hat in den Fällen, in welchen sie erhöht wov den sind, die nachträgliche Ansetzung des ent sprechenden Zuschlags zu der Ausdehnung- abgabe gleichwohl zu unterbleiben.

o. Wird nach Ablauf des Zeitraums, für welchen die Staatssteuer angesetzt worden ist, der Be trieb fortgesetzt oder wieder begonnen, so ist auch aus der weiter hiefür entrichteten Staats steuer die Ausdehnungsabgabe anzusetzen.

In Anstandsfällen ist die Ansetzung der Ausdehnungsabgabe vorläufig zu unterlassen und der Hausiergewerbetreibende an die zu ständige Polizeibehörde (Oberamt) oder Steuer behörde (Kameralamt) zu verweisen. 8 9 der Vollz.-Verf.

Von den Hausiergewerbetreibenden kann die Aus­dehnungsabgabe gleichzeitig für mehrere Oberamts­bezirke, jedoch nur bei der Amtspflege seines Wohn sitzbezirks oder desjenigen Bezirks, in welchem er den Betrieb beginnt, oder auf welchen er ihn ausdehnen will, voraus entrichtet werden.

Hiebei ist die Ausdehnungsabgabe für jeden Ober amtsbezirk besonders zu berechnen und zu beachten, daß der Minvestbetrag für jeden Bezirk 40 Pfennig betragen muß. § 10 der Vollz.-Verf.

In den in § 8 unter Ziffer 5 angeführten Fäl len der Erhöhung des Steuerkapitals liegt dem Hau siergewerbetreibenden sofern er nach Art. 2 des Gesetzes ausdehnungsabgabepflichtig ist, oder zufolge der Erhöhung des Steuerkapitals erstmals ausdeh­nungsabgabepflichtig wird ob, die über die neue Staatssteuer in dem Wandergewerbe schein, Gewerbe steuerschein oder Steuerzeugnis der Ortsbehörde (8 8 Ziffer 4) eingetragene Beurkundung von der Fortsetzung seines Betriebes bei der Amtspflege oder einer Gemeindepflege vorzuzeigen und die aus der neuen Staatssteuer anzusetzende Ausdehnungsabgabe bei derselben, sowie fernerhin in jedem Oberamtsbe­zirk, auf welchen er seinen Betrieb ausdehnt, zu ent­richten. (Vergl. übrigens 8 12.)

Hat er in dem Oberamtsbezirke, in welchem er nach der eingetretenen Erhöhung des Steuerkapitals den Gewerbebetrieb weiter fortsetzt, die Ausdehnungs­abgabe aus der alten Staatsgewerbesteuer schon be­zahlt, so ist für diesen Oberamtsbezirk die Ausdeh­nungsabgabe auf den dem fünften Teil der neuen Staatsgewerbesteuer entsprechenden Betrag zu erhöhen und der sich ergebende Mehrbetrag zu erheben. H N der Vollz.-Verf.

Der Haustergewerbetreibende, dessen Steuerkapi­tal erhöht wird, nachdem zuvor von ihm die Aus­dehnungsabgabe aus dem alten Staatssteuerbetrag für mehrere Oberamtsbezirke vorausbezahlt worden ist, hat bei der Amtspflege in einem der Bezirke, in welchem er sein Gewerbe noch betreiben will, die Beurkundung über die neue Staatssteuer (8 8 Ziff. 8) vor der Fortsetzung seines Betriebes vorzuzeigen.

Von der Amtspflege sind sodann die Ausdeh­nungsabgaben für diejenigen Oberamtsbezirke, für welche sie voraus entrichtet worden sind, und in wel­chen der Betrieb noch fortgesetzt werden will, je auf den fünften Teil der neuen Slaatssteuer zu erhöhen und die Mehrbeträge zu erheben. 8 12 der Vollz.- Versügung.

Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen:

a) die ortsanwesenden Hausiergewerbetreibendcn auf die von ihnen bezüglich der Ausdehnungsabgabe zu befolgenden Vorschriften besonders aufmerksam zu machen;

b) den der Bestimmung in 8 8, Ziff. 4 der Vollzugsverfügung unterliegenden Personen jeweils für das laufende Steuerjahr das daselbst vorge­schriebene Steuerzeugnis auszustellen;

v) darauf zu achten, daß die für Erlangung von Wandergewerbeschemen auszufertigenden Zeugnisse stets das Steuerkapital und den Betrag der Staats­gewerbesteuern enthalten. ,

Nagold, den 4. Dez. 1891. / ^

K. Oberamt. Or^ g.e l.

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das Ergebnis der Einschätzung ist den Beteiligten alsbald vorschriftsmäßig zu eröffnen. Indem zu­gleich auf 8 11 der Ministerialverfügung vom 18. Juni d. I., Regbl. S. 154 ff. aufmerksam gemacht wird, wird bemerkt, daß dir Kataster der Berufsge­nossenschaft nebst den dazu gehörigen Beilagen der oben genannten Listen zur Benützung für die Orts­behörden angeschloffen sind, ebenso die erforderlichen Formulare. Die aufgestellten Katasternachweisungen sind spätestens bis 1. Februar 1892 an das Ober­amt einzusenden unter Anschluß der Kataster und der Beilagen.

