Arnls- und Intelligenz-Blaü flir den Oberamts -Bezirk Nagold.

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Samstag 11. Mai

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1895.

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Deutsche Viehversicherungs- Gesellschaft zu Plan in Mecklenburg.

Dem Vernehmen nach werden neuerdings wieder von Inspektoren und Agenten der auf Gegenseitig­keit beruhenden Deutschen Vieh Versicher­ungsgesellschaft zu Plau in Mecklenburg im Lande Versuche gemacht, Mitglieder für diese Ge­sellschaft zu werben.

Unter Bezugnahme auf die früheren nicht amt­lichen Veröffentlichungen im Wochenblatt für die Landwirtschaft (vergl. insbesondere Nr. 6 von 1895 S. 66/67) werden die Landwirte aufs Eindring­lichste davor gewarnt, der Deutschen Vieh­versicherungsgesellschaft zu Plau beizutre­ten, oder überhaupt Mitglieder einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Viehversicher­ungsgesellschaft zu werden, deren Verhält­nisse ihnen nicht als solide bekannt sind und deren Statuten sie insbesondere nicht zuvor genau gelesen haben.

Stuttgart, den 26. April 1895.

K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, v. Ow.

Nagold.

An die Ortsvorsteher, betr. Berichte über Hagelwetter.

Es ist schon im Jahre 1889 (Gesellschafter Nr. 68) die Anordnung getroffen worden, daß die Schult­heißenämter von jedem eingetretenen Hagelfall, auch wenn er einen Schaden nicht angerichtet hat, alsbald mittelst Ausfüllung des hinausgegebenen gedruckten Fragebogens Bericht an die meteorologische Central­station zu erstatten haben.

Da die Einsendung solcher Berichte für die Er­forschung der für unser Land so wichtigen Hagel- verhältnisse von größtem Werte ist, wird den Orts­vorstehern diese Weisung aufs neue in Erinnerung gebracht mit dem Ansügen, daß auf den Fragebogen jedesmal womöglich auch bemerkt werden sollte, wann (Stunde und Minute) der erste Donnerschlag des den Hagelschlag begleitenden Gewitters erfolgt ist.

Soweit Fragebogen in der Gemeinde-Registratur nicht vorliegen, sind sie vom Oberamt zu beziehen.

Den 8. Mai 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung,

betr. die Wasserwerksveränderung der Teilhaberschaft

der sog. Neumühlc, Gemeindebezirks Beuren.

Die Teilhaberschaft der sog. Neumühle, Gemein­debezirks Beuren, beabsichtigt, das abgebrannte Säg­mühlegebäude Nr. 17 wieder aufzubauen, wobei an Stelle des früheren Wasserrades eine Turbine ein­gesetzt, der Einlauf auf dieselbe von 1,90 m auf 2,40 m erbreitert und die Leerlauffalle von 0,60 m auf 0,85 m erhöht werden, das Wehr samt Floß­salle aber in der seitherigen Höhenlage verbleiben soll.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Werksänderung binnen 14 Tagen bei der Unterzeich­neten Stelle anzubringen sind und daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne der Anlage sind wahrend der üblichen Geschäftsstunden auf dem Oberamt zur Einsicht aufgelegt.

Nagold, den 9. Mai 1895.

K. Oberamt. Schüller, Amtm.

Nagold.

Die Ortsvorsteher

wollen dafür Sorge tragen, daß die Abonnements­gebühr für den Staatsanzeiger vom 1. Juli 1895 bis 30. Juni 1896 mit

8 Mark 4V Pfennig

binnen 8 Tagen an die Oberamtspflege hier einge­sendet wird.

Den 10. Mai 1895.

__K. Oberamt. Vogt.

Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden.

Am Jahrestage der Geburt des ersten Hohenzollern- kaisers, am 22. März d. I. hat, wie bekannt, Kaiser Wilhelm II einen Erlaß an den Reichskanzler Fürsten Hohenlohe gerichtet, in welchem der Wunsch ausge­sprochen wurde, eine weitere Fürsorge für alle Kriegs­invaliden und bedürftige Veteranen aus dem letzten großen Nationalkriege eintreten zu lassen, soweit für diesen Zweck Mittel verfügbar seien. Auf diesem Gebiete bleibt noch genug zu thun, wie schon lange bekannt ist, besonders diejenigen Personen, welche sich im Feldzuge den Keim zu einem viel später ein­getretenen Siechtum geholt haben, sind übel genug noch daran, wenn auch aus dem kaiserlichen Dispositions­fonds bei der Reichshauptkasse in den letzten Jahren schon manche Mark für sie ausgegeben ist. Eine definitive Regelung ist aber noch nicht erfolgt, auch für viele Kriegsinvaliden dürfte die Aufbesserung ihrer Bezüge die Erfüllung eines heißen und nicht einmal unbilligen Wunsches bedeuten. Unsere hohe Teilnahme müssen in hohem Grade auch alte brave Krieger erregen, deren Auszeichnungen beweisen, daß sie tapfer für das Vaterland gegen den Feind ge- fochten haben, und welche nun im Drangsal der Zeit in mißliche persönliche Verhältnisse geraten sind. Private Unterstützung hat hier viel gethan, aber sie hat nicht genug thun können. Wir wissen recht wohl, daß solche Personen keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Reichshilfe haben, aber sollen wir gar zusehen, wie Ritter des eisernen Kreuzes Pensionäre von Armenverwaltungen werden? Sicher besteht diesen Männern gegenüber für das Reich eine Ehrenschuld, die zu tilgen eine Ehrenpflicht ist. Und daß hier Hilfe not thut, beweisen die massenhaften Gesuche, welche infolge des kaiserlichen Erlasses bei den zuständigen Behörden in Berlin eingegangen sind. Es gilt auch hier, daß doppelt hilft, wer schnell hilft.

