Der F r i e d h o f bei der Kirche hat eine Größe von 2/8 Morgen 28,7 Ruten (10,25 ar) und ist von einer Mauer umgeben. Da und dort sind noch behauene Steine sichtbar, die vom Kirchenbau 1746 herrühren, Aurde die Kirchhofsmauer da­mals nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt oder machte ihr die Bodenfeuchtigkeit zu schaffen? Jedenfalls bekam der Maurer Matthäus <<eiss 1818 aen Auftrag "die hie und da ganz zerfallen gewesene Kirchhof Mauer" wieder auszubessern. Es muß schon ziemlich viel Arbeit gegeben haben, denn ein Meister und drei Gesellen waren 10 Tage dabei beschäftigt.

Bis 1830 wurden auch die Toten von dem Filial Unterhaugstett hier beerdigt. In diesem Jahr hatte die dortige Gemeinde dann einen eigenen Friedhof angelegt. Das hatte -nebenbei bemerkt­ganz merkwürdige Folgen, die der Kuriosität halber hier mit­geteilt werden. Einmal: Der Schulmeister von Möttlingen hatte in Zukunft bei den Leichen von Unterhaugstett keine Parenta- tionen (Trauerreden) zu halten. Durch den Regfall dieser "veränderlichen Einkünfte" wurde dem Schulmeister eine jähr­liche Entschädigung von 5fl* zugesprochen, welchen Betrag die Gemeindekasse von Unterhaugstett zu bezahlen hatte.

Zum andern: Bei dem neu angelegten Gottesacker waren ein Viertel 3 Ruten vom Schulacker mit verwendet worden. Als Ent­schädigung dafür wurden dem Schulmeister jährlich 3 fl* zuge­sprochen. Auch diese hatte die Gemeindekasse Unterhaugstett zu zahlen. Dieser Betrag mußte vierteljährlich zusammen mit der anderen Besoldung ansbezahlt werden. Außeruem wurde be­stimmt, daß der Schullehrer sowie seine Nachfolger den Teil des Friedhofs, in welchem sich keine Gräber befinden "auf je­de anständige Art bebauen und anpflanzen dürfe", bas bis 1858 durch den hiesigen Friedhof führende Regle wurde bereits auf Seite 76 und 77 eingehend behandelt.

Die Gemeinde Möttlingen hatte sich übrigens schon im Jahre I83I nach einem neuen Begräbnisplatz umgesehen. Mit der An­legung eines eigenen Friedhofes in Unterhaugstett hatte dies aber gar nichts zu tun, denn durch den Regfall dieses Ortes war ja der Möttlinger Begräbnisplatz entlastet worden.

Der Grund für die Platzsuche lag wo anders. In.dem genannten Jahre war die Cholera von Russland bis nach Norddeutschland vorgedrungen. Aus Furcht vor einem Übergreifen der Seuche auf ganz Deutschland mußten überall örtliche Kommisionen gegen die Cholera gebildet werden. Diese hatten die Bevölkerung aufzuklären, über notwendige Verhaltensmaßnahmen zu unter­richten und weitere Schritte einzuleiten. So mußte u.a. für einen geeigneten Begränisplatz gesorgt werden. Das führte dazu, daß am 15*Dezember 1831 von Lammwirt Mammel ein Viertel Acker in den "Fünf Morgen" an der Calwer Straße um 70 Gulden aufgekauft wurde mit der Bestimmung, daß Mammel die Gültver­pflichtung auf dem übrigen Teil seines Ackers behalten müsse, damit der Begräbnisplatz gültfrei werde. Zum Glück blieb aber unser Land von der Cholera verschont.