Den 10. Dez. 1891.

K. Oberamt. Di-. Gugel.

Die Wahl des Wund- und Geburtsarztes Joh. Fciedr. Roller von Wildberg zum Ortswundarzt und Geburts­helfer für die Gemeinden Oberdigisheim, Thieringen und UnterdigiSheim (Balingen), ist durch Beschluß der Regierung bestätigt worden.

Gestorben: Den 8. Dezember in Stuttgart vr. msä Otto von Gärtner, Staatsrat, K. Leibarzt a. D., 69 I

Nagold.

An die Ortsbrhörden für die Arbeiterversichcrung, die Listen über die fingierte« Steuerkapitalieu betr.

Den Ortsbehördeu für die Arbeiterversicherung sind dre Listen über die fingierten Steuerkapitale durch die Post dieser Tage zugegangen, nachdem die­selben durch den Vorstand der landw. Berufsgenos­senschaft für den Schwarzwaldkreis geprüft und nachdem die Steuerkapitale festgesetzt worden sind,

Hages-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich.

Horb, 9. Dez. Der Messerheld von Gündringen Unternehmer Kienle, welcher sich gestern in hiesiger Stadt zeigte und sich in mehreren Wirtschaften her umtrieb, wurde durch Landjäger Göser verhaftet und an das Amtsgericht abgeliefert. Der durch Kienle verwundete Klink von Gündringen scheint wieder auf zukommen.

Wildbad, 29. Nov. (Corresp.) Vor einer zahlreichen Zuhörerschaft sprach gestern Abend im Gasth. zurSonne" Herr Rechtsanwatt Jakob aus Pforzheim über Reform der Eisenbahntarife Wie schon aus den Eröterungen des Ministers Mittnacht in der Abgeordnetenkammer und aus der Denkschrift der bahr. Generaldirektion, welche erst in kurzer Zeit der 2. Kammer zur Beratung übergeben wurde, yervorgeht, erscheint eine solche Reform im Hinblick auf die Betriebsverhältnisse in Deutschland als eine notwendige. Gegenwärtig giebt es im Deutschen Reiche 70, resp. 81 Eisenbahnverwaltun gen mit 16 Tarifen. Während man in Süddeutsch and, führte Redner aus, für den Kilometer in der Klaffe 3.4 in der 2. Klasse 5,3 und in der 1. Klaffe 8 bezahlt, kostet der Kilometer in Norddeutschland in der 4. Klasse 2 in der 3. Klasse 4 ^s, in der 2. Klasse 6 und in der 1. Klaffe 8 Der österreichische Zonentarif hat 28 Zonen, diese kosten immer so viel Kreuzer als die Endnummer Kilometer zählt. Trotzdem, daß man in Oesterreich halb so billig fährt, als bei uns, rentie­ren sich die Bahnen auch bei niederen Taxen. Das Beispiel Oesterreichs beweist, daß auch wir die Preise bedeutend ermäßigen könnten. Etwas zu weit in dieser Beziehung gehen Perrot und Engel. Redner hält den Zonentarif als unnötig, er glaubt eine Er­mäßigung der Taxen führe zu dem gleichen Ziele und schlägt vor, für den Kilometer in der 3. Klasse 1,5 in der 2. Klaffe 3 und in der 1. Klasse 6 anzusetzen. Nachdem er (Redner) sich sodann über die Mißstände der verschiedenen Billetarten ausgesprochen, geht sein Vorschlag dahin, Kilometer- billete einzuführen, d. h. man sollte Marken kaufen können je zu 5 Kilometer. Die bisher nach bestimm­ten Orten lautenden Billete, wie auch die Retour­billett sollten in Wegfall kommen, ebenso auch keine bestimmte Route vorgeschrieben sein, um nach jeder beliebigen Richtung und auch zu jeder beliebigen Zeit die Anzahl Kilometer abfahren zu können. Der Reisende giebt die Kilometermarken dem Schaffner für die Entfernung ab, die er zurücklegt und kommt infolge der Aufzeichnung der Entfernungen der ein­zelnen Stationen nach Kilometern in den Kursbü­chern auf den Bahnhöfen und in den Waggons in die angenehme Lage, sich selbst davon zu überzeugen, wie'viele Kilometer die betreffende Reiseroute mißt. Diejenigen, welche größere Reisen machen, kaufen sich sog. Jahresbillete, auf den Namen des Inhabers lautend. Solche Billete auf 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 Kilometer lautend, sind mit entsprechen­dem Rabatt am Schalter zu kaufen. Der Meistfah- rende hat dann die größten Vorteile und das wäre auch die gerechteste Verteilung. Der Verkehr wird durch die Kilometerbillete bedeutend erleichtert und die Verwaltung vereinfacht. Der Perrot'fche Zonen­tarif dagegen könnte manchen Städten zum Nachteil

