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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3nial: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trügerlobii) 90 in dem Bezirk I 20 -ch außerhalb des Bezirks 1 40 Monats-

abonucment nach Verhältnis!.

Dienstag den 8. Januar.

Jnlertionsgebühr für die tspallige Zeile aus ge

wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 ch, bei mehrmaliger je 8 ch. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegebcn sein.

1884 .

Amtliches.

Nagold.

Rekrrrtirimg 1884.

Die Anlegung der Militärstammrollen vom Jahrgang 1N64, wozu die Ortsvorsteher die erfor­derlichen Tabellen erhalten haben, hat genau nach den Bestimmungen der tzZ. 44 und 45 der deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875, Neggsbl. Nro. 35, zu geschehen.

In jeder Gemeinde ist mittelst Anschlags am RathhauS, wozu Plakate den Ortsvorstehern bereits zugegangen sind, und auf sonstige ortsübliche Weise die Aufforderung zur Anmeldung der Militärpflichti­gen in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar be­hufs Einschreibung in die Stammrolle alsbald zu erlasse», und wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, das; die in dem Jahre 1884 in das militär­pflichtige Alter eintretcnden, zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten, nach den Bestimmungen der Er­satz-Ordnung. ebenso wie die übrigen Militärpflichti­gen die Pflicht haben, sich zur Stammrolle anzumelden.

Die Rckrutirungsstammrollen sind jahrgavgs- Weisk anzulcgen, so das; für alle Militärpflichtige, welche innerhalb eines Kalenderjahres geboren sind, eine besondere Rckrutirungsstammrolle besteht.

Außerdem werden die Ortsvorstcher noch be­sonders aufmerksam gemacht:

1) auf die KK. 23 und 24 der deutschen Wehr- ordnung über die Melde- und Gestellungspflicht, um die Wehrpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr- und Brodherren zu belehren,

2) auf tz. 56, um rechtzeitig die öffentliche Auf­forderung zu erlassen,

3) auf die Z8-4345 in Betreff der Listenführung und der Einsendung der Stammrollen und der beiden Vorjahre, also die Jahrgänge 1882, 1883 und 1884 bis 15. Februar an das Oberamt,

4) auf H. 62. Ziff. 7, wegen der Ansprüche auf Zurückstellung und Befreiung,

5) wegen der Seitens der Militärpflichtigen vor­zulegenden Urkunden auf tz. 64, Ziff. 5, und ebendaselbst

6) wegen des Vorbringens, an Epilepsie zu leiden, nach Schema 6, Seite 63, sind in die Rubrik Bemerkungen" der Militärstammrolle alle Bestrafungen und sonstigen Angaben einzntra- gen, welche zur Beurtheilung des Lebenswan­dels des Wehrpflichtigen von Bedeutung sind.

Endlich muß

7) die Stammrolle mit der Beurkundung vom Gemeinderath abgeschlossen werden, daß die Einträge niit den Einträgen in der pfarramt- lichen Geburtsliste übereinstimmen, und daß im Monat Januar die öffentliche Aufforderung gemäß Z. 56 der Wehr-Ordnung erfolgt sei.

8) Schließlich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß in den Militürstammrollen die Rufnamen der Militärpflichtigen zu unterstrei­chen sind.

Den 5. Januar 1884. .*

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

M die Grtsoo.rstehcr.

» Arbeitsbücher betrestend.

Unter Beziehung auf den Erlaß K. Ministe­riums des Innern vvm 21. ^November v. I. Ziff. 10159, Ministerial-Amtsblatt S. 324 und die ober­amtliche Bekanntmachung vom 17. Dezember v. I., Amtsblatt- Nr. 149, werden die Ortsvorsteher ange­

wiesen, nachdem denselben die erforderliche Anzahl Exemplare des neuen Vordrucks der Arbeitsbücher aus Seite 35 zugegangen ist, nicht dlos in dem denselben seiner Zeit zngegangenen Muster-Exemplar des Arbeitsbuches, sondern auch in dem in ihrem Besitz befindlichen weitern Exemplaren von Arbeits­büchern den Vordruck neuer Fassung an Stelle der bisherigen Fassung einzukleben, da vom 1. Januar 1884 ab Formulare zu Arbeitsbüchern, welche im Vordruck Seite 3 5 die Bestimmungen der ZZ 108 und 150 in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juli 1878 Neggsbl. Seite 199 enthalten, nicht mehr zur Ausstellung verwendet werden dürfen.

Den 27. Dezember 1883.

K. Ob eramt. Güntner.

N a g o l d.

Erledigte Hberamtsgeometerstesse.

Die Bewerber um die erledigte Oberamtsgeo- meterstelle in Göppingen haben sich innerhalb 14 Tagen beim K. Steuerkollegium zu melden.

Den 5. Januar 1884.

K. Oberamt. Güntner. _

Nagold.

Kekannimach«r»g.

In Folge Beschlusses des Amtsversammlungs- Ausschusses wird Folgendes bekannt gemacht:

1. Der Distriktsarztstelle in Altensteig Stadt sind die

Gemeinden Altensteig Stadt, Altensteig Dorf, Bernek, Beuren, Bösingen, Ebershardt, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronu, Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg, Ueberberg, Walddorf, Warth und Wenden und !

2. der Distriktsarztstelle in Wildberg die Gemeinden Wildberg, Effringen, Gültlingen, Nothfelden, Schön­bronn und Sulz

zugetheilt.

