Der Gesellschafter.

Amts und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.

.M 76.

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Dienstag den 4. Juli.

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1882.

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die Redaktion «L Expedition.

Amtliches.

Nagold.

Aushebungs-Geschäft pro 188 Ä.

Die Militär-Aushebung Seitens der k. Ober- Ersatzkommission findet hener und zwar O der als dauernd untauglich und der zur Er- satz-Reserv II. Klasse in Vorschlag gebrach­ten Mannschaft am Montag den 17. Juli 1882 Vormittags 7 Uhr und 2) der zur Ersatz-Reserv I. Klasse sowie der als tauglich und aushebungsfähig bezeichneten Mann­schaft am

Dienstag den l8. Juli 1882 Vormittags 7 Uhr aus dem Rathhaus in Nagold statt, wobei sich bei Vermeidung der in tz. 65 Ziff. 3 der Ersatz-Ord. angedrohteu Rechtsnachtheile die betreffenden Mili­tärpflichtigen der Altersklasse 1882, sowie der frühem Jahrgänge, soweit über solche noch nicht definitiv ent­schieden ist, einzufinden haben. Vor der Aushebung wollen die Herren Ortsvorsteher ihre Leute auf die Bestimmung des §. 64 Ziff. 3 der Ersatz-Ordnung, wonach jeder Versuch zur Täuschung gerichtlich be­straft wird, und auf K. 70, 6 und 71, 2 der Ersatz- Ordnung aufmerksam machen, welche 8Z. bestimmen, daß die Entscheidungen der Ober-Ersatzkommission endgültig sind und daß Jeder in den Grundlistcn des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige be­rechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober-Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzu­tragen; ferner wollen die HH. Ortsvorsteher auf möglichste Reinlichkeit am Körper und in Wäsche der Militärpflichtigen hinwirken. Endlich werden die Ortsvorsteher dafür verantwortlich gemacht, daß orts­kundige Fehler von Militärpflichtigen geistige Be­schränktheit, epileptische Anfälle u. s. w., soweit solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht worden, und dieß je in einem Falle unterblieben wäre, unbedingt bei der Aushebung nachzuholen ist. Den 28. Juni 1882.

Civil-Vorsitzender d. Ersatz-Kommission: __ Güntner. _

Nagold.

Militär-Aushebung betreffend.

An die Herren Grtsvsrsteher.

Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 28. v. M., Amtsblatt Nr. 74, wird den Herren Ortsvorstehern bekannt gegeben, daß das Erscheinen derselben am Aushebungstage den 18. d. M. nicht geboten ist.

Den 1. Juli 1882.

Civil-Vorsitzender der Ersatz-Commission:

Güntner, Oberamtmann.

Die niedere Finanzdienstprüfung hat u. A. erstanden: Ludwig Roller von Neubulach.

Tagrs-Nenigh-ite«.

Deutsches Reich.

(Fahnenweihe des Liederkranzes Horb den 29. Juni.) Nach 41 Jahren war die Fahne des hiesigen Liederkranzes dem Zahn der Zeit zum

Opfer gefallen, daß sich die Gesellschaft entschloß, dieselbe durch eine neue zu ersetzen. Der heutige Tag war der feierlichen Einweihung dieser neuen Fahne gewidmet, zu welchem Feste sich die nach­stehenden Sängervereine eingefunden hatten: Ahldorf, Altheim, Baisingen, Betra, Böchingen, Eutingen, Freudenstadt, Grünmettstetten, Gruol, Haigerloch, Hailfingen. Haiterbach, Hart, Hochdorf, Mötzingen, Mühringen, Nagold, Nordstetten, Oberndorf., Rot­tenburg, Rottweil, Tübingen, Weiler, Weitingen. Bei der kirchlichen Feier verbreitete Herr Vikar Christ­berger sich in einem sehr gediegenen Vortrage über die Bedeutung des Gesanges. Um 2 Uhr Zug/von der neuen Straße durch die festlich geschmückten Straßen der Stadt nach dem Festplatze am Neckar. Hier hielt der Vorstand des Liederkranzes, Herr Apotheker Ott, nach einem Begrüßungschor des Horber Liederkranzes die Begrüßun gsrede. Lehrer N u ß b a u m e r von Re- xingen, Landtagsabgeordneter, der dem Vereine als Ehrenmitglied angehört, war die Ausgabe zugefallen, die Festrede zu halten. Herr Nußbaumer wurde denn auch dieser Aufgabe in glänzender Weise gerecht. Ein allgemeiner Chor schloß die gemeinsamen Vorträge. Bei den nun folgenden Einzelaufführungen behellig­ten sich auch Haiterbach, Baisingen und Freudenstadt. Erst spät wurde allgemein nach der Stadt zurück aufgebrochen. Das Wetter hatte sich den Tag über recht günstig gestaltet. (Sch. B.)

