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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts -Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentl. 3mal: Dienstag. Don­nerstag und Samstag, und kostet viertel- jährl. hier (ohne Trägerlohn) 80 ^s, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1.20 ^ Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Amtliches.

Nagold.

Aushebung der Militärpflichtigen.

Das diesjährige Aushebungsgeschäft findet am Montag den 10. Juni

und am

Dienstag den 11. Juni,

je vormittags von V'/e Uhr an, auf dem Rathaus in Nagold statt.

Am ersten Tag kommen die Reklamierten, die als dauernd untauglich erklärten, die zum Landsturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen Militärpflichtigen,

am zweiten Tag die als tauglich bezeichneten Militärpflichtigen zur Vorstellung.

Die Ortsvorsteher erhalten die Weisung, die vor die K. Ober-Ersatzkommission zu beordernden Militär­pflichtigen, über welche ihnen besondere Ver­zeichnisse zukommen werden, mit dem Anfügen vorzuladen, daß sie bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachteile an den genannten Tagen je vormittags 7 Uhr auf dem Rathaus in Nagold zu erscheinen haben. Auch sind die Militärpflichtigen auf die Bestimmungen der Wehrordnung tztz 65 Z. 3, 71 Z. 7 und 72 Z. 3 aufmerksam zu machen, wor- nach Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung ge­richtlich bestraft werden, die Entscheidungen der K. Ober-Ersatzkommission endgiltig sind und jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigst ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober-Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Ferner haben die Ortsvorsteher darauf hinzu­wirken, daß die Militärpflichtigen mit reingewaschcncm Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung derselben zu ermöglichen.

Ortskundige Fehler der Militärpflichtigen (gei­stige Beschränktheit, Epilepsie ec.) sind so­weit solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht wurden vor. der Aushebung dem Unter­zeichneten anzuzeigen. Bei Schwerhörigen, Ner­venleidenden, Stotterern, Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Ober-Ersatz­kommission Vorlage von ärztlichen Zeugnissen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Familien­verhältnisse halber ein Militärpflichtiger niemals zum Train bestimmt wird und daher derartige Ge­suche wertlos sind.

Die Eröffnungs-Urkunden der Vorladung der Militärpflichtigen sind unter Anschluß der Losungs­scheine spätestens bis 7. Juni hicher vorzulegcn.

Militärpflichtige, welche sich auswärts aushalten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aus­hebung berufen werden, sind vielmehr zu belehren, daß sie sich am Orte ihres dauernden (nicht bloß vorübergehenden) Aufenthalts zur Stammrolle an­zumelden und zur Aushebung zu stellen haben.

Sodann haben die Ortsvorsteher darauf zu achten, daß keine Schcinvcrznge Vorkommen. Bei denjenigen Militärpflichtigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu ver­gewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmeu und hernach wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. Es ist daher von jetzt ab bei jeder Ncnanmeldung zu be­richten, ob nicht ein Scheinverzug des Militärpflich­tigen vorliegt.

Samstag 1. Juni

Von der Beiziehung der Ortsvorsteher zum Aus­

hebungsgeschäft wird auch Heuer abgesehen.

Endlich werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Stammrollen pro 1893, 1894 und 1895 nebst den Geburtslistcn und Beilagen zum Zweck der Prüfung durch den Civilvorsitzenden der K. Ober-Ersatzkom­mission ebenfalls bis 7. Juni ds. Js. an das Ober­amt einzusenden.

Sollten in neuerer Zeit Strafen gegen Militär­pflichtige erkannt worden sein, so wären solche in den Stammrollen nachzutragen und dem Oberamt in besonderem Bericht anzuzeigen.

Den 30. Mai 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung,

betreffend die Errichtung einer Schlächterei-Anlage.

Der Metzger Karl Klumpp in Nagold beab­sichtigt, in einem an den nördlichen Giebel seines Wohnhauses. Nr. 28 anzubauenden Gebäude eine Schlächterei einzurichten.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle an­zubringen sind.

Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne sind auf der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.

Nagold, den 29. Mai 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Gestorben: Wilhelm Mack. gew. Leimfabrikant Marbach a. N. Heinrich Hain. Hofrat, Stuttgart. Chri­stian Brodbeck. Tübingen.

1895.

Hages-Weuigkeilen.

Deutsches Reich.

t. Altensteig, 30. Mai. Der Fremdenzuzug in unsere Stadt hat dank der prächtigen Witterung schon begonnen, recht rege zu werden. Am Diens­tag versammelten sich hier die Apotheker des Schwarz­waldkreises, um über Berufsangelegenheiten sich zu besprechen. Nach den Verhandlungen fand ein ge­meinschaftliches Mittagsmahl in dem aufs Geschmack­vollste geschmückten Traubensaal statt, bei dem sich auch mehrere Damen beteiligten.

? In Horb fand am 30. Mai die feierliche Grundsteinlegung zum Bau eines evangelischen Gotteshauses statt. Jahrzehntelang hat die evang.

