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Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
^ 145 .
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1891 .
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung.
Die HutsvorsteHerr
werden unter Bezugnahme auf den unterm 28. v. Mts., Gesellschafter Nr. 142, ergangenen Erlaß, betreffend die Behandlung der Bürgerausschußwahlen, auf Nachstehendes weiter aufmerksam gemacht:
1. Die Gemeinderatsmitglieder sind vom Wahlrecht in den Bürgerausschuß uicht mehr ausgeschlossen und daher in die Wählerlisten aufzunehmen; dagegen sind die Gemeinderatsmitglieder uicht wählbar, ebensowenig die auf Lebenszeit oder einen festbestimmten Zeitraum angestellten Gemeindebeamten, z. B. Gemeindepfleger.
2. Die austretenden Bürgerausschußmitglieder können wieder gewählt werden, was auch für die z. B. noch im Amte befindlichen gilt.
3. Bei der Wahl des Obmanns des Bürger- ausschuffes und eines Stellvertreters durch die Bürgerausschußmitglieder aus ihrer Mitte sind die Vorschriften des Art. 10 des Gesetzes vom 21. Mai 1891 genau zu beachten.
4. Auf die Bürgerausschußwahlen finden die Bestimmungen der Art. 9—12 des Gesetzes vom 6. Juli 1849 ihrem ganzen Umfang nach entsprechende Anwendung.
5. Vorausgesetzt, daß die Erneuerung des Bürgerausschusses noch im Lause dieses Monats stattfindet, was der Gemeindebehörde wiederholt dringend empfohlen wird, so tritt nach Art. 75 des Gesetzes vom 21. Mai 1891 von den Mitgliedern des neugewählten Bürgerausschusses die Hälfte (bei ungerader Zahl ein Mitglied unter der Halste) mit dem Ablauf des Jahres 1892 und die 2. Hälfte Ende des Jahres 1894 aus.
Hiebei gelten diejenigen, welche bei der Wahl die geringere Simmenzahl erhalten haben, als auf die kürzere Amtsdauer gewählt; im Falle der Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die künftigen Erneuerungswahlen des Bürgerausschusses finden immer in den Jahren mit gerader Jahreszahl statt.
6. Um jedes Mißverständnis auszuschließen, wird noch ausdrücklich bemerkt, daß bei der demnächstigen Wahl so viele Bürgerausschußmitglieder zu wählen sind, als die Normalzahl der Mitglieder des Gemeinderats mit Einschluß des Ortsvorstehers beträgt.
Das Oberamt erwartet von den Ortsvorstehern, daß sie sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aufs Genaueste bekannt machen.
Den 4. Dez. 1891.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold. An die Ortsvorsteher,
Gemeinderats-Wuhlen betreffend.
Die Ortsvorsteher werden hiemit auf die bestehende Vorschrift hingewiesen, wornach die Namen der uen- gewählten, sowie der aus irgend einem Grund austretenden Gemeinderatsmitglieder dem Oberamt anzuzeigen sind.
Die Anzeige der neugewählten Gemeinderatsmitglieder hat erst nach Ablauf der in Art. 12 des Gesetzes vom 6. Juli 1849 bestimmten achttägigen Frist zu geschehen und es ist dabei von dem Ortsvorsteher zu bemerken, daß weder gegen das Wahlverfahren, noch gegen die Person des Gewählten gesetzliche Einwendungen bekannt seien.
Den 5. Dez. 1891.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold. WekanntrnacHung, betreffend die Ausstellung von Legitimationskarten an Handlungsreisende für das Jahr 1892.
Diejenigen Personen, welche Gewerbe-Legitimationskarten für das Jahr 1892 zu erhalten wünschen, werden hiemit behufs Vermeidung nachteiliger Verzögerung aufgefordert, ihre diesbezüglichen Gesuche schon im Laufe dieses Monats einzureichen.
Das Oberamt ist zur Ausstellung solcher Karten dann zuständig, wenn sich die Niederlassung des Inhabers des betr. stehenden Gewerbebetriebs innerhalb des Oberamtsbezirks befindet.
Bei der Anbringung dieser Gesuche sind dieselben Zeugnisse bezw. Belege beizubringen, wie in den letzten Jahren.
Personen, welche in einem Militärdienstverhältnis stehen, namentlich Mannschaften der Reserve, Landwehr und Angehörige der Ersatzreserve haben eine Bescheinigung des Landwehrbezirksfeldwebels darüber vorzuweisen, daß sie von der beabsichtigten Reise Meldung erstattet und ihrer Abwesenheit militärdienstliche Verpflichtungen nicht entgegenstehen.
Den 5. Dez. 1891.
K. Oberamt. Amtm. Binder.
Nagold. Bekanntmachung,
die Ausstellung von Wandergewerbescheiueu für das Jahr 1892 betreffend.
Diejenigen Personen, welche Wandergewerbescheine für das Jahr 1892 zu erhalten wünschen, werden hiemit behufs nachteiliger Verzögerungen aufgesordert, ihre diesbezüglichen Gesuche schon in der zweiten Hälfte dieses Monats einzureichen.
Bei der Anbringung dieser Gesuche sind dieselben Zeugnisse bezw. Belege beizubringen, wie in dem letzten Jahre; doch wird noch auf nachstehende Punkte aufmerksam gemacht:
1. Es ist jeweils in den diesfallsigen Zeugnissen der Staat, dem der Nachsuchende angehört, und der Erwerbsgruud der Staatsangehörigkeit (Abstammung, Verheiratung u. s. w.) anzugeben.