Freudenstadt, 29. Juni. Am 8., 9. und 10. Juli wird hier das Gauturnfest des obern Schwarz Wald gaues gehalten. Der hiesige Turn­verein macht alle Anstrengung, dem Feste die nöthige Würde zu geben, und wird darin von den Vätern der Stadt sowohl, als von der Bürgerschaft sehr unterstützt.

Stuttgart, 30. Juni. Die deutschkonser­vative Partei Württembergs hielt heute Vormittag 10 Uhr in dem Saal des evangelischen Vereinshau­ses eine Vertrauensmänner-Versammlung ab. Die­selbe hat einen völlig vertraulichen Charakter und war demgemäß die Betheiligung ausschließlich Par­teimitgliedern gestaltet. Den Hauptgegenstand der Berathung bildete die Feststellung eines Programms für die bevorstehenden Neuwahlen zum Landtag. Nach den Berathungen fand ein gemeinschaftliches Mittagsmahl statt. (Fr. I.)

Tübingen, 30. Juni. (Schwurgerich t.) Den Ge­genstand der gestrigen Verhandlung bildete die Anklagesache gegen den 34 Jahre alten, bisher noch unbestraften Kaufmann und Lammwirth Christian Friedrich H eintet von Egenhausen, wegen bctriiglichen Bankcrutts, Meineids und widerrechtlicher Begünstigung von Gläubigern im Konkurse, gegen dessen Ehe­frau und die ledige Näherin Anna Maria Schüler von da wegen Vergehens gegen K 212 der Konknrsordnung. Die An­klage war durch Herrn Oberstaatsanwalt Malbla ne vertreten, als Bertheidiger der Hcintcl'scheu Eheleute fungirtc Herr Rechts­anwalt Wetzet II., als solcher der Schüler Herr Ober-Justiz- procurator Wetzet. Der Angeklagte Heiutel, gelernter Tuch­macher, ist seit 1871 vcrheirathct und betrieb seit dieser Zeit eine Tuchwaarcnhandlung sowie zugleich die Gastwirthschast zum Lamni in Egenhausen. Seine finanziellen Verhältnisse gingen in Folge schlechten Geschäftsganges immer mehr zurück, so daß er zu Ende des Jahres 1881 sich gcnöthigt sah, seine Zahlungen cinzustellen und seine Insolvenz anzuzeigen. Das hierauf von dem Amtsgerichte Nagold eingelcitete Konkursver­fahren ergab eine Ucberschuldung von 15,161 ^ Heiutel ver­ursachte am 17. Februar seine Gläubiger zu einem Vergleich zu bewegen, indem er ihnen 3kwjg anbot, auf was sich diese aber nicht cinließen. Um den Gläubigern in jeder Beziehung gerecht zu werden, ließ der Konkursverwalter Amtsnotar Deng- lcr von Altcnstaig den Angeklagten vor das Amtsgericht laden, um den Offenbarungseid zu leisten. Hcintcl erhielt in Folge dessen am 25. Februar eine Ladung ans 1. März zugesandt mit der ausdrücklichen Ermahnung, die Inventar- und Ver­mögens-Aufnahme vorher noch einmal genau zu prüfen. Der Offenbarungseid wurde auch an genanntem Termine von Hein-

