Amts« rnrv Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Dienstag den 20. Dezember
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„das Plauderstüvchen"
für das erste Halbjahr oder auch Quartal 1888. Wir bitten unsere Leser, ihre Bestellung auf das Blatt sofort zu erneuern, wenn sic auf eine ununterbrochene Zustellung desselben rechnen wollen.
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die Redaktion <L Expedition.
N w t l i ch s s.
Die Borstände der Gemeindegerichte
haben bis 15. Januar k. I. dem Amtsgericht auf Grund der in einzelnen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten verfaßten Protokolle, beziehungsweise des Verzeichnisses über angefallene Rechtssachen und der Schuldklagprotokolle (Ausführungsgefetz zur Reichszivilprozeßordnung Art. 6 Abs. 6 und Art. 13 Abs. 3 Regs.-Bl. von 1879 S. 175 und 179) anzuzeigen,
1) wie viele bürgerliche Rcchtsstreitigkeiten in dem -abgelaufenen Jahre bei den Gemeindegerichten angefallen sind und wie viele derselben durch Entscheidung (Ausf.-Ges. zur Rechts-Civ.-Pr.-O. Art. 6 und Art. 14), wie viele in anderer Weise erledigt worden sind;
2) in wie viel Fallen wegen als unbestritten eingeklagter Geldsorderungen das Schuldklagverfahren vor dem Vorstand des Gemeindegerichts in dem abgelaufenen Jahre stattgefunden hat.
Bon selbst versteht sich. daß obige Anzeigen nicht vor dem 1. Januar 1888 erstattet werden können.
Nagold, den 16. Dez. 1887.
K. Amtsgericht. Daser, O.-A.-R.
dieser Anlage sind während den gewöhnlichen Ge-
schästsstunden zur Einsicht für die Beteiligten auf der Oberamtskanzlei aufgelegt.
Den 17. Dezember 1887.
K. Oberamt.
Amtm. Marquart.
Die Standesbeamten
werden erinnert, die Nebenregister ordnungsmäßig geheftet und abgeschlossen nach Ablauf des Kalenderjahres hieher cinzusendeu.
! Der Abschluß muß wörtlich so lauten, wie in ! tz 4 Abs. 2 der Vollziehungsverfügung vom 20.
! Dez. 1875, Regs.-Bl. S. 590 oben vorgeschrie- ^ ben ist.
Ist im Laufe des Jahres 1887 in einem Re- ^ gister Nichts angefallen, so muß der Abschluß j lauten: „Vorstehendes Geburts- (Heiraths- Sterbe-) s Haupt- (Neben-) Register für das Jahr 1887 enthaltend 0 Eintragungen wird hiemit abgeschlossen."
.den . . ten. 1888.
Der Standesbeamte.
Bezüglich der alphabetischen Namensverzeich- ^ nisse wird bemerkt, daß dasjenige zum Geburtsregister die Namen der Geborenen, dasjenige zum Sterberegister die Namen der Gestorbenen, dasjenige zum ; Heiratsregister die Namen beider Ehegatten enthalten ! muß.
Nagold, den 19. Dez. 1887.
. _ K. Amtsgericht. Daser. O.-A.-R.
Nagold.
An die Stiftungsräte.
I Die Vertretung der evangelischen Kirchengeeminden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten betreffend.
Die HH. Vorstände der Stiftungsräte werden hiemit auf den Erlaß der k. Ministerien des Jnnem und des Kirchen- und Schulwesens vom 19. Nov.
> 1887 über die Ausführung des Gesetzes vom 14. Juni 1887 im oben genannten Betreff hingewiesen; derselbe ist enthalten im Amtsblatt des k. Ministeriums dzß Innern Nr. 32, Seite 425 ff. Die nach I dieses Erlasses zu fertigenden Darstellungen sind alsbald in Angriff zu nehmen; von der Unterzeichneten Stelle wird daraus hingewirkt werden, daß bis zum 31. März k. Js. sämtliche Stiftungsrechnungen gestellt uud revidiert sind, so daß diese Rechnungen vom genannten Zeitpunkt ab als Grundlagen für die Erhebung der erforderlichen Notizen benützt werden könnte. Für
Nagold.
Bekanntmachung,
Wafferwerksänderung betreffend.
Der Holzhändler Philipp Maier sen. in Alten- ! die Fertigung fraglicher Darstellung ist das in der steig Stadt ist gesonnen, sein auf Parzelle Nr. 89 ; Anlage ^ zum vorgenannten Erlaß aufgestellte For- in Berneck gelegenes Sägmühlegebäude durch Erstel- ! mular zu benützen.