Doppelt hilft, wer schnell hilft, das haben sich auch wohl die bedürftigen und bedrängten Kriegs­veteranen gedacht. Aber in ihrer Herzensfreude haben sie auch den Satz in dem kaiserlichen Erlaß über­sehen, worin es heißt, die Aufbesserung solle nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen. Oder aber man hat gedacht, wenn der Kaiser einen solchen, überall auf Beifall stoßenden Wunsch ausspreche, dann werde das Geld sich schon ohne weiteres finden. Da sitzt aber noch ein gewaltiger Hacken, die Finanz­lage des Reiches. Man weiß, daß zwischen der Reichsregierung und der Reichstagsmehrheit eine er­hebliche Meinungsverschiedenheit über die Behandlung der Finanzlage besteht, und die Fürsorge für die Kriegsinvaliden ist auch eine Angelegenheit, bei welcher mit dieser Meinungsverschiedenheit zu rechnen ist. Der Reichstag wird die ihm zu machenden Vorschläge des Bundesrates in dieser Sache zweifellos annehmen, es ist sogar wahrscheinlich, daß er mehr Geld für diesen Zweck unbedenklich bewilligen wird, als der Bundesrat selbst in Vorschlag bringt. Soweit wäre also alles gut und schön, gerade so wie bei der Ge­nehmigung eines warmen Abendbrodes für die Sol­

daten, welches im Jahre etwa 8 Millionen Mark kosten sollte, aber die Frage bleibt nur: Woherdas bewilligte Geld nehmen? Und hier steckt die Meinungs­verschiedenheit zwischen Bundesrat und Parlament: Die verbündeten Regierungen sagen, wenn der Reichs­tag neue Ausgaben für an und für sich löbliche Zwecke bewillige, dann solle er auch zugleich neue Einnahmen für eben diese neuen Ausgaben hergeben, denn die deutschen Einzelstaaten wollen in keinem Falle ihre Beiträge zur Reichskaffe erhöht sehen. Und so stehen die Dinge bei der Erweiterung der Fürsorge für die Kriegsinvaliden dann so, daß man gern für diese letzteren alles thun will, aber kein flüssiges Geld vorhanden ist, um große Dinge zu verrichten. Wir wollen nicht wünschen, daß es dahin komme, daß vor allem Bestreben, recht viel zu thun, nun gar nichts gethan wird, resp. gar nichts zu Stande kommt, sondern vielmehr, Reichstag und Bundesrath möchten sich einmal über die leidige Finanzfrage einigen und einem Zustand ein Ende bereiten, der manches Ersprießliche verhindert. Hätten wir die Reichseinkommensteuer für große Einkommen, es wäre wahrlich manches leichter zu verwirklichen, das heute wieder und immer wieder auf die lange Bank geschoben wird.

Hages-Weuigkeiten.

Deutsches Reich.

Nagold. Die bürgerlichen Kollegien haben be­schlossen, daß die allgemeine Fortbildungsschule so­wohl für die Söhne als auch für die Töchter ein­zuführen sei, und zwar soll der Unterricht bei den Jünglingen auf die Wintermonate mit je 4 Wochen­stunden verlegt werden, während die Töchter bei wöchentlich 2 ^, 2 stündigem Unterricht 8 Monate lang zum Schulbesuch verpflichtet sind. Die Sommer­monate werden ganz freigegeben; am Sonntag wird künftig nur noch Zeichenunterricht stattfinden.

** Nagold, 10. Mai. Sicherem Vernehmen nach wird Dekan Schott, der am 14. d. Mts. in den Ruhestand tritt, am kommenden Sonntag den 12. Mai, vorm. 91-2 Uhr seine Abschiedsrede halten. Kürzlich vollendete Frau Zaiser, Witwe von Schwieberdingen, welche ihren Lebensabend bei ihrer Tochter, Spinnereibesitzer Rentschlers We. hier, be­schließen will, in erwünschtem Wohlsein, ihr neun­zigstes Lebensjahr.

t. Ebhausen, 9. Mai. Am letzten Dienstag versammelte sich der Bezirkswirtsverein Nagold hier im Gasthaus zum Waldhorn. Die Versammlung war von etwa 20 Wirten besucht, die sämtlich Mit­glieder des Vereins sind. Für den durch Krankheil am Erscheinen verhinderten Vereinsvorstand, Hr. Klein z. Hirsch in Nagold, wurde zum Vorsitzenden und nunmehrigen Vorstand Hr. Luz z. Post in Nagold durch Aklamation gewählt. Er dankte für das ihm geschenkte Vertrauen und gab die Versiche­rung, die Interessen der Vereinsmitglieder nach Kräften zu vertreten. Mit seinem Vorschlag, dem seith. Vorstand, H. Klein für seine Verdienste um den Verein den Dank auszusprechen, waren alle an wesenden Mitglieder einverstanden. Bericht über die Jahresrechnung erstattete hierauf der Kassier und Schriftführer H. Gutekunst z. Löwen. Die Eiw nahmen betrugen pro 1894 95 die Summe von 134 60 Z, die Ausgaben 101 ^ 48 A somit

Ueberschuß 33 ^ 12 Z. Bei der nun vorgenom­menen Wahl des Ausschusses erhielten die meisten Stimmen: H. Luz, H. Sailer und H. Schex in Altensteig, H. Gutekunst in Nagold, H. Schirren-*