Amts« rnrv Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners- ^ tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier /vo 1 (ohne Trägcrlohn) 80 4, in dem Bezirk 14,

^ außerhalb des Bezirks 1 4L 20 4. Mouats- abonnement nach Verhältnis.

Dienstag den 20. Dezember

JnsertionSgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 4 4,i bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen ^ spätestens morgens 8 llhr am Tage vor der » ,

Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben

lem.

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auf den

mit dem Unterhaltungsblatt:

das Plauderstüvchen"

für das erste Halbjahr oder auch Quartal 1888. Wir bitten unsere Leser, ihre Bestellung auf das Blatt sofort zu erneuern, wenn sic auf eine ununterbrochene Zustellung desselben rechnen wollen.

Mit der Nr. 1 wird sämtlichen Abonnenten wieder ein praktischer Wandnotizkalender zu­gehen.

Zum neuen Eintritt in das Abonnement (s. Ge­bühr oben am Kopfe des Blattes) ladet ebenfalls sekundlichst ein

die Redaktion <L Expedition.

N w t l i ch s s.

Die Borstände der Gemeindegerichte

haben bis 15. Januar k. I. dem Amtsgericht auf Grund der in einzelnen bürgerlichen Rechtsstreitig­keiten verfaßten Protokolle, beziehungsweise des Ver­zeichnisses über angefallene Rechtssachen und der Schuldklagprotokolle (Ausführungsgefetz zur Reichs­zivilprozeßordnung Art. 6 Abs. 6 und Art. 13 Abs. 3 Regs.-Bl. von 1879 S. 175 und 179) anzu­zeigen,

1) wie viele bürgerliche Rcchtsstreitigkeiten in dem -abgelaufenen Jahre bei den Gemeindegerichten an­gefallen sind und wie viele derselben durch Ent­scheidung (Ausf.-Ges. zur Rechts-Civ.-Pr.-O. Art. 6 und Art. 14), wie viele in anderer Weise er­ledigt worden sind;

2) in wie viel Fallen wegen als unbestritten einge­klagter Geldsorderungen das Schuldklagverfahren vor dem Vorstand des Gemeindegerichts in dem abgelaufenen Jahre stattgefunden hat.

Bon selbst versteht sich. daß obige Anzeigen nicht vor dem 1. Januar 1888 erstattet werden können.

Nagold, den 16. Dez. 1887.

K. Amtsgericht. Daser, O.-A.-R.

dieser Anlage sind während den gewöhnlichen Ge-

schästsstunden zur Einsicht für die Beteiligten auf der Oberamtskanzlei aufgelegt.

Den 17. Dezember 1887.

K. Oberamt.

Amtm. Marquart.

Die Standesbeamten

werden erinnert, die Nebenregister ordnungsmäßig ge­heftet und abgeschlossen nach Ablauf des Kalender­jahres hieher cinzusendeu.

! Der Abschluß muß wörtlich so lauten, wie in ! tz 4 Abs. 2 der Vollziehungsverfügung vom 20.

! Dez. 1875, Regs.-Bl. S. 590 oben vorgeschrie- ^ ben ist.

Ist im Laufe des Jahres 1887 in einem Re- ^ gister Nichts angefallen, so muß der Abschluß j lauten:Vorstehendes Geburts- (Heiraths- Sterbe-) s Haupt- (Neben-) Register für das Jahr 1887 ent­haltend 0 Eintragungen wird hiemit abgeschlossen."

.den . . ten. 1888.

Der Standesbeamte.

Bezüglich der alphabetischen Namensverzeich- ^ nisse wird bemerkt, daß dasjenige zum Geburtsregi­ster die Namen der Geborenen, dasjenige zum Sterbe­register die Namen der Gestorbenen, dasjenige zum ; Heiratsregister die Namen beider Ehegatten enthalten ! muß.

Nagold, den 19. Dez. 1887.

. _ K. Amtsgericht. Daser. O.-A.-R.

Nagold.

An die Stiftungsräte.

I Die Vertretung der evangelischen Kirchengeeminden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten betreffend.

Die HH. Vorstände der Stiftungsräte werden hiemit auf den Erlaß der k. Ministerien des Jnnem und des Kirchen- und Schulwesens vom 19. Nov.

> 1887 über die Ausführung des Gesetzes vom 14. Juni 1887 im oben genannten Betreff hingewiesen; der­selbe ist enthalten im Amtsblatt des k. Ministeriums dzß Innern Nr. 32, Seite 425 ff. Die nach I dieses Erlasses zu fertigenden Darstellungen sind alsbald in Angriff zu nehmen; von der Unterzeichneten Stelle wird daraus hingewirkt werden, daß bis zum 31. März k. Js. sämtliche Stiftungsrechnungen gestellt uud re­vidiert sind, so daß diese Rechnungen vom genannten Zeitpunkt ab als Grundlagen für die Erhebung der erforderlichen Notizen benützt werden könnte. Für

Nagold.

Bekanntmachung,

Wafferwerksänderung betreffend.

