Der Vfeilderstädter Meierhof in Möttlingen.
Die Geschichte von Möttlingen ist weitgehend die Geschichte seiner Höfe, und unter diesen hat zweifellos der größte unter ihnen, der Weilderstädter Meierhof den stärksten und nachhaltigsten Einfluß auf die Entwicklung des Gemeinwesens ausgeübt, so tiefgehend, daß die aus der Tatsache des Vorhandenseins und der schließlichen Aufgabe des Hofes sich resultierenden Tatsachen und Folgen,Möttlingen in wirtschaftlicher Beziehung zu dem werden ließen, was es heute ist.Aus der Fülle der Geschehnisse das wesentlichste herauszuholen und in eine geschichtliche Entwicklung zu bringen soll der Zweck dieses Aufsatzes sein,womit gleichzeitig auch im besonderen an das Ende des Hofes vor 1oo Jahren (1865)erinnert werden soll.
Möttlingen steckte in der zweiten Hälfte des 14.Jahrhunderts noch tief in der Feudalherrschaft.Der Grundbesitz befand sich zum größten Teil in den Händen von geistlichen oder adeligen Herrschaften, und die Bewohner wechselten mit diesen das Untertanenverhältnis. Nach den Verkäufen zu schließen, war einst Möttlingen ganz,oder fast ganz im Besitz der Herren von Waldeck. Auf welche Weise diese zu diesem Besitz gekommen sind,darüber fehlen bis heute alle Nachrichten.Die Geschichte der Herren von Waldeck ist so verworren,wechselhaft und trübe, daß auch darüber kein genaues Bild vorhanden ist.Für Möttlingen steht lediglich fest,daß die Waldecker hier einen "Burgstall" besaßen.Der Flurname "Burgstall" im NW-Teil des Dorfes ist ja noch erhalten.Was versteht man unter "Burgstall"? Der Name ist auch nicht ganz eindeutig.Gewöhnlich versteht man darunter die Stelle, wo einst eine Burg stand,also eine Burgruine oder der Platz einer solchen.Das zwingt zu der Annahme,daß einmal hier eine Burg stand.Dies wird unterstützt durch eine Nachricht von 1347. Der zufolge "soll ein Ortwin von Waldeck,ein Edelknecht, zu Möttlingen gesessen und wohnhaft gewesen sein",und ferner," die adelige Familie von Waldeck,als wovon auch einige in Möttlingen selbst wohnhaft gewesen seien". Unterstützung findet diese Annahme weiterhin durch einen sogenannten Kauf:
" In dem Jahr 1411 löste Graf Eberhard von Wirtenberg von Rauen, dem Hofwarten,seine Gerechtigkeit der Forderung an sich,die er zu Füderer von Waldeck sei.gelassenen Gütern,nemlich Metlingen, das Dorf zwischen Weilderstadt und Calw gelegen (und andern) gehabt. Diese Güter waren ihme, Rauen Hafwarten,von zwo seiner Basen von Waldeck und Ennlin Hofwarten,seiner (?) Schwester, angestorben,und Graf Eberhard gab ihm dafür 65of." Von dem Ausverkauf des Waideckischen Besitzes zeugen ja schon die Verkäufe an Weilderstadt von/1387 und 1389,sowie von 1411 an Württemberg.Ferner kamen 1417 und 1419 noch weitere Güter und Rechte an Württemberg.An dem 1411 erworbenen Teile*von Möttlingen hatte also Graf Eberhard III.schon früher Rechte in seinen Besitz gebracht, und dazu gehörte der "Gerichtsstab" das Hohheitsrecht über den ganzen Ort,welches hier mit dem Besitz des Burgstalls zusammenhing.
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