Michel Seiz hatte zweifellos 2/8 des. Hofgutes geerbt und be­saß nach dem obigen Kauf 3/8.Was diesen aber nun bewog,1742 2/8 des Hofgutes an die Brüder Jakob und Hans Jerg Stenger im Tauschwege obzugeben,ist auffällig.Brauchte er Geld?

Jedes Achtel war mit 600 f. angeschlagen.Die im Tauschwege abgetretenen Güter machten bei Jakob Stanger 312 f. und bei Hans Jerg Stanger 303 f. aus.Der Rest wer von beiden in ba­rem Geld zu bezahlen.Neben den im Tauschwege erhaltenen pri­vaten Güter hatte Michel Seiz noch 585 f.bares Geld bekom­men.

Mit diesem Tausch wurden die Stanger zum.ersten Male.an einem Calwer Kellerei-Hof mitbeteiligt.

B ei der Beschreibung des Hofteils von Hans Jerg Kopp findet sich im Me^-Protokoll von 1720 eine aufschlußreiche Einzel- * beschreibung eines Grundstücks im Simmozheimer Berg.Da heißt es: 41 Morgen,3 1/2 Viertel,darunter sind 11 Morgen Stein­mauern,2? Morgen 1 1/2 Viertel schlechte Forchenbüsche und Bgerten und nur 8 1/2 Morgen Bauland.Die elf Morgen hatten keinen Steuerwert,die rund 22 1/2 Morgen waren Weideland und nur der fünfte Teil der zugemessenen Fläche konnte als Acker­land argerechret werden.In den alten Steuerbüchern waren nur die als Acker brauchbaren Güterteile angegeben und angerech­net worden. Kein Bauer hatte Lust nach Ackern mit dürftigem Boden,für weiche er keinen Stalldünger übrig hatte,denn die­ser war sehr rar,weil das Vieh bekanntlich auf die "eide ge­trieben wurde,solange es irgendwie möglich war.

Indern Steuerbuch von 1747 nimmt die Beschreibung des Cal­wer B-ei_i.erei-Hnfes.oder des'"Koppen'- und "Seizen"-Hofes =

I. und II.Teil einen breiten Raum ein.Dieses Steuerbuch war- notwendig geworden,weil,wie es heisst,das alte durch inzwi­schen vorgegangenen vielen Güterveränderungen ziemlich vntl- geschrieben und unbrauchbar geworden sei,ferner dass sich nicht geringe Ungleichheiten und Unrichtigkeiten gezeigt hat­ten,besonders aber dadurch,dass die liegenden Güter noch nie­mals nach dem neuen Landmell eingeschrieben worden seien. (Dieses "Neue wirtembergische Landmeß" stammte von 1557 ! ) Die Steuerkommission stand unter dem Vorsitz des Vogts Craft von Calw,unter Z uziehung des Stadtschultheissen und hmts- schreibers Joh.Friedr.Erhard von Calw.Von der Regierungssei­te aus war noch der Renovar Christian Ulrich Löw von Plo­chingen bestellt,ferner zwei Feldmesser Georg Noa Völlnagel von Calw und Hans Jerg Müller (.Schultheiß) von Simmozheim.

Von Seiten der Gemeinde Möttlingen waren ausser dem Schutt­heiss Stauch durch 31 wahlberechtigte Bürger noch drei Ge­meindemitglieder gewählt worden:Fischer,Heldmaier und Stan- ger^ie alle vereidigt wurden.Neben der genauen Festlegung

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