Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

^Ȥ 34 .

! Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlobn) 80 4, in dem Bezirk l -l, außerhalb des Bezirks 1 ^ 2» 4. Mouats- ! abonnement nach Verhältniß.

Donnerstag den 20. Mär).

Jnscrtionsgcbühr für die Ispaltige Zeile aus ge­

wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S -l, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen 4 O O ,4 spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der L.00^4:» Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben ! sein.

Amtliches.

Nagold.

An die Ortsvsrsteher.

Die Eröffnungs-Urkunden der Vorladung der Militärpflichtigen zur nächsten Musterung sind, soweit es nicht bereits geschehen, sofort cinznsenden.

Den 17. März 1884.

K. Oberamt. Güntner.

N a g o l d.

Bekanntmachung.

Die MauU und Klauenseuche unter dem Vieh­stand des Müllers Georg Pfeffer in Unterthalheim ist erloschen, was hiemit bekannt gemacht wird.

Den 19. März 1884.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Kekantttmachrrng, betreffend die Uieh- «nd Pferde-Aufnahine pro 1884.

Unter Hinweisung auf das Ausführungs-Gesetz vom 20. März I88l Regsbl. S. 189 zu dem Reichs- gcsetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und die hiezu erlassene Vollzugs-Ver­fügung vom 23. Mürz 1881, Regsbl. S. 196 und die Verfügung k. Ministerium des Innern vom 13. d. M.. SlaatS-Anz. Nr. 63 und Gesellsch. Nr. 34, Wird hiemit Nachstehendes ungeordnet:

Von einer Umlage auf die Uindviehbe- besttzer wird für das Jahr 1884 abgesehen.

Die Aufnahme und Verzeichnung der Besitzer von Pferden, Eseln, Manlthieren und Mauleseln hat j nach dem Stand vom 31. Mar; 1884 zu erfolgen.

! Bis 10. April müssen die Verzeichnisse fertig gestellt

! sein, worauf dieselben während des unmittelbar an­

schließenden Zeitraums von 6 Tagen auf dem Rath­haus zur Einsichtnahme durch die Thierbesitzer auf­zulegen sind. Der Tag der Auflegung ist öffentlich bekannt zu machen.

Innerhalb dieser Frist von 6 Tagen können gegen die Einträge in den Verzeichnissen von den betheiligten Thierbesitzern bei dem Ortsvorsteher Ein­wendungen vorgebracht werden. Der Ortsvorsteher hat über dieselben binnen 3 Tagen zu erkennen.

^ Beschwerden über den Bescheid des Ortsvorstehers > sind binnen 6 Tagen bei dem k. Oberamt zu erheben,

! welches dann endgültig entscheidet.

Nach erfolgter Erledigung der Einwendungen ^ und Beschwerden sind die auf die Besitzer von Pfer­den, Eseln, Manlthieren und Mauleseln umzulegen­den Gesammtbeträge von den Ortsvotstehern nach vorgängiger Prüfung und Beurkundung des Umlage- i Verzeichnisses dem Oberamt anznzcigen.

! Die Umlage-Beträge

! von jedem Pferd.50

von jedem Esel, Manlthier u. Maulthier je 10 ^ sind nach Feststellung der Verzeichnisse ohne Verzug von dem Einbringer einzuziehen und binnen 10 Tagen ^ unter Abzug der dem Einbringer zukommenden Ge­bühren, bezüglich welcher auf die Ministerial-Ver­fügung vom 23. September 1881, Regs.-Bl. Seite - 439, hingewiesen wird, an die ObcramtSpflege abzu- liesern.

Beträgt jedoch der Gesammtbetrag der in einer ' Gemeinde zur Erhebung kommenden Beiträge weniger als 2 -4L, so hat sich die Belohnung des örtlichen EinbringerS auf die Hqffch>.dieses Gesammtbetrags zu beschränken.

Die von den Einbringern erhobenen Gebühren sind am Schluß der Aufnahme-Verzeichnisse zu liqui- I diren.

