Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk

.N 145.

Erscheint wöchentlich §mal und kostet halb jährlich hier ^ohne Träge.rlohn) 1 ^ l>0 ^->, in dm> <n.,uk 2 außerhalb des Bezirks 2 X 40 ->«.

Samstag den 4. Dezember.

j Jnserlionsgebühr für die ljpackige Zeile aus ge- i I wohnlicher Schrift bei eimnniiger Einrückung b j bei mehrmaliger je 6 -ü

1880.

Amtliches.

Nagold.

Vorschriften Ltrer die KevÜtzurrg öffent­licher Straffen «ns ihre« Znbehörde« t»e- treffend.

Da die Bestimmung der k. Beiordnung vom 0. Juli 1873 Reggsbl. Seite 295 in obigein Be- treff, insbesondere 8- 10 gedachter Verordnung, tvvnach

rohe oder frisch gegerbte Häute an einer öffLittichen Straße zum Trocknen auszu- hängen, verboten ist, Fuhrleute, welche Thier- Harne in rohem Zustand oder frisch gegerbt, sowie die zum Leimsieden und andern Zwecken oder aus den Wasenplatz bestimmten rohen thierischen Ueberreste führen, dieselben dicht und vollständig einzuhüllen und zu de- decken haben, um den Gegenstand der Ladung nicht sichtbar werden zu lassen und die Wahrnehmung seiner Ausdünstung durch den Geruch möglichst vorzubeugen" nicht immer beachtet werden, so werden diese Vor­schriften zur genauen Nachachtuug in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß Verfehlungen hin­gegen nach K. 366 Ziss. 10 des deutschen Strafge­setzbuches mit Geldstrafe bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht sind.

Den Ortsvorstehern, insbesondere aber der Landjäger - Mannschaft, den Ortspolizeidienern. Straßenwärtern und Wegknechten wird die strenge Ueberwachung dieser Vorschriften eingeschärft.

Den 1. Dezember 1880.

K. Ober amt. Güntner.

Nagold.

A« die Standesbeamte«.

Dieselben erhallen die Weisung, die statistischen Verzeichnisse der Geburten, Eheschließungen und Ster­befälle vom laufenden Jahre gemäß der Vorschrift in 8 6 der Ministerial-Verfügung vom 14. März 1876, Reggblatt L>. 104, unfehlbar bis 15. Februar 1881 an die Unterzeichnete Stelle einzusenden, unter dem Anfügen, daß in den statistischen Verzeichnissen der Eheschließungen in Spalte 3 und 7 nicht nur.

das Geburtsjahr, fondern auch der Geburtstag der Heirarhendcu auzugeben, sowie die Spalte 12 des­selben Verzeichnisses jedesmal Vormerkung darüber zu machen ist, wenn die Hcirathsurkunde von dem einen oder dem andern Eheschließcnden nicht mit Namensunterschrif!, sondern blas durch Handzeichen vollzogen werden kounre.

Zugleich werden die Standesbeamten ange­wiesen zur Verzeichnung der Eheschließungen, Ge­burt»- und Sterbefälle vom Jahre 1881 blos die neuen Formulare zu verwenden, wie sic schon für 1880 ßcstgestell! worden sind.

Sockten bei den Standesämtern etwa vom Jahr 1879 her oder noch ältere Formulare von früher sich vorfinden, so sind solche bis znm 15. Ja­nuar 1881 an die Unterzeichnete Stelle zurückzugcbcn.

Den 1."Dezember 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Tages-21 enigkeiten.

deutsches Reich.

Nagold. Am letzten Mittwoch in der frühen Morgenstunde brachte ein Feuerreiter die Nachricht bieder, daß die Scheune des Schultheißen Rnpps in Gaugenwald nebst Inhalt abgebrannt sei. Hille von hier aus war nicht geboren. Man vermuther Brand­stiftung.

Pfalzgrafenweiler, l. Dez. Hier wird insbesondere aus Anregung des Pfarrers Maser eine Darlehenkasse, System Raiffeisen, gegründet; dasselbe steht in Bösin gen in Aussicht.

Stuttgart. 30. Nov. Gestern gelang es, in der Person eines gewissen Schrayvogel, Malers aus Zürich, den Burschen zu verhaften, der in der letzten Zeit eine Unzahl von Ueberziehern, darunter einen aus einem Berathuugszimmer des Justizpala­stes, luitlausen ließ. Fünf Diebstähle dieser Art hat er bereits eingestanden.