lung eines Anbaues zu vergrößern, sein schadhaftes ! Für den Fall, daß aus der angeordneten Bor- Wehr am Kählbach auf Parzelle Nr. 97 auszubes- ! bereitung der Ausscheidung des Kirchenvermögens von fern, das bestehende Wasserrad durch ein neues, um i dem Stiftungs- oder Gemeinderat der einzelnen Gest,10 m breiteres Rad zu ersetzen, auch die Gerinne; meinde ein Antrag dahin gestellt wird, daß von der statt wie bisher 0,75 bezw. 0,80 m im Licht breit und ^ Ausnahmebestimmung des Art. S2 des oben allegier- 0,37 m hoch künftighin 1,00 m breit, 0,42 m hoch ! ten Gesetzes Gebrauch gemacht und unter den daselbst herzustellen. ^ enthaltenen näheren Bestimmungen die Vertretung der
Dies wird mit dem Anfügen hiemit bekannt ge- ^ Kirchengemeinde und die Verwaltung des Kirchenvermacht, daß etwaige Einwendungen gegen dieses Unter- mögens dem Stiftungsrat übertragen werden soll, nehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle > können die unter I des genannten Erlasses der k. anzubringen sind und daß diese Frist, welche ihren > Ministerien des Innern und des Kirchen- u. Schul-
Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an welchem das die Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben worden, für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titely beruhen, präklusivisch ist, d. h. daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungeu in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne
Wesens angeordneten Erhebungen vorläufig unterlassen werden, es ist letztern Falls spätestens ms 20. Jan. k. I. ein Beschluß des Stiftungsrats und Gemeinderats über diesen Antrag herbeizuführen und der Unterzeichneten Stelle vorzulegen.
Wenn der erwähnte Antrag in beiden Kollegien angenommen wird, ist in einer schriftlichen Urkunde
eine die näheren Bestimmungen über die Fortdauer
des bisherigen Verhältnisses enthaltende Uebereinkunft vom Stistungsrat und Gemeinderat zu formulieren und ist diese Urkunde unter Beischluß der zur Beurteilung dieser Uebereinkunft erforderlichen Notizen nach dem dem vorgenannten Erlasse angesügten Formular U zu fertigen und der Unterzeichneten Stelle vorzulegen.
Den 18. Dezember 1887.
K. gem. Oberamt. vr. Gugel. A.-V. Schott.
Tages Nettigkeiten.
Deutsches Reich.
Berlin. Ein am 15. Dezbr. ausgegebenes Bulletin über das Befinden Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen, unterzeichnet von den Aerz- ten Dr. Schräder, Krause und Howell, besagt: „In den letzten Wochen haben sich die entzündlichen Erscheinungen im Kehlkopfe des Kronprinzen völlig zurückgebildet. Die Geschwulst selbst zeigt sich an der Oberfläche teils benarbt, teils mit flachen, ein wenig zur Ausbreitung neigenden Wucherungen bedeckt. Das Allgemeinbefinden ist ungestört." Dieses Bulletin führt die von den Blättern wieder begangenen Uebertreibungen auf das richtige Maß zurück.
Berlin, 16. Dez. Dem Hofjournal zufolge soll die Reise Mackenzies nach San Remo schon vor einiger Zeit festgestellt gewesen sein. Ein Privattelegramm der „Nat.-Ztg." meldet heute, die Untersuchung habe eine unbedeutende Vergrößerung der Geschwulst im Halse des Kronprinzen ergeben.
Oesterreich-Ungarn.
In Wien werden jetzt täglich die militärischen Beratungen fortgesetzt. Bis Sonnabend dürfte man über alle Maßnahmen schlüssig sein und zugleich den Kostenvorschlag derselben festgestellt haben. Auf Sonnabend ist ein gemeinsamer Ministerrat anberaumt, zu welchem Ministerpräsident Tis za als ungarischer Finanzminister nach Wien berufen wurde. Die jetzigen Beratungen und Beschlußfassungen haben nur den Zweck, daß Oesterreich durch etwaige russische Maßnahmen, wie solche auch durch die Erklärungen im „Ruff. Invalid." in Aussicht gestellt werden, nicht überrascht werde, sondern in der Lage sei, auf dieselben augenblicklich in entsprechender Weise zu antworten. Maßgebende Kreise versichern, daß in den Beratungen dieser Woche alle Fälle erwogen und Vorkehrungen getroffen sind, deren Mitteilung auch in Berlin mit Beruhigung zur Kenntnis genommen wurde. Gleichzeitig wird offiziös berichtet, daß die italienische Regierung neuestens wieder erklärte, im Falle eines russischen Angriffes werde Italien allen seinen aus dem Dreibündnis sich ergebenden Verpflichtungen Nachkommen.
Wien, 15. Dez. Die „Pol. Korr." veröffentlicht einen Petersburger Brief, welcher versichert, daß Bulgarien die einzige Differenz zwischen Oesterreich und Rußland bilde und daß deren Lösung durchs Schwert weder im russischen noch österreichischen Interesse liege. — Die hiesigen Regierungskreise beharren gegenüber der Kundgebung des russischen „Invaliden" auf ihrem bisherigen Standpunkte des Abwartens, ob Rußland mit den bedrohlichen Maßnahmen fortfährt oder innehält. Die Anklage aggressiver Absichten seitens der verbündeten Regierungen wird entschieden zurückgewiesen.
Weitere politische Nachrichten folgen in einer Beilage.
Bera ntwortlicher Redakteur Steinwandel in Na>old. — Druck und
Berla« der G. M. Zai srr'Ichen Buchhandlun, in Narold.