Inhaber des II. Hofes waren

Thomas Seiz Bernhard Fischer Hans michel Fischer

1/2

1/8

1/8

Christoph Fischer Johannes Fischer

1/8 und 1/8.

Die Hofgebäude gehörten Thomas Seiz und Bernhard Fischer je zur Hälfte. Thomas Seiz, Schultheiß (geb.21.12.1663,gest. 5.2.1735) war ein Sohn von Christoph Seiz und hatte von die­sem Hof- und Gebäudeteile geerbt. Nicht so einfach liegen die Dinge bei den verschiedenen Fischer. Bei siesen gibt es zwei Linien, die schon 1600 auseinandergehen. In die Linie des Veit Fischer gehört der Michel Fischer, Schultheiß, den wir schon als Mitinhaber von einem Viertel des II. Hofes kennen lernten. Eibsweise kamen seine beiden Söhne Bernhard (geh. 30.12.1669, gest.24.4.1723) und Hans Michael (geb.6.3.1673, gest.22.5.1749) mit je 1/8 in den Hofbesitz.

Christoph Fischer gehörte in die Linie des Hans Fischer, eben­falls Schultheiß. Er war der Älteste unter den obigen Fischer­familien (geb.19.12.1652, gcst.17.1.1740), hatte aus zwei Ehen 10 Kinder und erreichte das höchste Alter. Sein erster Sohn Johannes (geb.2.10.1678, gest.7.1.1747) war gleicher­weise am Rofgut beteiligt.

Bis zum Steuerbuch 1712 waren die beia.en Höfe noch vollstän­dig getrennt una wurden nach dem Leheninhaber oder dem Lehen­träger (=der Vertrauensmann, der die Rechtsnflichten für die übrigen Mitinhaber übernimmt) benannt. Diese Benennung ist auch noch weiterhin gebräuchlich. In dieser Darstellung wurde aber schon von Anfang an auf die zwei Teile hingewiesen.

In dem Messorotokoll von 1720 heißt es nun aber:

"Vorstehender Brsterm alß Halber Thayl deß zur Fürstl.Kel- lerey Calw jährlich und öwig gülthbaren Hoofs... welchen jet- ze Hans Jerg Kopp et.Cons.innen haben". In diesem I. Teil des Calwer Kellerei-Hofes ("Koppen-Hof") findet sich im Mess- Protokoll von 1720 die Bemerkung, daß dieser Hof zur "Geist­lichen Verwaltung" nach Calw gehöre. Damit wird eindeutig klar gelegt, daß es sich dabei um den ehemaligen Herrenalber Hof handelt, der 1535 bei der Säkularisierung wieder in württem- bergischen Besitz kam und mit anderen kirchlichen Gütern der besonderen "Geistlichen Verwaltung" unterstellt wurde.

Zum 3M Teil des Calwer Kellerei-Hofes gehörten also rund 125 Morgen Acherland, 19 1/2 Morgen Diesen und fast 13 Mor­gen Wald.