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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts -Bezirk Nagold.
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Amtliches.
Nagold.
Aushebung der Militärpflichtigen.
Das diesjährige Aushebungsgeschäft findet am Montag den 10. Juni
und am
Dienstag den 11. Juni,
je vormittags von V'/e Uhr an, auf dem Rathaus in Nagold statt.
Am ersten Tag kommen die Reklamierten, die als dauernd untauglich erklärten, die zum Landsturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen Militärpflichtigen,
am zweiten Tag die als tauglich bezeichneten Militärpflichtigen zur Vorstellung.
Die Ortsvorsteher erhalten die Weisung, die vor die K. Ober-Ersatzkommission zu beordernden Militärpflichtigen, über welche ihnen besondere Verzeichnisse zukommen werden, mit dem Anfügen vorzuladen, daß sie bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachteile an den genannten Tagen je vormittags 7 Uhr auf dem Rathaus in Nagold zu erscheinen haben. Auch sind die Militärpflichtigen auf die Bestimmungen der Wehrordnung tztz 65 Z. 3, 71 Z. 7 und 72 Z. 3 aufmerksam zu machen, wor- nach Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung gerichtlich bestraft werden, die Entscheidungen der K. Ober-Ersatzkommission endgiltig sind und jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigst ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober-Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.
Ferner haben die Ortsvorsteher darauf hinzuwirken, daß die Militärpflichtigen mit reingewaschcncm Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung derselben zu ermöglichen.
Ortskundige Fehler der Militärpflichtigen (geistige Beschränktheit, Epilepsie ec.) sind — soweit solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht wurden — vor. der Aushebung dem Unterzeichneten anzuzeigen. Bei Schwerhörigen, Nervenleidenden, Stotterern, Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Ober-Ersatzkommission Vorlage von ärztlichen Zeugnissen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Familienverhältnisse halber ein Militärpflichtiger niemals zum Train bestimmt wird und daher derartige Gesuche wertlos sind.
Die Eröffnungs-Urkunden der Vorladung der Militärpflichtigen sind unter Anschluß der Losungsscheine spätestens bis 7. Juni hicher vorzulegcn.
Militärpflichtige, welche sich auswärts aushalten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufen werden, sind vielmehr zu belehren, daß sie sich am Orte ihres dauernden (nicht bloß vorübergehenden) Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.
Sodann haben die Ortsvorsteher darauf zu achten, daß keine Schcinvcrznge Vorkommen. Bei denjenigen Militärpflichtigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmeu und hernach wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. Es ist daher von jetzt ab bei jeder Ncnanmeldung zu berichten, ob nicht ein Scheinverzug des Militärpflichtigen vorliegt.
Samstag 1. Juni
Von der Beiziehung der Ortsvorsteher zum Aus
hebungsgeschäft wird auch Heuer abgesehen.
Endlich werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Stammrollen pro 1893, 1894 und 1895 nebst den Geburtslistcn und Beilagen zum Zweck der Prüfung durch den Civilvorsitzenden der K. Ober-Ersatzkommission ebenfalls bis 7. Juni ds. Js. an das Oberamt einzusenden.
Sollten in neuerer Zeit Strafen gegen Militärpflichtige erkannt worden sein, so wären solche in den Stammrollen nachzutragen und dem Oberamt in besonderem Bericht anzuzeigen.
Den 30. Mai 1895.
K. Oberamt. Vogt.
Bekanntmachung,
betreffend die Errichtung einer Schlächterei-Anlage.
Der Metzger Karl Klumpp in Nagold beabsichtigt, in einem an den nördlichen Giebel seines Wohnhauses. Nr. 28 anzubauenden Gebäude eine Schlächterei einzurichten.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen sind.
Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne sind auf der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.
Nagold, den 29. Mai 1895.
K. Oberamt. Vogt.
Gestorben: Wilhelm Mack. gew. Leimfabrikant Marbach a. N. Heinrich Hain. Hofrat, Stuttgart. Christian Brodbeck. Tübingen.
1895.
Hages-Weuigkeilen.
Deutsches Reich.
—t. Altensteig, 30. Mai. Der Fremdenzuzug in unsere Stadt hat dank der prächtigen Witterung schon begonnen, recht rege zu werden. Am Dienstag versammelten sich hier die Apotheker des Schwarzwaldkreises, um über Berufsangelegenheiten sich zu besprechen. Nach den Verhandlungen fand ein gemeinschaftliches Mittagsmahl in dem aufs Geschmackvollste geschmückten Traubensaal statt, bei dem sich auch mehrere Damen beteiligten.
? In Horb fand am 30. Mai die feierliche Grundsteinlegung zum Bau eines evangelischen Gotteshauses statt. Jahrzehntelang hat die evang.
Gemeinde dieses Ziel angestrebt. Endlich ist es nach Ueberwindung nicht geringer Schwierigkeiten gelungen, in halber Bergeshöhe einen prächtig gelegenen Bauplatz zu erwerben. Die Ausführung des von Architekt Theophil Frey geleiteten Bauwerks wird auf etwa 100,000 -A zu stehen kommen. Es war eine einfache aber gerade deswegen eindrucksvolle Feier:
Der Zug der Evangelischen aus der Zerstreuung von nah und fern, an der Spitze Prälat v. Sandberger und der Vorstand des Gustav-Adolf-Vereins, Hofprediger Dr. Braun, überall uyckrwegs geschmückte Häuser und fröhliche Gesichter. Me katholische Geistlichkeit war durch eine auf den Tag anberaumte Kapitelversammlung an der Teilnahme verhindert.