sein, indem der kleinere Handels- und Gewerbcstand statt gehoben ruiniert würde, da die Fahrt im gan­zen Deutschen Reich nur 1 ^ kosten würde und deshalb jeder in großen Städten einkaufen würde und umgekehrt, die großstädtischen Geschäfte die klei­neren Städte mit ihren billigeren Waren förmlich überschwemmten. Redner spricht die Ueberzeugung aus, daß die Eisenbahnverwaltungen durch Herab­setzung der Taxen nicht nur keinen Ausfall, sondern noch einen bedeutenden Ueberschuß gegenüber den bisherigen Einnahmen haben würden, lieberall möge man die von ihm gemachten Vorschläge prüfen, durch welche das Reisen nicht nur billig sondern auch an­genehm gemacht werden könnte. Große Aufmerksam­keit wurde dem talentvollen Redner von Seiten der Anwesenden gezollt, während zum Schluß der Vor­stand des Gewerbe-Vereins, Herr Stadtschultheiß Bätzner demselben die verdiente Anerkennung für seinen interessanten Vortrag aussprach.

Freuden st adt, 8. Dez. Um die durch den Tod des Kaufmanns Wagner in Erledigung gekom­mene Stelle eines Gewerbebankkassters, mit welcher ein jährlicher Gehalt von 3200 ^ verbunden ist, haben sich nicht weniger als 34 Bewerber eingefunden, wovon 6 hiesige und 28 auswärtige. Letztere dürften kaum Aussicht auf eine Wahl haben, da die Stimmung der Wahlberechtigten dahin zielt, eine mit den Ver­hältnissen des Oberamtsbezirks genau bekannte Per­sönlichkeit für fragliche Stelle aufzustellen. Die Wahl findet nächsten Sonntag 13. ds statt. Auf heute ist die Wahl von 4 Gemeinderatsmitgliedecn anbe­raumt, und man ist allgemein begierieg, ob die seit­herigen 4 Gemeinderäte, welche auszutreten haben, wieder gewählt werden, da im letzten Amtsblatt Grenzer nicht weniger als 23 Wahlvorschläge ent­halten waren.

Birkenfeld, 9. Dez. (Corresp.) In unmittel­barer Nähe der hiesigen Station ist gestern abend dem von Rothenbach kommenden Gütcrzuge ein kleiner Unfall zugestoßen, indem die Axe eines der mit Schnittwaren beladenen Wagen brach, wodurch noch 3 derselben entgleisten und stark beschädigt wurden. Glücklicherweise ist vom Zugspersonal niemand ver­letzt worden. Das Geleise wurde durch die umge­stürzten Wagen und die umherliegenden Waren gesperrt und sehr beschädigt, so daß die Passagiere des von Pforzheim kommenden Zuges bei der Unfallstätte umsteigen mußten, um mit dem um 9 Uhr von Wildbad abgefahrenen Hilfszuge weiter befördert zu werden, welcher um 12 Uhr wieder in Wildbad eintraf. , Brackenheim, 2. Dez. Hier wurden zwei Feuerwehrleute verhaftet, weil sie beim letzten Brande 'tatt zu löschen das Feuer derart schürten, daß ein weiteres Gebäude abbrannte.

In Brackenheim ist's wirklich ungemütlich: in­nerhalb 5 Wochen 4 Brandstiftungen. Die Aufreg­ung und Unruhe darüber ist deshalb vollauf gerecht- ertigt.

Stuttgart, 9. Dez. (Der aufgegebene Garni­onswechsel.) . Die vom K. Kriegsministerium über den Garnisonswechsel angestellten Erhebungen ergaben eine so hohe Summe 60 bis 70,000 cM, daß an höchster Stelle der Plan, wenigstens vorläufig aufgegeben worden ist. Bei den Kosten kommen neben dem Aufwand für die Translocierung der Kammer u. s. w. namentlich die zu bewilligenden Umzugsgelder ür die Offiziere in Betracht.

Brandfall: Den 7. Dez. in Crailsheim das Wohnhaus und die Scheuer des Gemeinderats Scheu, ebenso die Häuser von Volman, Kern, Burckhardt, Freitag (Scheuer).

Dresden, 7. Dez. Gestern Abend wurde von der Criminalpolizei eine geheime sozialdemokratische Druckerei aufgehoben. Der Inhaber, ein bekannter Sozialdemokrat, druckte eben an dem sozialdemokra­tischen Liederbuch, das auf Grund des 8 130 des Strafgesetzbuches verboten ist; es wurden davon etwa 6000 Druckbogen in Beschlag genommen. Au­ßerdem fand man Tausende von Exemplaren der SchriftenAnti-Syllabus" undOetsrnm osnsoo«, auf denen als Druckort London angegeben war. Der Drucker wurde verhaftet.

Schlettst adt, 8. Dez. Durch das Groß- euer, das hier gestern abend um 10 Uhr ausbrach, und wie gemeldet, 80 Häuser cinäschcrte, sind 87 Familien, 232 Angehörige zählend, welche 31 An­wesen bewohnten, obdachlos. Der altertümliche Neuenturm ist zur Hälfte abgebrannt.