Der Anschlag lieh.

dieser in der Güteklasse 1 macht dies verständ-

Klasse

sei

1 .

2 .

3.

4.

5.

6 .

7.

8 .

9 .

10 . noch,dass

pro

n

Morgen 65 f.

49 f.

" 41 f.

" 32 f.

23 f.

15 f.

9 f.

7 f.

5 f.

" 3 f.

ässerunaswiese^ bis

und

zum Maisgra-

Erwähnt

ben alte zum Mönchshof gehörten.Entlang dem Maisgraben gab es keine solche.Wenn die guten Talwiesen auch zu den besse­ren gehörten,so wird darauf hingewiesen,dass auch hier der Wildschaden sehr gross sei und dass sie manchmal so a.usse- hen würden wie ein Brachacker.Von den wenigen Baum- und Grasgärten wird gesagt,dass sie ein schlechtes "Baumwerk" hätten.(Anscheinend wurde zu jener ^eit noch nicht viel Most

gemacht!) Auf sämtlichen jedem Achtet des Koppen- hörten rund 1 1/? Morgen den nofbauern seit jeher

zu jener

Wiesen ruhte die Zehntfreiheit.Zu und Seizenhof (i.undll.Teil) ge- WWld.Es ist zu erwähnen,dass von einzelne Grundstücke verkauft wur­den.Meist handelte es sich um abgelegene Parzellen.Diese ge­hörten aber weiterhin zu dem Hofteil,bei welchem sie einge­tragen waren,und der Inhaber dieses ^ofteils musste von die­sen die entsprechenden Abgaben einziehen,denn sie waren ihm aufgerechnet.Die bereits erwähnte "Unrichtigkeit und Unge­nauigkeit" der einzelnen Rofteile ist leicht erklärlich.Die Grundstücke waren zum Teil noch ungenau gemessen und gegen den Nachbarn "unterstozt",d.h.^ie Grundstücksgrenze war durch dicke Pfähle,meist aus Eichenholz,gekennzeichnet,die beim Pflügen,besonders mit störrigen Ochsen,und wenn sie .älter waren,nicht selten ihren Platz räumten.Die Feldmesser drängten deshalb darauf,dass bei Neuvermessungen Grenzstei­ne gesetzt wurden,deren Standort durch die "Zeugen" (meist Ziegelstücke) noch gekennzeichnet war.Bei der Vermessung von 1747 stellte sich heraus,dass der eine Hauptteil (I. des Koppen Hof) gegenüber dem andern (II.des Seizen Hof) um 1 Morgen zu gross war und derselbe deshalb an den an­dern 2 1/2 Viertel 3 Ruten abtreten musste.Die bisher gemein sam besessenen sogenannten"wüsten Guter' ,Ödländer \urden vermessen und den einzelnen Hofgütern zugeteilt.Wenn aber nun einzelne,meist entlegene und wenig fruchtbare Güterstük- ke jahrelang unbewirtschaftet blieben,schliesslich gar in Vergessenheit gerieten,oder gar noch verkauft worden waren, ohne dass auf ihre eigentliche Zugehörigkeit zu einem Hof gedacht wurde,dann verursachte es einige Mühe,aus den Lager­büchern die Eigentumsverhältnisse zu klären.

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