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Hermann, Jahre alt; -is. Pfleg- ardt, Säalt.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Overamts-Bezirk Nagold.
^ 14 .
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag. Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 -l, in dem Bezirk außerhalb des Bezirks 1 20 , Monats
abonnement nach Verhältnis.
Samstag 31. Januar
JnsertionSgebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe der Blatter der Druckerei aus-
gegeben sein.
1891 .
Amtliches.
Nagold. An die Schultheißenämter, das Militärersatzgeschäft für das Jahr 1891 betreffend. Auf Grund der von den Pfarrämtern übergebenen
Geburtslisten haben die Ortsvorsteher die Rekrutierungsstammrollen über die im Jahre 1871 geborenen Militärpflichtigen nach Vorschrift des Z 45 der
Wehrordnung anznlcgcn. Außer den in der Gemeinde geborenen sind auch die sonst sich anmeldenden Militärpflichtigen einzutragen. In der Rubrik „Bemerkungen" sind alle Bestrafungen und sonstigen Angaben einzutragen, welche für Beurteilung des Lebenswandels Bedeutung haben. (Min.-Amtsbl. v. 1876, S. 53 und von 1883, S. 118.) Ist in dieser Beziehung nichts zu bemerken, so ist einzutragen: Strafen und Ausschließungsgründe: 0. Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Jan. bis 1. Febr. zur Aufnahme in die Stammrolle beim Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthalts oder ihres Wohnsitzes anzumeldcn. (Min.-Amtsbl. v. 1875, S. 403.) Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt, ist bei derselben von dem im Jahre 1871 Geborenen ein Geburtsschein vorzulegen. Die Militärpflichtigen der Altersklassen 1869 und 1870 haben ihre Losungsscheine abzugeben. Für vorübergehend von ihrem Aufenthaltsort Abwesende haben Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die im Jahr 187 l in das militärpflichtige Alter eintretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten sind besonders darauf aufmerksam zu machen, daß auch sie zur Stammrolle sich anzumelden und ihren Berechtigungsschein vorzulegen haben, wenn sie Zurückstellung von der Aushebung beanspruchen wollen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 ^ oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die vorgeschriebene Aufforderung zur
Anmeldung der Militärpflichtigen ist durch öffentlichen Anschlag und auf sonst ortsübliche Weise zu erlassen. Auf 5. Febr. sind die Stammrollen des laufenden Jahrs mit Geburtslisten und die Stammrollen von 1888, 1889, 1890 ohne Beilagen zuverlässig an das Oberamt einzusenden. Es wird daran erinnert, daß in der vorletzten Rubrik der pfarramtlichen Gebnrtslisten die Nummern, unter welchen die Uebertragungen in die Stammrollen stattgefunden haben, zu vermerken sind. In der Rubrik „Stand" ist, wenn der Einzelne ein Knecht ist, einzutragen, ob er Ochsen- oder Pferdeknecht ist.
Nagold, den 6. Januar 1891. K. Oberamt. vr. Gugel.
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Nagold. Die Ortsvorsteher
werden auf den Erlaß des Ministeriums des nern vom 17. Jan. 1891 Nr. 202 betr. die fluenza der Pferde hingewiesen, wonach dieselben von jedem ihnen bekannt gewordenen Ausbruch und von dem Erlöschen der Influenza dem Oberamt sofortige Anzeige zu erstatten haben.
Den 27. Januar 1891.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold. Den Ortsbehörden für die
Arbeiterverficherung
gehen Formulare von Bescheinigungen über die Endzahlen aus der Aufrechnung der Quittungskarten gegen umgehend hicher vorzulegende Empfangsbescheinigung zu.
Aus diesem Anlaß werden die Ortsbehörden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß für diejenigen Versicherten, welche die erste Quittungskarte mit einem Gesuch um Altersrente vorgelegt haben beziehungsweise vorlegen, die Quittungskarte Nr. 2 unter Aufrechnung der in die Quittungskarte Nr. 1 eingeklebten Wochenmarken auszustellen ist, da die Versicherungsbeiträge von den Empfängern einer Altersrente insolange fortzubezahlen sind, bis sie erwerbsunfähig (invalid) werden.
Den 27. Jan. 1891.
k. Oberamt, vr. Gugel.
Die Ortsvorsteher
werden auf den Ministerialerlaß vom 22. ds. Mts., betreffend die Meldepflicht militärpflichtiger Dienstboten, Fabrikarbeiter und anderer in einem ähnlichen Verhältnis stehender Militärpflichtiger, — Amtsblatt Seite 16 — zur genauen Nachachtung hiedurch besonders hingewiesen.
Nagold. 27. Jan. 1891.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Nagold. Bekanntmachung.
Der durch Erlaß der K. Kreisregierung vom 23. d. M. als Ortsvorsteher der Gemeinde Ebershardt bestätigte bisherige Gemeindepfleger
Friedrich Sprenger in Ebershardt wurde heute als Ortsvorsteher genannter Gemeinde feierlich beeidigt und in sein Amt eingesetzt. Dies wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Den 38. Jan. 1891.
____ K. Oberamt, vr. Gugel.
Nagold. «« die Ortsvorsteher,
das Portoweseu betreffend.