Die Distriktsärztc in Altensteig und Wildberg haben die Verpflichtung, in den ihnen zugewiesenen Gemeinden kranke Hausarme gegen ihr fixes Wart­geld ohne weitere Anrechnung bei innerlichen Krank­heiten, sowie in geburtshilflichen und chirurgischen Füllen zu behandeln.

3. Der OberamtSwundarzt in Nagold hat die Ver­pflichtung, die kranken Hausarmen, soweit sie nicht der Behandlung der Distriktsärzte in Altensteig und Wildberg, beziehungsweise dem Stadtarzt in Haiter- bach zugewiesen sind, in wundärztlichen und geburts­hilflichen Fällen gegen seine fixe Besoldung ohne weitere Anrechnung in Behandlung zu nehmen.

Den 5. Januar 1884.

_K. Oberamt. Günt ner.

Un die Herichtsvosszieher L Grtsvorsteher.

Die besonderen Gerichtsvollzieher werden an­gewiesen, Hauptregister und Kassentagbücher nebst den dazu gehörigen Aktenheften dem Ortsvorsteher behufs Aufbewahrung in der Gemeinderegistratur zu übergeben.

Die Ortsvorsteher werden für die gehörige und geordnete Verwahrung der Gerichtsvollzieherakten, welche zur Gemeindercgistratur gehören, jedoch von den sonstigen Akten der Gemeinderegistratur getrennt zu halten sind, verantwortlich gemacht, (tz 31 G.V.O.) und haben die besonderen Gerichtsvollzieher nöti­genfalls zur Uebergabe der Akten zu veranlassen.

Hauptregister und Kassentagbüchcr nebst den dazu gehörigen Nktenhesten sind jahrgangweise zu ordnen und mit einer Schnur zu umbinden.

Den Gerichtsvollziehern wird ferner zur Nach­achtung eröffnet, daß die Aktenhefte, auch die des

laufenden Jahrgangs, nach der Reihenfolge des Hauptregisters geordnet und mit vorschriftmäßigem Umschlagbogen versehen sein müssen. (Z 29 Abs. 2 G.V.O.)

Nagold, 3. Jan. 1884.

K. Amtsgericht.

Daser, O.-A.-R.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Herrenberg, 2. Jan. Von Seiten des kgl. Oberamts sind an die resp. Schulthcißenämter strenge Befehle ergangen, gegen solche Vaganten, die hin­sichtlich des Bettels rc. gegen die bestehenden Gesetze verstoßen, unnachsichtlich vorzugehen und es ist den­jenigen Polizeidienern rc., welche nicht in vollem Maße ihrer Pflicht Nachkommen, mit Dienstentlassung gedroht.

Teinach, 2. Januar. Das Badhotel dürfte wohl infolge des Todes des Eigenthühmers, Buch­händler Hoffmann in Stuttgart, dem Verkauf aus­gesetzt werden, da, wie man glaubt, keiner der Erben Lust hat, das werthvolle Anwesen zu übernehmen.

Stuttgart, 30. Dez. Das neue Jahr wird auch bei der Eisenbahn eine neue Einrichtung bringen. Eine Anzahl von Wagen ssog. A-Wagen, 2achsige, kleinere Personenwagen) soll mit Gas beleuchtet werden. Zum Theil ist diese Einrichtung schon ge- ^ troffen, doch war die Füllung derartiger Einrichtungen nur auf auswärtigen Stationen möglich, da wir hier die dafür erforderlichen Apparate entbehrten. Diese sind nun vorhanden; der dafür errichtete kleine Holz­bau mit der Maschine steht zwischen der Bahn und dem alten Polytechnikum. Die Einrichtung besteht im Wesentlichen darin, daß das Gas mit Fettstoff getränkt wird. Die Füllung eines Ballons in einem Wagen geschieht auf dem äußersten Geleise der öst­lichen Halle. Mehrere Wagen können binnen wenigen Minuten gleichzeitig gefüllt werden. Es handelt sich um eine sehr beschränkte Anzahl von Wagen, die mit der Einrichtung versehen werden. Bei der gegen­wärtigem Krisis im Beleuchtungswesen legt sich eine weise Beschränkung von selbst nahe. Wie wir hören, ist in der That auch bereits eine Lokomotive in Ar­beit, um für elektrisches Licht eingerichtet zu werden.

Cannstatt, 2. Jan. Gestern Abend wurde, wie die Cannst. Ztg. berichtet, ein Handwerksbursche verhaftet, welcher durch seinen großen Aufwand Ver­dacht erregt hatte. Derselbe hatte auf längerer Tour überall die Geschenke in Empfang genommen und sich 30 und 40 in Champagner, feinen Speisen w. daraufgehen lassen. Da das also ver­schwendete Geld ohne Zweifel von einem Diebstahl herrührt, so wurde er in Haft behalten.

Eßlingen, 2. Jan. lieber das Vermögen des entwichenen Goldarbeiters W. Morlock ist nun­mehr der Konkurs erklärt worden. Er und sein schon seit 3 Wochen verschwundener Bruder haben ihre Fa­milien in dürftigster Lage zurückgelassen.

Eßlingen, 2. Jan. Es verbreitet sich heute das Gerücht, der entwichene Morlock sei in einem Seehafen verhaftet worden.

Gestern Abend wurde auf dem Bahnhof Eß­lingen der der dortigen Bahnhofverwaltung zugetheilte Volontär Hering aus Stuttgart beim Ueberschreiteu eines Geleises von einer Lokomotive überfahren und getödtet.

Von der Jagst, 1. Jan. Der in Ellwan- gen inhaftirte frühere Postmeister Richard Kettnacker in Bopfingen hat vor dem Untersuchungsrichter alle