Gemeinde dieses Ziel angestrebt. Endlich ist es nach Ueberwindung nicht geringer Schwierigkeiten gelungen, in halber Bergeshöhe einen prächtig gelegenen Bau­platz zu erwerben. Die Ausführung des von Archi­tekt Theophil Frey geleiteten Bauwerks wird auf etwa 100,000 -A zu stehen kommen. Es war eine einfache aber gerade deswegen eindrucksvolle Feier:

Der Zug der Evangelischen aus der Zerstreuung von nah und fern, an der Spitze Prälat v. Sandberger und der Vorstand des Gustav-Adolf-Vereins, Hof­prediger Dr. Braun, überall uyckrwegs geschmückte Häuser und fröhliche Gesichter. Me katholische Geist­lichkeit war durch eine auf den Tag anberaumte Kapitelversammlung an der Teilnahme verhindert.

Nach den weihevollen Worten von Dekan Ocsfinger aus Sulz und des Prälaten v. Sandberger wurde die zuvor von Pfarrer Kirn aus Mühlen verlesene Urkunde in den Grundstein feierlich versenkt. Die üblichen Hammerschläge wurden von den im Ornat anwesenden Geistlichen sowie von den Vertretern der Stadt und des Bezirks unter entsprechenden Segens- ^ wünschen vollführt. Der gemeinsame Gesang von

Wegen der Pfingstfeiertage erscheint am nächsten Dienstag kein Blatt.

Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile

aus gewöhnl. Schrift bei einmaliger Ein­rückung 9 -f, bei mehrmaliger je 6 -f.

Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

Nun danket alle Gott" beschloß die vom herrlichsten

Wetter begünstigte, von einer überaus zahlreichen Zuschauermenge umrahmte und von dem Geist evan­gelischen Glaubensmutes und opferwilliger Bruderliebe getragene schöne Feier. Die Turnhalle vereinigte bis zu Abgang der letzten Züge alle Evangelischen sowie viele Katholiken, die sich des festlichen Tages noch gesellig erfreuen wollten. Landgerichtsrat Gmelin von Stuttgart, früher Oberamtsrichter in Horb, gab einen Rücklick auf die Nöten und Freuden der Dias­poragemeinde Horb in vergangenen Tagen. Hofpre­diger Braun konnte seinen Toast ausklingen lassen in Verlesung eines Telegramms, wornach der eben zur Schlußabrechnung tagende Ausschuß für das Gustav-Adolf-Festspiel in Stuttgart 1000 ^ zum Ausbau der Kirche in Horb beizusteuern beschlossen habe. Oberamtsrichter Dieterich dankte den Katho­liken für ihre Anwesenheit, worauf Oberamtmann Wendelstein namens derselben die evangelische Kirchen­gemeinde auch ferner freundlicher Teilnahme versicherte. Wesentlich trug, um von anderen Reden und Rednern auch Hohenzollern war vertreten zu schweigen, zur Verschönerung des Abends bei der Gesang des Baudervereins" von Sulz, der unter Direktion von Aufsichtslehrer Weiß seine schönen Weisen er­klingen ließ. Möge es der evangelischen Nachbar­gemeinde Horb auch fernerhin nicht an werkthätiger Liebe der Glaubensgenossen zum Ausbau ihres Gottes­hauses fehlen!

t. Vom Calwer Wald, 29. Mai. Heute verließ Herrn Schullehrer Hahn nach beinahe 36- jähriger Wirksamkeit in Zwerenberg mit seiner Familie diesen Ort, um nach Altensieig zu ziehen, wo er seinen Lebensabend zu beschließen gedenkt. Nachdem schon in letzter Woche von Kollegen dem in langjährigem Dienst ergrauten Amtsbruder ein Ab­schied bereitet wurde, versammelten am Montag abend sich die kirchlichen und bürgerlichen Kollegien von Zwerenberg. Schüler und Schülerinnen, Freunüe und Bekannte des verdienten Lehrers, um noch einige Stunden mit ihm und seiner Familie zusammen zu sein. Im Namen der Gemeinde dankte Hr. Schult­heiß Wolf Hr. Hahn für dessen langjährige treue Dienste und überreichte ihm als Abschiedsgeschenk einen hübschen Sorgensessel, damit er nun, wie Hr. Pfarrer Fischer in einem humoristischen Toast sich nachher ausdrückteruhe auf solchem Polsterstuhle der lang sich plagte in der Schule! Gemeinderat Klotz, ein früherer Schüler von Hahn, sprach ihm namens der vielen Mitschüler den Dank für den trefflichen Unterricht und die erhaltenen Belehrungen und Ermahnungen aus. Gerührt dankte der Scheidende für die ihm erwiesene Liebe und Ehre.

H. Schulth. Wolf trug noch ein hübsches Gedicht vor, das von einem früheren Schüler des scheidenden Lehrers, der jetzt in Saronod ist, verfaßt wurde. Verschiedene gemischte Chöre, oie ein Bauer leitete, den H. Hahn früher das Klavierspielen lernte, wurden wirklich trefflich gesungen und verschönten die würdige Abschiedsfeier für den verdienten Lehrer^^- Cannstatt, 29. Mai. Je weiter die Arbeiten an dem großen Neckarthalviadukt der Umgehungs- bahn Untertürkheim-Kornwestheim voranschreiten.einen desto besseren Begriff bekommt man von Oer Groß­artigkeit dieses Baues. Der längste Viadukt unseres Landes, der Bietighsimer Enzviadukt, hat eine Länge von 300 Meter, während der hiesige 630 Meter lang wird. Von den 11 Pfeilern, welche die Schienen zu tragen haben, hat der größte 28 Meter Höh: s und mit der Eisenkonstruklion 34 Meter. Die Ent­fernung von einem Pfeiler zum andern beträgt 60

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