Der Holzhändler Philipp Maier sen. in Alten- ! die Fertigung fraglicher Darstellung ist das in der steig Stadt ist gesonnen, sein auf Parzelle Nr. 89 ; Anlage ^ zum vorgenannten Erlaß aufgestellte For- in Berneck gelegenes Sägmühlegebäude durch Erstel- ! mular zu benützen.

lung eines Anbaues zu vergrößern, sein schadhaftes ! Für den Fall, daß aus der angeordneten Bor- Wehr am Kählbach auf Parzelle Nr. 97 auszubes- ! bereitung der Ausscheidung des Kirchenvermögens von fern, das bestehende Wasserrad durch ein neues, um i dem Stiftungs- oder Gemeinderat der einzelnen Ge­st,10 m breiteres Rad zu ersetzen, auch die Gerinne; meinde ein Antrag dahin gestellt wird, daß von der statt wie bisher 0,75 bezw. 0,80 m im Licht breit und ^ Ausnahmebestimmung des Art. S2 des oben allegier- 0,37 m hoch künftighin 1,00 m breit, 0,42 m hoch ! ten Gesetzes Gebrauch gemacht und unter den daselbst herzustellen. ^ enthaltenen näheren Bestimmungen die Vertretung der

Dies wird mit dem Anfügen hiemit bekannt ge- ^ Kirchengemeinde und die Verwaltung des Kirchenver­macht, daß etwaige Einwendungen gegen dieses Unter- mögens dem Stiftungsrat übertragen werden soll, nehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle > können die unter I des genannten Erlasses der k. anzubringen sind und daß diese Frist, welche ihren > Ministerien des Innern und des Kirchen- u. Schul-

Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an welchem das die Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben worden, für alle Einwendungen, welche nicht auf pri­vatrechtlichen Titely beruhen, präklusivisch ist, d. h. daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungeu in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne

Wesens angeordneten Erhebungen vorläufig unterlassen werden, es ist letztern Falls spätestens ms 20. Jan. k. I. ein Beschluß des Stiftungsrats und Gemeinde­rats über diesen Antrag herbeizuführen und der Unter­zeichneten Stelle vorzulegen.

Wenn der erwähnte Antrag in beiden Kollegien angenommen wird, ist in einer schriftlichen Urkunde

eine die näheren Bestimmungen über die Fortdauer

des bisherigen Verhältnisses enthaltende Uebereinkunft vom Stistungsrat und Gemeinderat zu formulieren und ist diese Urkunde unter Beischluß der zur Beur­teilung dieser Uebereinkunft erforderlichen Notizen nach dem dem vorgenannten Erlasse angesügten Formular U zu fertigen und der Unterzeichneten Stelle vorzulegen.

Den 18. Dezember 1887.

K. gem. Oberamt. vr. Gugel. A.-V. Schott.

Tages Nettigkeiten.

Deutsches Reich.

Berlin. Ein am 15. Dezbr. ausgegebenes Bulletin über das Befinden Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen, unterzeichnet von den Aerz- ten Dr. Schräder, Krause und Howell, besagt:In den letzten Wochen haben sich die entzündlichen Er­scheinungen im Kehlkopfe des Kronprinzen völlig zu­rückgebildet. Die Geschwulst selbst zeigt sich an der Oberfläche teils benarbt, teils mit flachen, ein wenig zur Ausbreitung neigenden Wucherungen bedeckt. Das Allgemeinbefinden ist ungestört." Dieses Bul­letin führt die von den Blättern wieder begangenen Uebertreibungen auf das richtige Maß zurück.

Berlin, 16. Dez. Dem Hofjournal zufolge soll die Reise Mackenzies nach San Remo schon vor einiger Zeit festgestellt gewesen sein. Ein Privatte­legramm derNat.-Ztg." meldet heute, die Untersu­chung habe eine unbedeutende Vergrößerung der Ge­schwulst im Halse des Kronprinzen ergeben.

Oesterreich-Ungarn.

In Wien werden jetzt täglich die militäri­schen Beratungen fortgesetzt. Bis Sonnabend dürfte man über alle Maßnahmen schlüssig sein und zugleich den Kostenvorschlag derselben festgestellt ha­ben. Auf Sonnabend ist ein gemeinsamer Mini­sterrat anberaumt, zu welchem Ministerpräsident Tis za als ungarischer Finanzminister nach Wien berufen wurde. Die jetzigen Beratungen und Be­schlußfassungen haben nur den Zweck, daß Oesterreich durch etwaige russische Maßnahmen, wie solche auch durch die Erklärungen imRuff. Invalid." in Aus­sicht gestellt werden, nicht überrascht werde, sondern in der Lage sei, auf dieselben augenblicklich in entspre­chender Weise zu antworten. Maßgebende Kreise ver­sichern, daß in den Beratungen dieser Woche alle Fälle erwogen und Vorkehrungen getroffen sind, de­ren Mitteilung auch in Berlin mit Beruhigung zur Kenntnis genommen wurde. Gleichzeitig wird offi­ziös berichtet, daß die italienische Regierung neuestens wieder erklärte, im Falle eines russischen Angriffes werde Italien allen seinen aus dem Dreibündnis sich ergebenden Verpflichtungen Nachkommen.

Wien, 15. Dez. DiePol. Korr." veröf­fentlicht einen Petersburger Brief, welcher versichert, daß Bulgarien die einzige Differenz zwischen Oester­reich und Rußland bilde und daß deren Lösung durchs Schwert weder im russischen noch österreichi­schen Interesse liege. Die hiesigen Regierungskreise beharren gegenüber der Kundgebung des russischen Invaliden" auf ihrem bisherigen Standpunkte des Abwartens, ob Rußland mit den bedrohlichen Maß­nahmen fortfährt oder innehält. Die Anklage ag­gressiver Absichten seitens der verbündeten Regierun­gen wird entschieden zurückgewiesen.

Weitere politische Nachrichten folgen in einer Beilage.

Bera ntwortlicher Redakteur Steinwandel in Na>old. Druck und

Berla« der G. M. Zai srr'Ichen Buchhandlun, in Narold.