138,

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 Pfg., in dem Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Samstag 24. Woveinöer

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.

Amtliches.

Nagold.

Die Ortsvorsteher

werden unter Hinweis aus die Bestimmungen der tztz 9, 10, 3638, 42, 52 der Minist.-Verfügg. vom 1. Aug. 1894 (Reg.-Bl. S. 235) beauftragt, bis 1. Dezember ds. Zs. hieher anzuzeigen:

1) wie viel Veränderungen in der Bodeneinteilung und der Bodenkultur seit 1. April 1894 angesallen,

2) über wie viele derselben die vorgeschriebenen Handrisse und Meßurkunden beigebracht sind,

3) bei wie vielen der noch nicht vermessenen Aenderungen der vom Ortsvorsteher zur Beibringung der Meßurkunden erteilte Termin abgelaufen ist.

Wenn keine Aenderungen vorgekommen sind, ist Fehlanzeige zu erstatten.

Den 21. Novbr. 1894.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung.

In Egenhausen ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen.

Nagold, den 21. November 1894.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung.

In Nothfelden und Ebershardt ist die Maul­und Klauenseuche ausgebrochen.

Das bereits für diese Gemeinden bestehende Ver­bot des Treibens von Rindvieh, Schafen und Schweinen über die Markungsgrenzen hinaus (vgl. Gesellsch. Nr. 135) ist nunmehr auch auf die Gemeinde Min­dersbach ausgedehnt worden. Desgleichen ist die Weggabe von Magermilch aus der Molkerei Noth­felden in der Art beschränkt worden, daß nur solche Milch weggeben werden darf, welche zuvor auf min­destens 100 "C. erhitzt worden ist.

Die Ortsvorsteher der betr. Gemeinden haben dies alsbald in der vorgeschriebenen Weise (Gesellsch. Nr. 135) bekannt zu machen.

Nagold, den 23. Nov. 1894.

K. Oberamt. Vogt.

Ä e kanntmachnn g.

Nachdem nunmehr für die Gemeinden Warth, Wenden, Schönbronn, Effringen, Wildberg, Gült- lingen, Sulz, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Nothfelden und Ebershardt das Verbot des Treibens von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Markungsgrenzen besteht, werden die Ortsvor­steher dieser Gemeinden angewiesen, strenge darüber zu wachen, daß Vieh aus den genannten Gemeinden auf den am 27. d. Mts stattfindenden Viehmarkt in Alten steig nicht verbracht wird.

Zuwiderhandlungen sind unnachsichtlich zur An­zeige zu bringen.

Nagold den 23. Nov. 1894.

K. Oberamt. Vogt.

An die Korr. Pfarrämter.

Die Wehrlisten sind, soweit seit Juli Veränderungen vorgenommen sind, bis 25. d. M. vorzulegen; an­dernfalls wollen Fehlberichte eingeschickt werden.

Nagold, den 22. Nov. 1894.

Kön. Bezirksschulinspektorat.

Dieterle.

Die Lehrdienstprüfung haben weiter bestanden: A. Blum, Schulamtsverweser in Ruppertshofen (aus Nagold.) G. Günther, Unterlehrer in Trossingen (aus Nagold.)

Bestätigt wurde die Wahl des Accisers und Ge­meinderats Joh. Dengler, Metzger in Sulz, OA. Nagold, zum Schultheißen dieser Gemeinde.

Gestorben.

Babette Link, Stuttgart. Karoline Kno ll, Gmünd.

.Lang, Lausten. Anselm Breuling, Brauereiinspektor,

Hages-Weuigkeiten.

Deutsches Reich.

Nagold, 22. Nov. (Einges.) Wir machen noch- mals aufmerksam auf das am Samstag, abends 5 Uhr, in der Turnhalle stattfindende Festspiel Gustav-Adolf." Die Gesamtdauer wird etwa 2ste Stunden in Anspruch nehmen. Der Inhalt des Stücks entspricht durchaus, fast bis aufs Wort, der geschichtlichen Wahrheit, und wir haben somit die beste und schönste Gelegenheit, das geschicht­liche Bild des großen Schwedenkönigs, der den Evangelischen Deutschlands so selbstlos und helden­mütig zu Hilfe herbeieilte uns vor Augen stellen zu lassen. Sein Abschied von seinem treuen Schweden­volk und seinen Räten, von Weib und Kind, das Bangen um den Anschluß der schwankenden evang. Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen, das Trauern um Magdeburgs Fall, des Helden Sieg und Siegeslauf zum Main und Rhein, sein jäher Tod bei Lützen: wird uns in würdiger Sprache und in farbenprächtigen Bildern vorgeführt. Der biedere Dalekarlifche Bauer wie der jugendlich ideale Edelknabe Leubelfing, der feurige Herzog Bernhard von Weimar wie der bedächtige Staatsmann Oxen- stierna, rührende Familienbilder wie bewegte Lager- fcenen: alles zusammen giebt, umrahmt von stim­mungsvollen Gesängen des Heeres, gewiß ein eindrucksvolles Gesamtbild. Wir möchten daher den Besuch der Aufführung am Samstag (diejenige am Sonntag ist wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorwiegend für die auswärtigen Gäste be­stimmt,) den hiesigen Familien, auch jungen Leuten, wiederholt empfohlen haben.

Nagold, 23. Nov. Die gestern abend in der Turnhalle vorgenommene Hauptprobe des Gustav-Adolf-Festspiels war nicht bloß sehr gelungen sondern auch tief ergreifend, und wir können den Besuchern für Samstag und Sonntag einen für hiesige Verhältnisse seltenen und hohen Genuß in Aussicht stellen.