Tübingen, 30. November. Im Namen des Vereins zur Unterstützung armer Reisender richtet Stadtschultheiß Gös in derTüb. Ehr." eine Mit­theilung au die Einwohnerschaft Tübingens, wonach der Verein zu Unterstützung armer Reisender die Abgabe von Geldspenden mit dem 28. Nov. einge­

stellt hat, und nunmehr au deren Stelle Anwei­sungen auf Suppe und Abends auf ein Nachtguar- tier gibt. Die Einwohner werden gebeten, es als eine sittliche Pflicht zu betrachten, jeden Bettler an den Verein zu weisen, da nur unter dieser Voraus­setzung die Thatigkeir des letzteren von Erfolg sein könne.

OesterreichUngarn.

Wien, 29. Novbr. soweit diedeutsche" Zunge in der Habsburger Monarchie reicht, feierte man den 100. Jahresgcdcuktag au die Thronbe­steigung Kaiser Josef II. Aus Wien meldet man von einer Reihe eben so stürmischer, als erhebender Ovationen vor dem Monumente am Joiefs-Platzc.

Wien, 2. Dez. DiePolit. Korresp." meldet aus Cettinje: Der .Minister des Aeußeren Rad o- uilsch, zeigte den Vertretern der Großmächte in Cet­tinje an, daß Derwisch Pascha ungeachtet der Mili­tärkonvention, wonach San Giorgio zu dem au Montenegro a getretenem Gebiet gehört, dessen Übergabe unter Berufung auf die eventuelle endgil- tige Entscheidung der Delimitationskomission verwei­gert.

Frankreich.

Die französische Regierung ist die erste, welche den Vorschlag Englands, die Flotte in der Nähe des Archipels zu belassen, abgelehnt hat und wir werden wohl demnächst von der Heimfahrt der französischen Schiffe lesen. Es scheinen sich da ja ganz seltsame Veränderungen bemerkbar zu machen! Wenigstens brauchen wir in Deutschland hierüber nicht bös zu sein, denn die Sachlage gewinnt dadurch eine günstige Wendung. In den Intentionen Deutschlands hat es von jeher gelegen, in dem Bestände der Türkei ein Gegengewicht gegen russische Einflüsse zu haben. England.

Bei einem Hochzeitsmahle in Knoxville in Tennesee haben sich 9 Gäste den Tod gegessen und 20 liegen todtkrank darnieder. An vielen Speisen war aus Versehen Arsenik statt Zucker rc. gethan worden. __

Auflösung des Räthsels in Nro. 142:

Die Lippen.

Amtliche und Privat-Bekamrtmachmrgen.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

II. im Register für Gesellschastsfirmen und für Firmen juristischer Personen:

Gerichtsstelle,

welche die Bekannt­machung erläßt; Obcramtsbezirk,

für weichen das Handels­register geführt wird.

Tag

der

Eintragung.

Wortlaut der Firma; Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person; Ort ihrer Zweigniederlassungen.

Rechtsverhältnisse

der Gesellschaft oder der juristischen Person.

Prokuristen;

Liquidatoren;

Bemerkungen.

K. Amtsgericht Nagold.

1. Dezember 1880.

Joh. Schüttle u. Comp, in Ebhausen.

Offene Gesellschaft zur Fabrikation

von Bett-, Bügel- und Pserdstep- pichen, Fiuette und Multon.

Die Gesellschaft hat sich durch Uebereinkunft aufgelöst.

Liquidator:

Der seitherige Theilhaber Ernst Schüttle, Kauf­mann in Ebhausen.

Z- B.

Oberamtsrichter Daser.

K. Amtsgericht Nagold.

1. Dezember 1880.

Johannes Schüttle u. Cie. in Ebhausen.

Offene Gesellschaft zur Fabrikation von Wolldecken und Flanellen, besteht seit 1. Nov. 1880. Theilhaber:

Johannes Schüttle, Kaufmann von Ebhausen,

Ernst Johann Friedrich Schüttle, Kaufmann von da.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Theilhaber befugt.

Z. B.

Oberamtsrichter Daser.

Stadt Aitenftaig.

Mm-, Klkinmlh- mi> BrcimhchNerkMf.

Am nächsten Mittwoch den 8. d. M. kommen Nachmittags 1 Uhr auf hiesigem Rath­haus aus den Stadtwaldungen Priemen Abth. 1, 4, 5, 13,14, Langenberg Abth. 2 und 4, Hafnerwald Abth. 1, Geisel­tann und Brandhalde zum Verkauf:

16 Stück Lang- und Klotzholz mit 20,3 Fm.,

1075 Stück Floßwiedenstangen 3,1/5 in lang,

1700 Stück Floßwiedenstangen 2/3 m lang,

3 Rm. buchene Prügel,

2 birkene Prügel,

2 forchene Prügel,

38 tannene Prügel,

505 gemischte Reisprügel,

47 tann. Anbruchholz.