Nach den weihevollen Worten von Dekan Ocsfinger aus Sulz und des Prälaten v. Sandberger wurde die zuvor von Pfarrer Kirn aus Mühlen verlesene Urkunde in den Grundstein feierlich versenkt. Die üblichen Hammerschläge wurden von den im Ornat anwesenden Geistlichen sowie von den Vertretern der Stadt und des Bezirks unter entsprechenden Segens- ^ wünschen vollführt. Der gemeinsame Gesang von
Wegen der Pfingstfeiertage erscheint am nächsten Dienstag kein Blatt.
Insertions-Gebühr für die Ispaltige Zeile
aus gewöhnl. Schrift bei einmaliger Einrückung 9 -f, bei mehrmaliger je 6 -f.
Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
„Nun danket alle Gott" beschloß die vom herrlichsten
Wetter begünstigte, von einer überaus zahlreichen Zuschauermenge umrahmte und von dem Geist evangelischen Glaubensmutes und opferwilliger Bruderliebe getragene schöne Feier. Die Turnhalle vereinigte bis zu Abgang der letzten Züge alle Evangelischen sowie viele Katholiken, die sich des festlichen Tages noch gesellig erfreuen wollten. Landgerichtsrat Gmelin von Stuttgart, früher Oberamtsrichter in Horb, gab einen Rücklick auf die Nöten und Freuden der Diasporagemeinde Horb in vergangenen Tagen. Hofprediger Braun konnte seinen Toast ausklingen lassen in Verlesung eines Telegramms, wornach der eben zur Schlußabrechnung tagende Ausschuß für das Gustav-Adolf-Festspiel in Stuttgart 1000 ^ zum Ausbau der Kirche in Horb beizusteuern beschlossen habe. Oberamtsrichter Dieterich dankte den Katholiken für ihre Anwesenheit, worauf Oberamtmann Wendelstein namens derselben die evangelische Kirchengemeinde auch ferner freundlicher Teilnahme versicherte. Wesentlich trug, um von anderen Reden und Rednern — auch Hohenzollern war vertreten — zu schweigen, zur Verschönerung des Abends bei der Gesang des „Baudervereins" von Sulz, der unter Direktion von Aufsichtslehrer Weiß seine schönen Weisen erklingen ließ. — Möge es der evangelischen Nachbargemeinde Horb auch fernerhin nicht an werkthätiger Liebe der Glaubensgenossen zum Ausbau ihres Gotteshauses fehlen!
t. Vom Calwer Wald, 29. Mai. Heute verließ Herrn Schullehrer Hahn nach beinahe 36- jähriger Wirksamkeit in Zwerenberg mit seiner Familie diesen Ort, um nach Altensieig zu ziehen, wo er seinen Lebensabend zu beschließen gedenkt. Nachdem schon in letzter Woche von Kollegen dem in langjährigem Dienst ergrauten Amtsbruder ein Abschied bereitet wurde, versammelten am Montag abend sich die kirchlichen und bürgerlichen Kollegien von Zwerenberg. Schüler und Schülerinnen, Freunüe und Bekannte des verdienten Lehrers, um noch einige Stunden mit ihm und seiner Familie zusammen zu sein. Im Namen der Gemeinde dankte Hr. Schultheiß Wolf Hr. Hahn für dessen langjährige treue Dienste und überreichte ihm als Abschiedsgeschenk einen hübschen Sorgensessel, damit er nun, wie Hr. Pfarrer Fischer in einem humoristischen Toast sich nachher ausdrückte „ruhe auf solchem Polsterstuhle der lang sich plagte in der Schule! Gemeinderat Klotz, ein früherer Schüler von Hahn, sprach ihm namens der vielen Mitschüler den Dank für den trefflichen Unterricht und die erhaltenen Belehrungen und Ermahnungen aus. Gerührt dankte der Scheidende für die ihm erwiesene Liebe und Ehre.
H. Schulth. Wolf trug noch ein hübsches Gedicht vor, das von einem früheren Schüler des scheidenden Lehrers, der jetzt in Saronod ist, verfaßt wurde. Verschiedene gemischte Chöre, oie ein Bauer leitete, den H. Hahn früher das Klavierspielen lernte, wurden wirklich trefflich gesungen und verschönten die würdige Abschiedsfeier für den verdienten Lehrer^^- Cannstatt, 29. Mai. Je weiter die Arbeiten an dem großen Neckarthalviadukt der Umgehungs- bahn Untertürkheim-Kornwestheim voranschreiten.einen desto besseren Begriff bekommt man von Oer Großartigkeit dieses Baues. Der längste Viadukt unseres Landes, der Bietighsimer Enzviadukt, hat eine Länge von 300 Meter, während der hiesige 630 Meter lang wird. Von den 11 Pfeilern, welche die Schienen zu tragen haben, hat der größte 28 Meter Höh: s und mit der Eisenkonstruklion 34 Meter. Die Entfernung von einem Pfeiler zum andern beträgt 60
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