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Christine, Kübler- den 12.
auf die der Vor- lnsxuge Rath- »er Geht-
mts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts Bezirk Nsggid.
M' 30.
j Erscheint wöchentlich 3mal: Diensta.z, Dmmerstng j und Smnsiag, und lostet halbjährlich hier (ohne j ^ Trägerlohn) 1 ^ 00 ^!, in dem Bezirk 2 i i anstcrhalb des Bezirks 2 »17 40 Vierteljahr-! liches und Monatsabannement nach Berhältnin. l
Dienstag den 14. März.
Jnieriionvgebnhr lnr die tspaltige Zeile aus ge- wöhnlichcr Sckrisl bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen. ipStestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der verausgabe des Blattes der Druckerei auigcgcbcn ^
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Amtliches.
N a g o l d.
Rekrutlruug von 1882.
Zum Beginn deö Kreis- Ersatz-Geschäftes wird hiemit der Geschäftsplan für den Oberamtsbezirk Nagold bekannt gemacht:
21. April Muster«,»g in Alteustaig.
22. April Musterung in Mildberg,
24. April Musterung i« Nagold,
2». April Koosuug daselbst.
Die Verhandlungen in den Musternngsstatiouen sowie die Loosziehuug beginnen je Morgens 8 Uhr.
Die Ortsvorsteher werden aufgefvrderr, an der Musterung in derjenigen Station, zu welcher ihre Gemeinden gehören, theilzunehmen und rechtzeitig zu erscheinen, auch sind sie beauftragt, die Vorladung der Militärpflichtigen zur Musterung zu veranlassen, Eröffnungs-Urkunden cinzusenden und für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen vor der Ersatz-Commission zu sorgen, auch die Militärstamm- rollen der Jahre 1,880, 1881 und 1882 mitzubringen.
Es haben sich zur Musterung einznsinden:
in Alteustaig am Freitag den 21. April, Morgens 8 Uhr,
die Pflichtigen von Alteustaig Stadt, Altenstaig Dorf, Ueberberg, Berneck, Walddorf, Ebershardt, Gangen- wald, Warth, Egenhausen, Spielberg, Bösingen, Beuren, Enzthal, Ettmannsweilcr, Fünfbronn, Garr- weiler und Simmersfeld,
in Wildberg am Samstag den 22. April, Morgens 8 Uhr,
die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Sulz, Gültlingen, Schönbronn, Nothfelden und Wenden,
in Nagold am Montag den 24. April, Morgens 8 Uhr,
die Pflichtigen von Nagold, Jselshansen, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdorf, Ebhanfen, Hai- terbach, Unterschwandorf, Oberschwandorf. Beihingen, Oberthalheim, Unterthalheim und Schietingen.
Alle zur Gestellung verpflichteten Mannschaften (zu welchen namentlich auch die im vorigen Jahr aus irgend einem Grund zurückgestellteu und die disponibel gebliebenen gehören) werden hiemit beordert, sich, letztere mit ihren Loosungsscheinen und Gestellungs-Attesten, beziehungsweise Reservescheinen rc. pünktlich im Musterungstermin einzufinden bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und weiterer Folgen.
Die Loosung findet am Dienstag den 25. April, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhans in Nagold statt.
Das persönliche Erscheinen ist hiebei den Militärpflichtigen überlassen; ist der Anfgerusenc abwesend, so wird ein Civil-Mitglied der Ersatz-Commission für ihn das Loos ziehen.
Gesuche NM Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse sind wo möglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung hierüber berufenen Ersatz-Commission vollständig erörtert werden können.
Die Ortsvorsteher haben die Gesuche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, durch Erhebung aller zu ihrer Beurtheilung erforderlichen Umstände und Verhältnisse zu vervollständigen.
Formularien zu Gesuchen um Zurückstellung in in den Fällen Z. 30, Ziffer 2 der Ersatz-Ordnung können hier bezogen werden.
