Der v.'Jaldeckische Besitz in Möttlingen fiel in der zweiten Hälfte des 14.Jahrhunderts durch Erbteilungen auseinander und die einzelnen Teile wurden von den Erben nacheinander ver­kauft. Die freie Reichsstadt Woildcrstadt war schon 137c hier begütert. Da ließen sich die klugen Weilderstädter Stadrväter die Gelegenheit nicht entgehen, weitere Teile von Möttlingen' in ihren Besitz zu bekommen. So kauften sic 1387 den vierten Teil von Möttlingen samt den dazu gehörigen Wiesen,Feldern und Wald von einem Hans Hölderlin von Offenburg. Dessen Frau Adelheid war eine geborene von Waldeck und der Möttlinger Be<*- sitz ihr Erbgut. Der Kaufpreis betrug " 5o Pfund Heller Deib- gedings " , d.h. eine Rente von jährlich ungefähr 5o Gulden, die lebenslänglich bezahlt werden mußte. 1389 verkaufte dann eine Bethe (=Elisabeth), eine geborene von Erkinger von Herk­lingen und Wirwe eines Contz von Waldeck ihren MÖttlinger B sitz, auch ein Viertel des Dorfes samt Feld und Wald um " 2o Pfund Gelds Leibding" , also wieder eine lebenslängliche Rente von ungefähr 2o Gulden, aber mit dem Zusatz, daß diese Rente nach ihrem Tode ihrem Sohne Gottfried weiter gereicht werden müsse bis zu dessen Tode. Der verstorbene Conrz von Waldeck war ein Bruder der oben erwähnten Adelheid; C-^ntz von Waldeck und B the v.Erkinger hatten wahrscheinlich nur ein einziges Kind,Gottfried von Waldeck,der zu jener Zeit Hirsauischer Mönch war; noch 1442 wird e als Probst (Stifts^ Vorsteher) von Roth (a.Sec?) erwähnt.(Weil die Dauer der Rente in dem Verkauf von 1389 für einen längeren Zeitraum voraus be-

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so geworden - Wcilderstadt

Dorfes von Möttling

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rechnet war - tatsächlich ist cs wurde die Rente so nieder angesetzt) diesen beiden Käufen die Hälfte des sowie des dazu gehörigen Güter-und Waldbcsitzcs bracht.

Was mit der anderen Hälfte Waldeckischen Besitzes in M lingen vor sich ging, konnte nicht einwandfrei geklärt In einem Bericht heißt es: Nach Förderers von Waldeck erkaufte im Jahre 1411 Graf Eberhard von Württemberg v Rafan, Hofwart zu Kirchheim die "Rechte und die ForJer am hiesigen Besitz,welche diesem von dessen Basen von und dessen Schwester angestorben waren".

Der Burgstall und der Gerichtsstab gehörten hiezu.

In einer anderen Quelle heißt es: Heinrich, Truchseß v Waldcck,genannt von Alpur (=Altburg) und Konrad Trucks Waldcck,seines Bruders Sohn verkauften 3o.Juli 1417 de Eberhard von Württemberg " all ir Tail und all ir Rech sie gehabt haben an allen Leuten und Gütern die gen Na gehören,nichts ausgenommen dann* die Vestin (=Burg) und Berg zu Waldcck und anders um 25a fl.rheinisch".

Im gleichen Jahre taten dasselbe Heinrich und Tristan von Waldcck mit ihrem Teil um 5cfl.

An 29.Januar 1^19 verkaufte Heinrich Truchseß von Wald genannt von Altpur der Ältere, dem Grafen Eberhard von Württemberg mit andern Gütern- alles,was zu Waldcck ge und nickt Lehen ist^nit allen Leuten um 1183 Pfund 9 S Heller.

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