Die Herren Ortsvorstchcr haben den Einbringern diese Bekanntmachung zu eröffnen und die rechtzeitige und vorschriftmäßige Durchführung der Vieh-Auf­nahme u. s. w. zu veranlassen.

Die erforderlichen Formulare für die Verzeich­nisse, Bericht an das Oberamt u. s. w. werden den Ortsvorstchern zukommen.

Den 19. Mürz 1884.

_ _ K. O beramt. Güntner.

Tages-'-reuigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 16. März. Mit dem Bau der neuen Kaserne im westlichen Stadtteil ist bereits be­gonnen worden. Daß man auf eine große Arbeiter­zahl rechnen darf, mag daraus hervvrgehen, daß die sog. Bauhütte auf dem Platze um nicht weniger als 9000 -46 aus 2 Jahre verpachtet wurde; dazu kom­men noch 1500 welche der Pächter für die Bude selbst zu bezahlen hat macht pro Jahr über 5000 Pacht. Da sollte mau fast meinen, es müsse mehr gevespert als gearbeitet werden!

Stuttgart, 17. März. (S. B.) Die Handels­und Gewerbekammer zu Stuttgart berieth heute über den Gesetzentwurf über Regelung des Feingehalts der Silber- und Goldwaaren. In den letzten Jahren hat unsere Kammer wiederholt dem Wunsche nach gesetzlicher Regelung des Feingehalts der Gold- und Silberwaaren Ausdruck gegeben und sofort mit Er­scheinen der Regierungsvorlage die bedeutenderen hie­sigen Firmen zu einer Aenßernng anfgefordert. Mit einer bemerkenswerthen Einmüthigkeit sprachen sich fast sämmtliche Firmen, Fabrikanten wie Großhändler, für unbedingte Annahme des Entwurfs, den sie zum weitaus größten Theil mit Freuden begrüßten, aus. Die hiesige Kammer bittet daher in einer Petition, der hohe Reichstag möge 1) die Regierungsvorlage, unbeirrt um nebensächliche Einwürfe, annehmen und die Berathungen möglichst beschleunigen, even­tuell die Detailausführung, falls dieselbe ja nicht rasch erledigt werden wollte, dem Bundesrath über­weisen; 2) mit Rücksicht auf den hohen Werth der vorhandenen Lagcrbcstünde die ,Uebergangszeit auf etwa 4 Jahre erhöhen, bezw. je nach dem österrei­chischen Vorgang die Zulassung eines Uebergangs- ftempels beschließen. Die Kammer sprach sich so­dann prinzipiell für die Einführung allgemeiner Ge­werbegerichte aus.

. Besigheim, 16. März. Vor ca. 4 Monaten wurde ein Weingärtner Morgens auf der Straße er­schlagen anfgcfunden, ohne daß man seither dem Thater auf die Spur kommen konnte. Der Verdacht lenkte sich zwar auf einen Mann, der kurz vor dem Erschlagenen die Wirthschaft verlassen hatte, aber es fehlte an Beweis und der im Verdacht Stehende leugnete die Thäterschaft. Am Samstag Abend stellte sich nun der Betreffende, ein Steinhauer und Fa­milienvater von 33 Jahren, freiwillig dem Gericht uls Thäter mit dem Bemerken, daß er keine Ruhe mehr habe und deßhalb sein Gewissen durch sein Ge­ständnis; erleichtern wolle.

Heilbronn, 14.Mürz. Eine schöne erhebende Abschiedsfcier fand gestern Abend im Harmonie-Saale zu Ehren des znm Prälaten in Ulm beförderten bis­herigen Dekan Lechler statt.

Ehingen. 16. März. Ein schreckliches Un­glück hat sich gestern Abend um 8 Uhr, als der letzte Ulmer Zug hier Anfuhr, ereignet. Ein hier ansässi­ger Südtirolrr wollte, als das Zeichen zur Einfahrt ge- j geben wurde, den Wagen verlassen, fiel aber zwischen den Puffern auf das Schicnengeleise. Er kam unter

die Näder, wurde noch ein Stück weit geschleift und dann überfahren, so daß sein Körper buchstäbllch in zwei Teile zerschnitten war. Doch währte es noch eine halbe Stunde (?), bis der Unglückliche von seinen Qualen erlöst war. Der Verunglückte war ledig und ungefähr 61 Jahre alt.

