württembergischer Landesangehöriger, die an Gicht, Rheumatismus, Ischias, Nervenkrankheiten, Unfalls­folgen oder an andern vorzugsweise in Wildbad heil­baren Krankheiten leiden. Hier baden in erster Linie die Insassen des Hauses, sodann die Patienten der Ver- sorgungs- und Versicherungsanstalten und der Kran­kenkassen.

Den Bürgern von Wildbad und einigen umherliegen­den Ortschaften steht infolge alter, verbriefter Rechte freies Bad im Katharinenstift zu, weshalb es im Volks­mund gemeinhin das Bürgerbad genannt wird. Aber auch Kurfremde können hier baden und wer keinerlei Wert auf Äußerlichkeit legt, möge dies ruhig tun. Das Thermalwasser ist hier genau dasselbe, wie im Graf- Eberhards-Bad, nur die Ausstattung ist bescheidener. Im Katharinenstift werden fast nur Gesellschaftsbäder genommen.

Über die Art und Weise, wie die Bäder zu nehmen sind, über ihre Zahl, Folge und Dauer, befragt man am besten den Arzt, denn die Wildbader Kur ist keine schablonenmäßige, sondern sie hat sich der Eigenart eines jeden Falles anzupassen. Zumal da man heute weiß, daß die Thermalbäderbehandlung eine Reizbe­handlung ist, durch welche der Körper angespornt wird, mit seinen eigenen Mitteln, die durch die Thermal­bäder entfesselt werden, die Krankheit oder den Scha­den zu beheben, und daß in der Gegenwirkung des Körpers auf die Thermalbäder der Kern der Behand­lung liegt. Weder die Gesamtzahl der Bäder, noch die Dauer des einzelnen Bades gelten heute, im Gegensatz zu früheren Zeiten, als ausschlaggebend für die Kur.

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