Den 13. März 1882.
Civil-Vorsitzender der Ersatz-Commission:
G ü ntne r, Oberamtmann.
: Nagold,
j An die Mitglieder der Ersatz Cormuifstsu.
i Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung j wollen sich dieselben an den gedachten Tagen pünk- j lich je Morgens 8 Uhr ans dem Rathhaus der be- j treffenden MusterungSstativncn cinsinden. j Im Falle der Verhinderung wolle rechtzeitig Anzeige hieher gemacht werden.
Den 13. März 1882.
Civil-Vorsitzender der Ersatz-Cvmmissivn:
G ü ntne r, L bcramtmann.
Nagold.
Au die Grtsvsrstetzer.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 19. v. M., Amtsblatt Nro. 22, wird daraus aufmerksam gemacht, daß die vvrgeschriebenen Dienst- Anweisungen für die Leichenschauer, sowie Leicheuscheine von dem K. Oberamtsphysicate unentgeltlich bezogen werden können.
' Den 11. März 1882.
K. Oberamt. Güntner.
ch Loskauf vom Militär.
„Was, Loskauf? Der ist ja in Deutschland abgeschafft", sagt der geneigte Leser und wundert sich über den sonderbaren Titel.
Bitte um Entschuldigung! Der Loskaus ist nicht unmöglich und mancher geriebene Maun weiß das Loch ganz gut zu finden, durch das er für sich und seinen ungeborenen Sohn mit leichter Mühe aus der allgemeinen Wehrpflicht hinausschlüpft.
Was kostet es, Schweizer Bürger zu werden? Es giebt Leute in guten Verhältnissen unter uns, die mit 16 Jahren ein Bürgerrecht jenseits des schwäbischen Meeres erwarben, ohne je länger als 14 Tage ihre Heimath verlassen zu haben. Und als sie das gesetzliche Alter erreicht hatten, haben sie geheirathet, ein Geschäft begründet, unter deutschen Gesetzen, deutschem Schutz und allen Vortheilen der Heimath Vermögen erworben und Söhne erzeugt, die, wenn's zur Aushebung geht, lächelnd auf ihr Schweizer Bürgerrecht Hinweisen.
Allerdings sind sie in der Schweiz militärpflichtig, aber: der im Ausland weilende Schweizer zahlt ! eine sehr mäßige Wehrsteuer und ist damit fertig.
Es muß ein äusserst befriedigendes Gefühl für solch einen Sohn und Enkel deutscher Eltern sein, wann er sich vergegenwärtigt, daß er gar nichts von der Last der Wehrpflicht zu tragen hat, die seine Vettern und Nachbarn bedroht, daß seine Söhne weder Ein- noch Drei-Jährige zu werden brauchen und daß sie, wenn Deutschland eines Tags in Noth und Gefahr kommt und seine Bürger ihr Leben für dasselbe einzusetzen die Ehre haben, ganz unbehelligt sitzen bleiben dürfen.
Höchstens möchte der Gedanke das ruhige Behagen zu trüben geeignet sein, daß eines Tags das Vaterland , das man nie gesehen, auch zu den Waffen ruft und daß dann recht wohl der in Deutschland geborene, erzogene, mit seinem ganzen Gemüths- und Geistesleben in Deutschland wurzelnde Schweizer- Bürger genöthigt werden kann, gegen seine Schulkameraden zu fechten an der Seite von Leuten, deren Sprache er vielleicht nur halb oder gar nicht versteht.
Auf die erledigte Gerichksnotarsstellc in Rottwcil-wurde der Gerichtsnotar Schriller in Horb seinem Ansuchen entsprechend versetzt.
rsaes-8»e«igkeiterr.
Deutsches Reich.
