Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 -t, in dem Bezirk l außerhalb des Bezirks I 2» 4. Monats- akonnenicnt nach Verhältnis

Dienstag den 29. April.

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1884 .

Mai und Jum

nimmt jede Poststelle bezw. die Postboten Bestellungen auf denGesellschafter" ent- gegen. _

Amtliches.

Nagold.

An die evaug. Ortsfchirllrehörde«.

Unter Bezugnahme ans den Konsistorial-Erlaß vom 8. April d. I. Zisf. 6136, Kvnsistorial-Amts- blatt Seite 3363,

betreffend die Staatübeitragsgcsuche für

Arbeitsschulen pro 1884/83 erhalten die Ortsschulbchördcn, wie bisher, die ge­druckten Formulare zu den Jahresberichten über die Arbeitsschulen, um dieselben auszufüllen und läng­stens bis 1. Juli d. I. hieher einzusenden.

Den 26. April 1884.

K. gcmeinsch, Oberamt in Schulsachen:

Günlnc r. M ezgcr.

N a g o l d.

Die chrrterbuchsbeamten

werden erinnert, den Tag des Abschlusses des Ge­schäfts der GütcrbuedSergänzung pro 1883/84 recht­zeitig anznzeigen.

Den 23. April 1884.

OberamtSrichter Daser.

Tagcs-Nsmgkeitcrr.

Deutsches Reich.

** Nagold, 28. April. Letzten Samstag versammelte sich eine große Anzahl Lehrer des Be­zirks in Haitcrbach zum monatlichen Gesangverein. Mit demselben war der Abschied des allgemein be­liebten Oberlehrers Kästle verbunden, der in den nächsten Tagen als Mittelschullehrer in Möhringen a. d. F. eintreten wird. Es wechselten hiebei Reden mit Toasten und Passenden Männerchören schön mit einander ab. Möge dem scheidenden Freunde und seiner werten Familie in Möhringen ein liebliches Heim beschieden sein!

Von der oberen Nagold, 25. April. Der Bauer Gürrbach in Kälberbronn wurde beim Verla­den von Langholz durch einen ins Gleiten gekom­menen Stamm niedergeworfcn, geschleift und im Ge­sicht bis zur Unkenntlichkeit zerfleischt. Der Arzt von Pfalzgrafenweilcr vermochte die Fleisch- und Haut- teilc nur mit Mühe anzuhcften. Der Verunglückte befindet sich noch in Lebensgefahr.

Stuttgart, 25. April. (54. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Beraniug des Gesetzentwurfs bctr. das Feuer­löschwesen. Die allgemeine Debatte eröffnet Berichterstatter v. Weber. Die von der Kommission gestellten Anträge haben den Zweck, den Gemeinden eine möglichste Selbständigkeit in der Leitung der Löscheinrichtnngen und ihnen möglichste pe­kuniäre Erleichterung zu gewähren beantragt, in die Bera­tung des Gesetzes einzutretcn. Sachs meint, das; die Durch­führung des Gesetzes den Gemeinden protze Lasten auscrlcgc. Es müsse jedenfalls ein größerer Spielraum zur Anschaffung der sachlichen Bedürfnisse der Feuerwehr, etwa 810 Jahre gewährt werden. Im gleichen Sinne äußern sich Lang, Har­tenstein und v. Schad. Nachdem Minister v. Höldcr erwidert, cs solle in der Instruktion ans möglichste Erleichterung der Gemeinden Rücksicht genommen werden, tritt man in die Spe­zialberatung ein. Art 1 des Gesetzentwurfs betr. das Feuer­löschwesen, verpflichtet die Gemeinden, die erforderlichen Ein­richtungen für das Feuerlöschwesen zu treffen und für die Or­ganisation von Feuerwehren zu sorgen. Die Gemeinden sollen u. A. auch für ausreichende Wasservorräte sorgen. Die Kom­mission beantragt im Interesse einer nicht zu großen Belastung

