Im Gegenteil,Weilderstadt wurde nachdrücklich darauf hinge- wieser,dass der Hof ''einen gerüsten und bewehrten Mann za halten und zu stellen schuldig ' sei,und dass,wenn def Meier nicht pflichtgemäss erscheine,er ^bgeholt und wegen Ungehorsams abgestraft würde.Wahrscheinlich auf verschiedene Gesuche hin,wurde die Musterungspflicht des Meiers von der herzoglichen Regierung in einem Schreiben vom 3.April 1619 ausdrücklich bestätigt.
Der 30jährige Krieg hatte begonnen,und mehr und mehr spürte man allerorten die Lasten und Leiden,Nöte und Schrecknisse, die er"mit sich brachte.Dabei ist nun deutlich zu erkennen, wie der Rat in Weilderstadt versuchte,sich der jeweils vorteilhaftesten Lage anzupassen,möglichst auf der Seite der - Sieger zu stehen und 'deren Vorteile mit wahrzunehmen;
Zu Anfang des Krieges war es,trotz aller Fehlschläge für die protestantische Union,noch recht ungewiss,wohin sich das Kriegsglück neigen würde.Deshalb durfte man sich noch nicht für die eine oder die andere Seite entscheiden.Dcr Herzog von Württemberg durfte nicht verärgert werden.1620 bestätigte der Vogt von Ca Iw,dass Weilderstadt die wegen ihres Hofes in Möttlingen gebührende Kontribution (1/3 der Gesamtsumme) mit 140 f 33 x bezahlt hätte.1623 beklagte sich Möttlingen darüber dass der Hof von Einquartierungen befreit bleibe.Damit hatte es nur seine besondere Bew-ndnis.Der Herzog von Württemberg, der seit der Schlacht bei Wimpfen am 26.April 1622,wo der Markgraf von Baden von dem kaiserlichen General Lilly geschlagen worden war,sich nun mit seinem Lande in grösster Gefahr befand,versuchte es auf jede Weise,die drohende Besetzung seines Landes abzuwenden.D^ss der nördliche Teil des Landes von den Siegern gebrandschatzt wurde,konnte nicht verhindert werden. Zur Sicherung des andern Teils aber wurde in aller Eile an der Landesgrenze der sogenannte Schanzgraben angelegt.Dabei geschah es,dass ein kleiner Zipfel Weilderstäater Waldes im "Tannwald",der ins Badische hineinragte,abgeschnitten vur- de.Das führte zu einer Beschwerde.Gross war aber auch die Geld not des Herzogs.Das fnhrte dazu,dass versucht wurde,auf jede Art und Weise zu Geld zu kommen,auch wenn men es in wenig schö ner Weise erschleichen musste.Der Herzog war Oberster des sogenannten "Schwäbischen Kreises", dom u.a.auch 31 Reichsstädte angehörten.Nun wurde auf einem Kreistag in Bietigheim den Weilderstädtern eine Belegung mit 50 Pferden oder einer halben Kompanie Fussvolk in Aussicht gestellt.Wohl wehrten sich diese anfänglich gegen eine solche Quartierlast,waren aber schliesslich bereit,800 f. za zahlen,wenn sie davon befreit würden.Pas hatte dann zur Folge,dass auch der Weil - derstädter Hof in Möttlingen. unter diese Befreiung fiel,was natürlich in Möttlingen,wo man von diesen Abmachungen nichts wusste,böses Blut erzeugte und zu Beschwerden führte.Die Stadt Weilderstadt war aber durch den Erfolg in der Abwendung drohender Einquartierung ermutigt worden,sich erneut um die Befreiung ihrer Hofmeier vom Militärdienst zu verwenden.
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