Die Ortsvorsteher werden zufolge wiederholter unliebsamer Reklamationen von Behörden verschiedener
Deutscher Bundesstaaten wiederholt auf die Bekanntmachung'sämtlicher Ministerien, betreffend die portopflichtige Correspondenz zwischen Behörden verschiedener Deutscher Bundesstaaten vom 27. Sept. 1873 (Reg.-Bl. S. 361 und 362), sowie auf die Erlasse der Ministerien der Justiz und des- Innern vom 30. März 1883 (Amtsblatt S. 77 und 78) und vom 13. August 1885 (Amtsblatt S. 233 und 234) hingewiesen, wonach alle portopflichtigen Sendungen an Behörden anderer Bundesstaaten, worunter insbesondere auch Mitteilungen aus den Strafregistern gehören, von der absendenden Behörde zu frankieren sind. Unfrankierte portopflichtige Sendungen dürfen nur an württembergische Behörden abgesandt werden. Für den Fall. daß auswärtige Behörden den vorgenannten Vorschriften zuwiderhandeln würden. wären die betreffenden mit Porto belegene Briefumschläge alsbald hieher vorzulegen.
Den 28. Januar 1891.
K. Oberamt. vr. Gugel.
Auf die im Patronat der Krone befindliche katholische Pfarrei Schwalldorf, Landkapitels Rottenburg, wurde Pfarrer Apprich in Rohrdorf, Dekanats Horb, ernannt.
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* Nagold, 29. Jan. Die Hauptversammlung des hies. Krankenunterstützungs-Vereins am letzten Sonntag bei Pflugwirt Gutekunst war ungewöhnlich stark besucht, was den Vorstand als Ausdruck besonderer Jnteressenahme der Mitglieder an dem Verein mit Freuden hervorheben zu müssen glaubte, dabei aber auch beifügte, daß der Verein durch die uneigennützige Unterstützung der Ehrenmitglieder zum nicht geringen Teil sein Bestehen zu danken habe, weßhalb er auch sofort den Dank für dieselben im Namen des Vereins bekundete; dabei bemerkte er aber auch, auf welchen dankbaren Boden die Unterstützungsbeiträge größtenteils fallen» denn manche Empfänger dürfe man kecklich zu den eigentlich verschämten Hausarmen, also würdigen Unterstützungsbedürftigen, zählen. Der hierauf vorgetragene Rechenschaftsbericht weist an Einnahmen 517.04 und an Ausgaben ^ 421.64 nach; unter letzteren ^ 232 an Krankenunterstützung und 77.52 Beerdigungskosten. An Mitgliedern zählte der Verein am 1. Jan. d. I. 289. Leider ist das Gesamtvermögen des Vereins gegenüber dem Vorjahr wiederholt zurückgegangen, so daß die Versammlung be
schloß, den täglichen Unterstützungsbeitrag von 60 ^ auf 40 ^ herabzusetzen und den Eintritt neuer aktiver Mitglieder von 1 ^ auf 2 zu erhöhen.
Walddorf, 29. Jan. (Korresp.) Heute wurde hier eine Frau im Alter von 92'/, Jahren beerdigt, die älteste Person nicht nur in hiesiger Gemeinde, sondern wohl auch der ganzen Umgegend. — Auch in hiesiger Gemeinde befinden sich Personen, die jetzt schon in den Genuß der Altersrente treten. Hat erst einer in unsrer Nähe einmal die Rente wirklich ausbezahlt erhalten, so wird von selbst die bei der ländlichen Bevölkerung so weit verbreitete Meinung verstummen: „Zahlen dürfen wir; aber etwas erhalten wird wohl keiner!"
Altensteig, 28. Jan. (Korresp.) Gestern abend versammelte sich im Gasthaus zur „Linde" eine größere Anzahl patriotisch gesinnter Burger, um das Geburtsfest Sr. Maj. des Kaisers gemeinsam zu begehen. Der Liederkranz eröffnete die Feier mit dem erhebenden Kaiserlied von Fehl und dem ansprechenden und kraftvollen Chor: „Dem Vaterland" von Abt. Hierauf hielt Schullehrer Schiiten Helm die Festrede. Einleitend bemerkte derselbe, daß es dem Vaterlandsfreund ein Herzensbedürfnis ist, und eine seit Jahren teuer gewordene patriotische Sitte, daß der Geburtstag des Kaisers in würdiger Weise gefeiert werde. In längerer Rede wurde ausgeführt, daß das deutsche Volk sich glücklich schätzen darf, in seinem Kaiser einen so thatkrästigen, für alles Edle begeisterten Monarchen zu besitzen, der rastlos bestrebt ist, durch weise Einrichtungen sein Volk und Land glücklich zu machen. Das am Schlüsse der Rede ausgebrachte „Hoch" auf den Kaiser fand begeisterte Aufnahme. Der Liederkranz gab noch manches seiner Lieder zum besten, so daß die Feier als eine recht gelungene bezeichnet werden darf.
(Einaesendet.) Zur Milterangelegenheit. Der v Korrespondent 2 wird sich für seine unqua- lificierbaren Auslassungen in Nr. 12 des „Gesellschafters" vielleicht vor einem andern Forum, als demjenigen des den „Gesellschafter" lesenden Publikums zu verantworten haben, letzterem sei aber zur Steuer der Wahrheit mitgeteilt, daß der in Nr. 12 des „Gesellsch." verdächtigte Müller W. in Sch. weder die „Triebfeder" zur Milterangelegmheit, noch der „Verfasser" des Artikels „zur Milterfrage" in Nr. 10 des „Gesellsch." ist.
Brandfälle: den 27. Jan. in Donzdorf das Angster'sche Wohnhaus; den 27. Jan. in Nellingen (Geislingen) das Haus des Zimmermanns Schneller.