der Gemeindenausreichende" zu streichen, v. Schad und Ge­nossen beantragen, nur zu sagen:für Wasscrvorräte zu sorgen, so weit cs die ^Verhältnisse gestatte»". In dieser Fassung wird Artikel 1 angenommen. Art. 2 schreibt für kleinere Ge­meinden die Bildung von Feucrlöschverbünden vor. Ferner soll nach Art. 2 die Verteilung der Koben der gemeinschaft­lichen Feuerlöschciurichtungen auf Grundlage der Einwohner- zahl der einzelnen Gemeinden geschehen. Die Kommission be­antragt, diese Verteilung nach Verhältnisder direkten Staats­steuern" vorzunehmeu. Angenommen. Art. 3. Nach demsel­ben sollen die Gemeindebehörden über die Fcuerlöscheinrichtungcu mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse zu bestimmen haben, vorbehaltlich der staatlichen Beaufsichtigung. Wird genehmigt. Art. 4 legt den einzelnen Gemeinden oder dem Verbände die Pflicht auf, für die Aufstellung einer orgauisiltcn Lösch- und Rettungsmannschaft entweder iu der Form einer treiwilligen, einer Berufs- oder Pflichtfeuerwchr zu sorgen. Auf Antrag Uhl wird beigesetzt:Ob die Erfüllung der Verpflichtung der Gemeinde auf dem einen oder anderen der bezeichnet«! Wege bewirkt werden will, hängt zunächst von der Beschlußfassung der bürgerlichen Kollegien ab. Im Entwurf standdes Ge- mcinderatS".

Stuttgart, 28. April. (55. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Der Präsident macht bekannt, daß nunmehr im Hause ein Telephon sich befindet. Fortsetzung der Bera­tung des Gesetzentwurfs, betr. das Feuerlöschwesen. Art. 5. Derselbe bestimmt, daß die Gemeinden den Mitgliedern der Feuerwehren sämtliche zur Versetzung des Dienstes, sowie zum persönlichen Schutz erforderlichen Armaturstiicke und Werkzeuge anzuschaffen haben, für die Steiger- und Retter-Abteilung außer­dem Dienströcke. Die Kommission beantragt den Dienstrock zu streichen. Beuttcr, v. Hofacker und v. Luz bringen den Antrag ein: Die Kammer wolle zu Art. 5 die Voraussetzung nusspre- cheu, daß zu den zum persönlichen Schutz der Steiger- und Rettungsmannschaften erforderlichen Armaturstückcn jedenfalls der Helm gehört, v. Luz begründet diesen Antrag und spricht sich außerdem sür den Dienslrock aus im Interesse der Gesund­heit der Feuerwehrleute.

Stuttgart, 24. April. Ueber die Resultate des ErsatzgcschäftS im Bezirk des 13. (K. Württ.) Armeekorps pro 1883 werden unS folgende Notizen mitgeteilt. Die Zahl der Militärpflichtigen betrug abzüglich von auswärts gestellungspflichtig ge­wordenen rc. 18749 Mann 27523 Mann. Hie­von wurden anSgehoben 6584; freiwillig eingetreten sind 546; der Ersatzreservc erster Klasse wurden über­wiesen 3188, worunter 1855 übungSpflichttge Er­satzreservisten; der Ersatzreserve zweiter Klasse 1473; znrückgestellt sind worden 11666; wegen moralischer Unbrauchbarkeit wurden vom Dienst im Heer und in der Marine ausgeschlossen 49; wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen svwvhl zum Dienst mit der Waffe als auch zum Dienst ohne Waffe wurden dauernd untauglich befunden und ausgemnstert und deschalb vom Dienst im Heer und in der Marine befreit 3264; überzählig geblieben sind 753 Mann. Von den 6584 Ausgehvbenen wurden 6406 zum Dienst mit der Waffe, 178 zum Dienst ohne Waffe bestimmt; davon gehören 4294 bezw. 73 zu den 20jührigen, 1428 bezw. 39 zu den 2ljährigen, 669 bezw. 65 zu den 22jährigen, 15 bezw. 1 zu den äl­teren Militärpflichtigen.

Fellbach, 24. April. Der letzte Frost ist, so viel man jetzt übersehen kann, in unfern Weinber­gen in niederen Lagen und an frühen Sorten nicht ganz spurlos vorübergegangen; den Baumblüten ist kein Schaden erwachsen; überhaupt ist auf ein frucht­bares Jahr immer noch genügende Aussicht vor­handen. (N. T.)