Alpirsbach, 21. Nov. Am kommenden Sonn­tage werden die als Bewerber um die erledigte hie­sige Stadtschultheißenstelle auftretenden Kandi­daten sich persönlich vorstellen und ihre Grundsätze entwickeln. Die Zahl der eingelaufenen Bewerbungen ist eine ansehnliche. Als Wahltermin wurde vom K. Oberamt der nächste Mittwoch, 28. Nov., ange­ordnet. Die Stimmenabgabe hat an genanntem Tage vormittags zwischen 11 und 12 Uhr zu erfolgen.

Stuttgart, 19. Nov. (Evang.Landessynode, 21. Sitzung.) Tagesordnung: Bericht der Kommission für Lehre und Kultus, btr. Eingaben von Geistlichen und Laien in Sachen der Amtsverpflichtung der kirchl. Bücher und Handlungen. In der Eingabe wird gebeten, Einleitung zu treffen zu einer Revision:

1) Die Formel für die Amtsverpflichtung der Geist­lichen, 2) der religiösen Lehrbücher für den Jugend­unterricht, 3) der bestehenden gottesdienstlichen Agende. Die Gesuchsteller behaupten, die Verpflichtungsformel fei anerkanntermaßen in unklaren, unsicheren Aus­drücken gefaßt, was bei einem an Eidesstatt abzu­legenden Gelübde unerträglich heißen müsse. In den agendarischen Formularien und in den Lehrbüchern seien Sätze und Vorschriften enthalten, welche von einem namhaften Teile unserer Theologen nicht ohne inneren Widerspruch vcrgetragen, bezw. vollzogen

werden können. Redner berichtet in längeren Aus­führungen über die in der Kommission geführten Verhandlungen. Wenn von der bezeichnten Seite gesagt werde, es könne unter Christen keinen Streit geben über die einzelnen Richtungen, der eine glaubt den Artikel und thut es dem Herrn, der andere glaubt denselben nicht und thut es auch dem Herrn. Das fei bis an eine gewisse Grenze richtig, die Kirche dulde im Einzelnen manche Irrlehre, billige sie aber nicht. Aber ganz anders sei es mit der Frage: Was dünket Dich um Christo?" Da heiße es ent­weder oder. Die Theologen von früher haben ähn­liche Kämpfe durchgemacht, man hat aber damals seine innneren Kämpfe nicht in der Weise wie heute vor die Oeffentlichkeit gebracht. Die Parallelformu­lare zeigen uns den Schein eines Glaubens. Ge­wissenskämpfe lassen sich nicht durch Gesetze und Amtsvorschriften, auch nicht durch gesetzliche Aus­dehnung zu eng scheinender Normalien überwinden, sondern nur durch das Gesetz der Freiheit des Geistes das echte, recht verstandene und in seiner Tiefe er­faßte Gesetz Christi. Die Kommission kommt zu folgenden Anträgen: I. 1) Die evangelische Landes­synode wolle beschließen, daß in dem Taufformular Nr. 3 nach den letzten Worten des apostolischen Glaubensbekenntnisses fortgefahren werde: Wollet Ihr nun, daß dieses Kind auf den Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes getauft und auf den Grund dieses Glaubens christ­lich und gotttselig erzogen werde? So antwortet: u. s. w. mit 4 gegen 4 Stimmen vorgeschlagen.

2) Die evangel. Landessynode wolle der hohen Ober­kirchenbehörde zur Erwägung geben, ob und wie der Versicherungsakt, der der Konfirmation voran­geht, dem geistlichen und sittlichen Reifegrad vieler Konfirmanden entsprechender gestaltet werden könnte.

3) Die evang. Landessynode wolle die hohe Ober­kirchenbehörde bitten, zu veranlassen, daß in der Antwort zu Frage 15 des Konfirmandenbüchleins die Stelle 1. Joh. 5, 7 durch die geignetere Stelle Matth. 28, 19 ersetzt werde. 4) Die evang. Landes­synode wolle über die Bitte um Revision der kirch­lichen Lehrbücher zur Tagesordnung übergehen, da dieselbe in genügendem Maße durch den Antrag btr. Revision der Kinderlehre berücksichtigt ist. 5) Die evang. Landessynode wolle beschließen, über die wei­teren Ansinnen der Bittsteller ebenfalls zur Tages­ordnung überzugehen. II. Die evang. Landessynode wolle gegen die hohe Oberkirchenbehörde das Ver­trauen aussprechen, daß sie auch künftig darauf be­dacht sein werde, den Bekenntnisstand der evang.- lutherischen Landeskirche unversehrt zu erhalten. III. Die evang. Landessynode wolle an die hohe Oberkirchenbehörde die dringende Bitte richten, zu erwägen, welche Wege, unbeschadet der evang. Frei­heit, einzuschlagen wären, um die wissenschaftliche Bildung sowohl als die Erziehung der Kirchendiener in ein richtiges Verhältnis zu ihrer künftigen Auf­gabe zu setzen. Mitberichterstatter Dekan Schwarz­kopf : Nicht nur die württ. Kirchengenossen, sondern auch außerhalb unseres Vaterlandes sehe man dem Resultat der heutigen Verhandlung mit Spannung entgegen. Redner spricht in eingehender Weise über den Unterschied zwischen positiver und liberaler Theo­logie. Achtung gegen andere Ueberzeuqung und brü­derliche Duldung werde von positiver Seite gewährt, offene Auflehnung gegen die Kirche dürfe aber nicht geduldet werden. Ein festes Bekenntnis müsse die Kirche haben. Die Gemeinden müssen vor der Will­kür einzelner Geistlichen geschützt werden. Redner sieht hoffnungsvoll in die Zukunft. Die Wogen