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entweder gehen, oder als Knecht oder Handwerker arbeiten. Da die Nachfrage nach Handwerkern in den Waldhufendörfern be­grenzt war, aahen sich viele gezwungen, ihre Heimat zu verlassen and aich irgendwo, vielleicht in der Stadt, Arbeit zu suchen.

So vermehrte sich in Gebieten der geschloaaenen Vererbung die Bevölkerung nicht, das Siedlungsbild und die sozialen Struk­turen der Bevölkerung blieben stabil.

Diese Erbsitte herrschte im Sudteil der Enz-Nagold-Platte, in ihrem zentralen Teil und in einigen Gemeinden des nördlichen Teils vor. Diese Gebiete sind zum Teil auch heute noch ländlich- bäuerlich geprägt.

Völlig anders lief die Entwicklung in Gemeinden, in denen die Sitte der Erbteilung geübt wurde. Die Ebbteilung hatte eine völlige Zersplitterung der Waldhufen zur Folge und führte zu Betrieben, die nur noch Nebenerwerb oder Zuerwerb sein konnten. Dies wurde auch in dem, dem kleinen Betrieb angemessenen Ein­haus mit besonders kleiner Scheuer deutlich, während in den Gebieten der geschlossenen Vererbung große, stattliche Ein­häuser vorherrschen. Die Inhaber kleiner, landwirtschaftlicher Betriebe mußten ständig nach weiteren Erwerbsquellen suchen.

Sie arbeiteten im Wald und als Weber, wie die angesiedelten Taglöhner oder arbeiteten bei Bauern, die einen größeren Be­sitz hatten. Taglöhner, die einst angesiedelt worden waren und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die durch Erb­teilung zu ihrem Kleinbetrieb gekommen waren, unterschieden aich nicht mehr. Die Gruppe von Klein- und Kleinstbauern bildeten das Arbeitskräftepotential, das für die Industri­alisierung wichtig war.

In den Gemeinden, in denen die Sitte der Freiteilbarkeit ge­übt wurde, wie z.B. in Kapfenhardt, fand eine völlige Parzelierung der Feldflur statt und zwar in erster Linie durch die Quer­teilung der Hufen. Die Anzahl der bäuerlichen Betriebe wuchs laufend, die Größe der einzelnen Betriebe nahm jedoch ab.

Die Bevölkerung wuchs ständig und wo früher lang auseinander­gezogene Reihendörfer waren, reihte sich an der Straße Haus an Haus. Die Freiteilbarkeit wurde keineswegs von altersher im Nordteil der Enz-Nagold-Platte geübt. Vielmehr war die geschlossene Vererbung die ursprüngliche Form, denn vor die