Wie schon erwähnt, war Weil der Stadt verpflichtet, für seinen hiesigen Grundbesitz 1/3 der anfallenden örtlichen Lasten zu tragen. Es wäre bestimmt in der Lage Gewesen, seinen Anteil zu übernehmen, aber es suchte sich auf jede Weise, einer Zahlung zu entziehen. Der 20. Oktober 1648 mag aber nun die Kassen der Stadt und ihrer Bürger geleert haben und es ist deshalb kein Wunder, daß die Stadt genötigt war, Geld aufzunehmen. Gegen eine vorläufige Verpfändung des hiesigen Meierhofes, zusammen mit 100 Morgen Wald erhielten sie von Hans Schober von Calw 3000 f. 1649 wurde dann in einem formellen Vertrag das Hofgut auf 10 Jahre verpachtet gegen einen Pacht von 750 f. Zusammen mit den Schoberschen Erben - der Mann war inzwischen gestorben - waren noch ein Christoph Linkenheil von Calw und ein Conrad Ergatzinger von Renningen an dem Pachtgeschäft beteiligt.
Nach einer besonderen Bestimmung des Vertags sollte das Kapital während der 10-jährigen Pachtzeit zinslos geliehen sein.
Wie das Geld- und das Pachtgeschäft endete, konnte nicht mehr ermittelt werden, ebensowenig, ob der 1657 hier verzeichnete Hofmeier Rentz von der Gläubigergruppe oder von Weil der Stadt eingesetzt war.
In Weil der Stadt gab man sich zudem der Hoffnung hin, auf diese Weise die Bezahlung der Möttlinger Kriegsschulden abzuschieben, auf jeden Fall aber sich auf geschickte Weise darum drücken zu können. Darüber entspann sich ein lebhafter Schriftwechsel, bei dem von Seiten Weil der Stadts alle möglichen Gründe für eine Ablehnung der Zahlungen hervorgebracht wurden, u.a. ihr Möttlinger Hof sei ein frei adelig Gut. Die Gegenseite stellte in ihrer Erwiderung fest, daß der Hof bei der Ritterschaft des Kocher-, Neckar-/ Schwarzwaldviertels nirgends eingetragen und nichts für ihn bezahlt worden sei. Das einzige, was Weil der Stadt erreichte war, daß eine bereits verfügte Sperrung des Pachtgeldes (750 f.) wieder aufgegeben werden mußte.
Inzwischen war bis Juni 1651 die auf Möttlingen entfallende Kriegs- und Friedensschuld auf 7116 f 45 x angewachsen; der auf Weil der Stadt entfallende Teil betrug demnach 2372 f 45 x.
Die wegen der Bezahlung stattgefundenen Verhandlungen wurden von Weil der Stadt nur dazu benutzt, die unangenehme Sache zu verzögern. 1653 unternahmen sie Schritte von der juristischen Fakultät in Tübingen ein Rechtsgutachten über den strittigen Fall herbeizuführen, zogen aber ihre vorgelegten Akten wieder zurück mit der Begründung, sie wollten den Fall beim Reichs- konvent (Reichsgericht) anhängig machen. Wie sich der Vogt von Calw dann in Stuttgart nach dem Stand der Dinge erkundigte, wußte man an höchster Stelle nichts von der Sache. Des leidigen fruchtlosen Streitens müde, machte der Vogt der herzoglichen Regierung in Stuttgart den Vorschlag, den Weil der Städtern bis zur Bezahlung alles Holz aus ihren hiesigen Waldungen zu beschlagnahmen. Das wirkte ! Weil der Stadt fand sich bereit, seine Schulden zu bezahlen. Gleichzeitig wurde in dem diesbezüglichen Vertage vom 29. Mai 1654 erneut festgelegt, daß Weil der Stadt ein Drittel der Umlage bezahle.