tel abgelegt. Kurze Zeit darauf, am 23. März, lief bei dem Amtsgerichte Nagold ein Schreiben ein, in welchem ein gewisser Georg Brenner den Heintel beschuldigte, im Hause des Küfer Schüler in Egenhausen Maaren versteckt zu haben. Eine als­bald eingeleitete Untersuchung im Schuler'schen Hause hat denn auch wirklich ergeben, daß sich daselbst Maaren im Äerthc von 250 vorfanden. Auf Grund der eigenen Angaben des Hein­tel wurde sodann später auch in dessen eigenem Hause auf der Bühne, im Heu versteckt, eine Masse von Gegenständen im Ge- sammtwerthe von 5073 ^ entdeckt. Ferner gab Heintel weiter au, daß er bei der Aufnahme der Konkursmasse nicht, wie von ihm damals behauptet, nur 90 ^ 55 4 baares Geld besessen habe, sondern 200 4L Endlich stellte es sich noch heraus, daß Heintel zu einer Zeit, wo er bereits wußte, daß er überschul­det, also zahlungsunfähig war, 4 Gläubiger durch Tilgung ihrer Guthaben, theils mittelst baaren Geldes, thcils mittelst Abgaben von Maaren, bcsriedigt, also widerrechtlich begünstigt hatte. Der Angeklagte ist der ihm zur Last gelegten Ver­brechen bezw. Vergehen in der Hauptsache geständig, will jedoch den wissentlich falsch geleisteteten Eid in der Uebereilung und Bestürzung abgelegt haben. Die Ehefrau des Heintel, sowie die Anna Maria Schüler sind angeklagt, im Interesse des Hein­tel nach dessen Zahlungsunfähigkeit Maaren, die zur Konkurs­masse gehörten, beseitigt zu haben, Vergehen gegen tz 212 der Konkurs-Ordnung. Um, wie die Ehefrau Heintel selbst aus­sagt, aus dem Konkurse für ihre 4 unmündigen Kinder noch etwas zu retten, gab sie der Schüler, welche bei Heintels viel zu arbeiten hatte, zweimal Maaren, mit dem Aufträge, die­selben, da es bei ihnen (Heintels) schlecht stehe, im Hause der Schüler zu verberge». Wie schon erwähnt, betrug der Werth der im Schuler'schen Hause Vorgefundenen Maaren 250Hl Die Mitangeklagte Schüler versichert, daß sie nur aus Mitleid für die Frau Heintel und ihre Kinder die Maaren versteckt habe, auch habe sie nicht gewußt, daß sie sich damit einer straf­baren Handlung schuldig mache. Herr Oberstaatsanwalt Mal- blaue beantragte auf Grund der umfassenden Geständnisse der 3 Angeklagten Bejahung der Schuldfrage, und Verneinung der Frage, auf mildernde Umstände, da durch das Verfahren der Angeklagten die Gläubiger sehr bedeutend (um 20<hg) ge­schädigt worden seien. Herr Rechtsanwalt Wetzet bat für den Angeklagten Heintel, indem er auf dessen bisher tadelloses Vorleben, sein reumüthiges offenes Geständniß und die That- sache hinwies, daß er selbst die Anzeige von den im Heu ver­steckten Maaren und dem nicht angegebenen baaren Gelde ge­macht habe, um mildernde Umstände. Sein Plaidoyer für die Ehefrau des Heintel stützte er hauptsächlch darauf, daß der Z 212 der K.-O. bedingt, daß Gegenstände im Interesse des Gemeinschnldners verheimlicht werden. Dies sei bei der Frau Heintel wohl nicht anzunehmen, daß dieselbe in ihrer bedrängten Lage wohl nicht an das Interesse ihres Mannes gedacht haben werde, sondern lediglich nur daran, ihren Kin­dern für die Zukunft ein Weniges zu erhalten, und bitte er um Verneinung der Schuldfrage event. um mildernde Umstände, da ja der Betrag der im Schuler'schen Hause versteckten Maa­ren einen für die Konkursmasse verhältnißmaßig geringen Be­trag ausgemacht habe. Der Bertheidiger der Schüler, Herr Oberjustizproknrator Wetzel, schloß sich im Allgemeinen den Ausführungen des andern Vertheidigers in Bezug auf die Ehefrau Heintel an, betonte aber noch, daß die Schüler die Maaren lediglich aus Mitleid und Dankbarkeit gegen die Frau Heintel fortgeschafft und versteckt habe, sich daher auch keines Verbrechens im Sinne des tz 212 der K.-O. schuldig gemacht habe, weshalb er um Freisprechung der Angeklagten event. aber jedenfalls um Annahme mildernder Umstände bat. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete bei den Heintel'schen Eheleuten im Sinne der Anklage auf Schuldig bei der Ehefrau unter Annahme mildernder Umstände, bei der Schü­ler dagegen auf Nichtschuldig. Auf Grund dieses Wahrspruchcs wurde Heintel zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren, neben Aberkennung der bürgerl. Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren, dessen Ehefrau zu einer Gesängnißstrafc von 3 Wochen verurtheilt; die Schüler wurde freigesprochen. (Tiib. Ehr.)

(Schwurgericht Tübingen.) Johann Georg Vollmer, Schneider vpn Gechingen, und deffen Ehefrau Karoline, geb. Waidmann, wurden wegen Brandstiftung, ersterer zu fünf Jahren Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre, letztere neben dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre zu der Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurtheilt.

Schnaith im Remsthal, 29. Juni. Heute fand hier, begünstigt von herrlicher Witterung, dem Meister und Schöpfer des Volkslieds und der Volks­melodien vr. Fr. Silcher zu Ehren eine würdige