X. Nagold, 12. März. Heule Nachmittag hielt der landwirthschaftliche Bezirks-Verein eine Plc- nar-Versammlung im Gasthaus zum Pflug hier und war dieselbe von 97 Theilnehmern besucht. Nachdem der Vereins-Vorstand, Hr. Oberamtmann Güntner, die Anwesenden begrüßt, eröffneke derselbe die Versammlung mit der Publicirung des Rechenschafts- berichls vom abgclanscncn Jahr und erfuhren die Mitglieder dadurch, daß der 350 Mitglieder starke Verein sich eines finanziell günstigen Standes zu erfreuen habe. Es soll auch in diesem Jahr jungen Männern, die den Obstbaumkurs in Hohnheim mitmachen, eine entsprechende Geldunterstützung zu Thcil werden, doch soll in Zukunft von Bcreinswcgen nur so viel gegeben werden, als die Heimathgemeinde des betr. Zöglings gibt. Mit dem Ankauf von Schweizer-Originalfarrcu soll vorläufig zugewartet werden, bis sich das Bedürfnis; von solchen kuudgibt, da auf einen Aufruf des Vorstands im vorigen Jahre keine Liebhaber sich meldeten und ein günstiger Verkauf nicht in Aussicht stände. Anläßlich der Farrensrage kam auch die Orts-Farren,chau zur Sprache und war es der allgemeine Wunsch, daß solche in Zukunft energischer gehandhabt werde, doch referirte Herr Oberamts-Thierarzt Dettling, daß der Farren- stand im Allgemeinen ein recht befriedigender sei, und sollen sich die Gemeinden Nagold, Altenstaig, Wildberg, Gültlingen, Sulz und Haiterbach vortheilhaft auszeichnen. Anläßlich des Referats über die land- wirthsch. Winterabendschulen bemerkt der H. Vorstand mit Bedauern, daß, obwohl für die Abendschulen alles Mögliche gethan werde, die Theilnahme nicht diejenige sei, welche mit Recht erwartet werden könne, und daß eine Weiterbildung der Schulkenntnisse der landw. Jugend bei den Ansprüchen der Jetztzeit nicht zu unterschätzen sei. Nachdem die Tagesordnung über innere Vereinsangelegenheiten erschöpft war, ertheilte der Vorsitzende das Wort dem Herrn Wanderlehrer Clausnitzer aus Reutlingen. Derselbe sprach über die Auswahl der Saatsrüchte und leitete derselbe seinen Vortrag mit den Worten ein: Was der Mensch säet, das wird er ernten. Er räth jedem Landwirth dringend, nur vollkommenes und sorgfältig gereinigtes Saatgut zu verwenden, denn wer Unkraut säe, der werde auch Unkraut ernten. Weiter erfahren wir, daß das jährliche Saatgut in Württemberg den Werth von 18 Millionen Mark reprä- sentirt. Redner wünscht, daß von Zeit zu Zeit ein Samenwechsel vorgenommeu werde, da durch das länger fortgesetzte Anpflanzen von Samenarten in einem und demselben Boden die Qualität Nachlasse und der Samen ausarte. Auch mit dem Alter nehme die Keimfähigkeit des Samens ab und sei es gut, nur gutgereifte Saatfrucht von letzter Ernte zu verwenden, und die Samen, vor allem aber den Kleesamen einer vorherigen Lappenprobe zu unterwerfen.
(Fortsetzung folgt.)
Stuttgart, 10. März, lieber den schon kurz mitgetheilten Mordversuch in der Weberstraße in Stuttgart lassen wir nunmehr näheren Bericht folgen. Heute früh 3 Uhr kam der ledige, etwa 20jährige Schriftsetzer Buck, wohnhaft bei seinen Eltern Weberstraßc 55, vor die Zimmerthüre der auf dem gleichen Boden wohnenden Familie Wahl und begehrte Einlaß. Als nicht rasch genug geöffnet wurde, schlug er mit einem Beil die Füllungen an der Thüre ein, drang, mit einem Rasirmesser und 2 Tischmessern bewaffnet, in die Wohnung des Wahl
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