Esslingen, 24. April. Heute Vormittag 7 bis 8 Minuten vor 10 Uhr wurde, wie die Eßlin - ger Ztg. schreibt, hier eine bedeutende Erdcrschütte- rung bemerkt. Die Schulbödcn in dem neuen Real­schulgebäude gerieten in Schwingungen. Die Erd- erschütteruug dauerte etwa eine halbe Minute und dürfte wohl mit. denen von London in Zusammen­hang stehen.

Buchau, 25. April. Der erste Gewinn bei

der Stuttgarter Pferdemarktlotterie, ein Wagen mit 4 Pferden, mit einem Werte von ca. 1012000 ist einem hiesigen Geschäftsmann, Salomon Hayum, zugefallen.

Laudenbach, 24. April. Fast sämtliche rote und viel weißes Gewächs, besonders das bereits ziemlich entwickelte, ist erfroren. Auch das Frühobst ist verloren. Roggen und andere Saatfelder haben bedeutend notgelitten.

Aus dem Badischen liegen über den Frost­schaden in der Nacht vom 19./20. d. M. Berichte vor, welche ein totales Erfrieren der Reben melden. Aus dem BezirkBreisach wird geschrieben, daß die Reben gänzlich erfroren sind, ebenso die Nußbäume. Die Steinobstbäume haben gleichfalls stark gelitten und ist dies auch bei anderen Arten von Frühobst- bäiimen der Fall. Aehnliche Hiobsposten werden aus allen Teilen des Landes laut.

Die königlich bayerische staatlich geleitete Hagelversicherungs-Anstalt, deren Begründung kürzlich von den gesetzgebenden Faktoren Bayerns beschlossen worden, ist nunmehr ins Leben getreten. Ein Aus­satz in derNation" stellt eine Vergleichung zwischen den Bedingungen an, zu welchen bestehende Ver­sicherungsgesellschaften Versicherungen übernehmen. Da ergibt sich denn zunächst, daß die neue Staats- austalt eine sichere Deckung überhaupt nicht offeriert. Sie will zu feiten Prämien versichern. Reicht die Einnahme aus diesen zur Vergütung des Schadens nicht aus, so ist zunächst der jährliche Staatszuschuß von 40 000 verfügbar und dann noch ein Viertel des Reservefonds, der aus den Zinsen des der An­stalt vom Staat überwiesenen Stammkapitals von einer Million Mark und aus etwaigen Ueberschüssen zu bilden ist. Kann trotzdem die Vergütung von vier Fünfteln des Jahresschadens nicht geleistet wer­den, so sind die Entschädigungsbeträge um so viele Prozente zu kürzen, als zur Deckung dieses Schadens fehlen.

Frankfurt a. M., 2l. April. Das Stamm­haus der Familie Rothschild in der Judengasse wird in einigen Wochen demoliert. Die Stadtvertretung hat den vollständigen Umbau der Judengasse be­schlossen. Die Familie Rothschild weigerte sich, ihr Stammhaus zu opfern und rekurrierte. Das Ge­such wurde abgewieseu und das alte Haus expro­priiert. Iu kurzer Zeit wird dasselbe dem Erdbo­den gleich gemacht werden. Der Frankfurter Maler Göbel hat das Haus zuvor noch in einem Oelbilde verewigt."

Schwerin. Ueber den militärischen Abschied des Herzogs Paul von Mecklenburg erfährt die Magd. Ztg.": Als der eigentliche Grund des Ab­schieds dürfte das von dem Herzog Paul vor seiner Vermählung abgegebene eidliche Versprechen, seine Descendenz in der katholischen Religion erziehen zu lassen, auzuseheu sein. Bekanntlich steht noch heute eine vom Friedrich Wilhelm IV. seiner Zeit erlassene und von dem jetzigen Kaiser und König erneuerte Cabinetsordre in Kraft, wonach jeder evangelische Offizier, der sich durch eidliches Versprechen vor einem katholischen Priester zur Erziehung seiner Kinder im katholischen Glauben verpflichtet, seines Dienstes ent­lassen werden soll.

In der ersten Sitzung des Reichstages wurde die Beratung des Nachtrags zum Krankeiwersichcrungsgesetz be­gonnen, aber wieder abgebrochen, da es sich erwies, daß das Haus nicht beschlußfähig sei. In der zweite» Sitzung wird der Antrag Büchtemaun-Ebcrtli: den Reichskanzler zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session eine Vorlage an den Reichslag zu er­wirken, welche allen im Rcichsdienst beschäftigten Civilpcrsvnen,