Brandfälle: In Erligheim (Besigheim) am 13. ds. ein großes von 3 Familien bewohntes Gebäude.

Karlsruhe. 12. März. Nach Mittheilungen auS verschiedenen Gegenden unseres Landes hat sich, wie dies in England schon vielfach gebräuchlich ist, auch in Baden eine Anzahl Firmen bereit gefunden, den Freitag als Zahltag zu nehmen, d. h. ihrem Personal den Wochenlohn Freitags statt wie bis­her üblich Samstags auszuzahlen. Es wird für diese Einrichtung hauptsächlich geltend gemacht, daß dadurch die Frauen der verheiratheten Arbeiter die Einkäufe für die laufende Woche schon Samstags machen können und der Sonntag für die Erholung der Familie bleibt; ferner daß in dieser Einrichtung ein Sparsystem liegt, weil der Arbeiter, wenn er Freitags sein Geld bekommt, sich nicht so leicht ver­leiten läßt, den Abend im Wirthshaus zuzubringen, da für ihn der folgende Tag ein Arbeitstag ist; end­lich, daß die Sparkassen stets Samstags, aber nur in seltenen Fällen Sonntags geöffnet sind.

In einem zu Frankfurt im demokratischen Verein gehaltenen Vortrage über das soziale Problem: wie ist cs möglich, den Prodnktivständen ein men­schenwürdiges und unabhängiges Dasein zu verleihen? verwarf der Reichstagsabgeordnete Köhl die vom Liberalismus empfohlenen Heilmittel Kredit und Bil­dung; erleichterter und billiger Kredit befördere nur zu leicht das Schuldenmachen und liefere den Grund­besitz noch schneller in die Hände des Großkapitals, und Bildung allein könne nicht helfen, werde sogar in vielen Füllen die Lage des in den Fesseln der Schnldknechtschaft schmachtenden Bauernstandes erst recht unerträglich machen und gewaltsame Ausbrüche befördern. Auch die Vereinigung zu Wirtschaftsge­nossenschaften könnte keine grundlegende Besserung bewirken, solange jeder Genossenschafter frei über seinen Besitz verfügen könne. Radikale Hilfe könnte nur mit radikalen Mitteln geschafft werden. Das römische Recht, das Recht der freien und ungehin­derten Teilbarkeit und Verschuldbarkeit des Grund­besitzes müsse aufhörcn.

Aus Mainz wird unterm Gestrigen berichtet: E>ne schreckliche Szene soll sich nach einer soeben hierher gelangten Meldung heute Morgen bei Langen­lonsheim zugetragen haben. Als nämlich der Paris- Frankfurter Schnellzug diese Station kaum passirt hatte, drängten sich plötzlich kurz vor demselben 2 kleine Kinder durch eine geschlossene Barriere aiff das Geleise der Bahn. Die auf der anderen Seite ste­hende Mutter, welche die Gefahr bemerkte, wollte den Kindern zu Hilfe eilen und dieselben noch vor dem Zuge vom Geleise Hinwegreißen, doch es war zu spät, der Zug erfaßte die 3 Unglücklichen, welche überfahren und schrecklich zugerichtet wurden. Der Tod derselben trat sofort ein.

Ueber einen eigentümlichen Fall wird von Sin­zig unterm 13. März geschrieben: Auf dem einsamen Beuelerhose bei Coisdorf starb im Januar vor. Js. die 82jährige Mutter des Hofbesitzers, doch erst jetzt ist ihre Leiche wirklich beerdigt worden, nachdem die­selbe 14 Monate lang im Zimmer gestanden hat. Der Sohn und dessen Familie hatten den Todesfall gar nicht zur Anzeige gebracht; für die Dienstboten