- II,; -

maligen Begriffen sich für verübte Vergeben vom Him­mel Versöhnung zu erkaufen. So finden wir auch bei Herrenalb neben den Stiftern die Markgrafen von Baden, die Grafen von Vaihingen, von Zweibrücker,, die Edlen von Strubenhard, von Scbmaienstcin, von Remchingen, von Gertringcn, von Gültligcn rc. unter den Wobltbätern des Klosters, die dafür auch auf ihren Kirchhöfen begra­ben wurden. Freilich geschähe es öfters, daß die Erben der Stifter und Wohlthätcr, die gewöhnlich die Bckchüz- Zer seyn sollten, mit den Schenkungen ihrer Voreltern un­zufrieden, das veräußerte Gut wieder an sich zu ziehen suchten, wie wir oben bei Hirsau von den Grafen Albert und Gottfried von Calw und dem Herzog Welf gesehen haben. Das «reinliche ereignete sich hier in Herrenalb. Die Grafen von Eberstein und von Zweibrückcn und die Markgrafen von Baden stritten sich um den Schutz des Klosters, den sie aber so ertheilten, daß das Kloster da­durch verarmte. Die Aebte ließen sich dcßwegen viele Be­stätigungen ihrer Freiheiten von Päpsten und Kaisern und von letztem auch eines der größten klösterlichen Vorrechte crtheilcn, ihre Schutzhcrrn selbst wählen zu dörfen. Sic wählten die Grafen von Wirtemberg, unter deren Schutz es ihnen nach ihrer eignen Versicherung wohl gicng. Wir glauben, in der Geschichte der Klöster bemerkt zu haben, daß sie gern solche Schutzhcrrn wählten, sobald die Wahl von ihnen abhieng, deren Vorfahren sie keine reiche Stif­tungen zu danken hatten, und bei denen weniger Vor­wand Statt fand, ihnen Güter zu entziehen. Vielleicht wurden gerade dcßwegen Unsre alte Grafen von Wirtem-

1