2. Es ist fernerhin zu beurkunden, daß der Nachsuchende in die Ortsgewerbekataster bezw. Gewerbeverzeichnisse als Wandergewerbetreibeuder ausgenommen und mit keiner Wandergewcrbesteuer (Hausiersteuer) im Rückstände ist.
3. Zufolge Erlasses des Kgl. Ministeriums des Innern vom 29. Nov. 1890 (Minist.-Amtsbl. S. 401 ff.) ist in diesen Zeugnissen der Betrag des für dm Inhaber festgesetzten Steuerkapitals und der Staatsgewerbesteuer aufzuführen.
Die Wandergewerbescheine wollen auf schriftlichem Wege durch Vermittlung der Ortsvorsteher bezogen und persönliches Erscheinen nach Thunlichkeit vermieden werden.
Den 5. Dez. 1891.
K. Oberamt. Amtm. Binder.
Bekanntmachung.
Die am 11. v. M. über das Rindvieh des Mühlebesitzers Schill in Altensteig Stadt verhängte Stallsperre wurde heute wieder aufgehoben. Nagold, den 4. Dez. 1891.
K. Oberamt. Amtm. Binder.'
Die Postverwaltersstelle in Langenburg wurde dem
Postsekretär Knorr in Nagold auf Ansuchen übertragen.
Helges-Wenigkeiten.
Deutsches Weich.
tz Nagold. (Unliebsam verspätet.) Zum Gedächtnis an die glorreichen Kämpfe der Württemberger
bei Villiers und Champigny fand am Montag den 30. Nov. bei Harr zur Traube eine Erinnerungsfeier statt, die diesmal erfreulicherweise sehr stark besucht war. Nicht nur abwechselnder Gesang und Deklamationen würzten den Abend, sondern es wurden auch ernste, manchmal daneben Wr heitere Episoden^ aus diesen Tagen von den Däbeigewesenen den jün- ' geren Kameraden vor Augen geführt, .so daß der Abend sich zu einem recht gemütlichen gestaltete. Ein Mitglied gedachte noch unseres verstorbenen geliebten Königs Karl, darauf hinweisend, wie viel Gutes er während seiner 27jährigen segensreichen Regierung geschaffen, und daß die königliche Gnade sich auch in die Geschichte der hiesigen Stadt für spätere Zeiten durch die Stiftung der schönen Chorfenster unsrer neuen Kirche eingegraben habe. Zum Schluffe ehrte ein Aufstehen von den Sitzen sämtlicher Beteiligten den verstorbenen Landesvater und Mitbegründer des deutschen Reiches.
ff Seminar Nagold, 6. Dez. Mozartfeier. Eine würdige und wohlgelungene Feier zum Andenken des großen Tondichters brachte uns der gestrige Tag. Eine Auswahl von Perlen der Mozart'schen Muse in Vokal- und Instrumentalmusik gemischten und Männerchören, Sopran- und Baritonsolovorträgen wurden der zahlreichen dankbar lauschenden Versammlung dargeboteu. Es liegt der Gedanke nahe, ein reines Mozartprogramm möchte auf die Zuhörer ermüdend wirken. Dies war jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr brachte die Mannigfaltigkeit im Charakter der ausgewählten Stücke immer wieder neuen Genuß, und Mozart war den Zuhörern so lieb geworden, daß die meisten derselben der Einladung des Musikoberlehrers Hegele, im Hirsch noch mehr von dieser Musik zu hören, gerne entsprachen, so daß sich dort noch ein angenehm bewegtes und unterhaltendes Leben entwickelte. Fabrikant Bannwald dankte den Mitwirkenden, unter welchen wir außer den Seminaristen und Sängerinnen und den Seminarmusiklehrern Hegele, Hornberger, Wurster, auch Stadtpfarrer Weber von Wildberg als Bassisten, Frl. Weber, seine Tochter, als Sopranistin, Reallehrer Müller als Baritonisten und zum erstenmal Fabrikant Finckh als Violinspieler mit dankbarer Anerkennung verzeichnen. Rektor Brügel feierte die Sängerfamilie Weber, und Professor Wetzel den Musikdirektor Hegele. Zu gleicher Zeit hatten die Seminaristen im Sauttersaale ebenfalls eine gesellige Vereinigung zum Zweck einer Körnerfeier, die in Reden und Vorträgen von Körner'schen Schlachtenliedern bestand.
** Nagold, 7. Dez. Die vom Kirchengemeinderat angeordnete Hauskollekte, von der auf die nächsten Jahre die Kirchenheizung bestritten werden soll, ergab die schöne Summe von über 300 ^ Allen Gebern wird auch an diesem Orte herzlich gedankt. Sollte jemand aus Versehen vom Kollekteur übergangen worden sein, so bittet man, weitere gütige Beiträge an den Kassier, Kirchengemeinderat Dölker, gelangen lassen zu wollen.
Nagold, 7. Dez. (Einges.) Wie wir vernehmen, ist die Eröffnung der Eisenbahnlinie Nagold-Altensteig etwa auf den 20. d. M. in Aussicht genommen. Die überaus milde Witterung wie die große Energie, mit welcher die letzten Bauarbeiten betrieben wurden, ermöglichte es, daß von einem weiteren Aufschub des Termins der Eröffnung schwerlich wird die Rede sein können. Der dringende Wunsch und die sichere Hoffnung der Bewohner des oberen Nagoldthales ist, daß über die Weih-
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