,wie anderwärts,nicht von dem höchsten Steuer­anschlag mit 450 f. ausgehen dürfte,sondern nicht mehr als 340 f. ansetzen könne und dann in Abstufungen auf 240,200, 190 f. bis auf 40 f.gehen müsse.Man habe also des Ochsen­wirts Behausung samt aller Zugehörd mit 340 f. in Anschlag genommen.Die zu den Höfen gehörigen Gebäude waren bisher von allen Abgaben frei.Nun wurde-bestimmt,dass sie auch zu dem sogenannten Hellerzins herangezogen würden.Es heisst deshalb bei Hans Jerg Kopp:"altes und neues Raus" Heiter­zins -: 43 x.

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