Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
M 133.
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Samstag den 6. November.
Jnsertionsgebühr für die Ispallige Zeile aus ge-! ^ wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 -st! 1 I
bei mehrmaliger je 6 i
Nagold. >
A« die Ortsvovsteftrv.
Unter Bezugnahme ans den Erlaß vom 24. v. M„ Amtsblatt Nr. 129, betreffend die Ermittlung der Zahl der durch den Frost des letzten Winters zu Grunde gegangenen Obstbäume sieht sich das Oberamt veranlaßt, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß auch die Zahl der beschädigten Obstbäume mit Unterscheidung zwischen tragbaren und nichttragbaren in der bis 8. d. Ai. vorznlegenden Ueberficht aufzunehmen ist.
Den 4. November 1880.
K. Overamt.
^ N a g o l d . ""
A« die Grtsvorsteher.
Die Volkszählung am 1. Dezember d. I. betreffend.
Diejenigen Ortsvorsteher welche mit der, nach dem letzten Absatz des diess. Erlasses vom 11. v. Mts. (Amtsblatt Nr. 123s zu erstattenden Anzeige noch im Rückstand sind, werden an alsbaldige Einsendung erinnert.
Zugleich werden sämmtliche Ortsvvrsteher noch speciell auf die Ministerial-Verfügung vom 19. Juni 1880 tz. 13 letzten Absatz (Reggbl. Nr. 16 S. 169) hingewiejcn, wonach die summirten Gemeindelisten mit sämmtlichen bei den Zählungskommissionen gesammelten und geprüften Zählungspapieren spätestens bis zum 20. Januar 1881 an das Oberamt einzn- senden sind.
Den 4. November 1880.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
An die Grts Vorsteher «nd Mahl berechtigten zur Mahl eines Landtags - Abgeordneten.
Dieselben werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß eine gültige Wahl am ersten Wahltermin nur durch die Abstimmung von mehr als der Hälfte der Wahlberechtigten zu Stande kommt und daß, wenn dies nicht der Fall ist, Ergänzungswahlen vorzunehmen sind, bis jene Zahl erreicht ist. .
Die Wahlberechtigten werden daher veranlaßt, bei der am 10. dieses Monats stattsindenden Wahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, mit dem Bemerken, daß, falls eine Ergänzungswahl noth- wendig werden sollte, die unentschuldigt Ausgebliebenen speciell und unter Erhebung einer von dem Wahl-Vorsteher festzusetzenden Gang-Gebühr geladen werden.
Die Ortsvorsteher haben vorstehende Aufforderung sofort beim Empfang des Blattes in ihren Gemeinden durch Ausschellen bekannt machen zu lassen.
Den 4. November 1880.
K. Oberamt. Güntner.
N a g o l d.
Aufforderung zu Anmeldung des Anspruchs ans Aufnahme 1» die Wählerliste für die nächste Handels- «nd Gemerbe- Hammer-Wahl.
Nach Art. 20 des Gejetzes, betreffend die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern vom 4. Jutt 1874, Regsbl. S. 193, tritt je nach 3 Jahren die Hälfte der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern aus. Da die letzte Wahl nach jenem Gesetz im Januar 1878 stattgefunden hat, so ist im Januar 1881 eine Neuwahl vorzunehmen.
Zur Theilnahme an der Wahl sind nach Art.
4 des Gesetzes diejenigen' Handels - und Gewerbe- >
> treibenden und Handels - Gesellschaften berechligt, welche
1) als Inhaber einer mit Gewerbesteuer belegten Firma in das Handels-Register eingetragen sind, oder, sofern diejes nicht der Fall ist,
2) zur Gewerbesteuer veranlagt sind und ihre Aufnahme in die Wählerliste vor der Wahl rechtzeitig angemeldet haben und in Folge dieser Anmeldung in die Wählerliste aufgenommen sind.
Zum Zweck der Anlegung der Wählerliste für diese Wahl werden nun in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes diejenigen gewcrbcstcucrpflichtigcii Handels- und Gewerbetreibenden, welche nicht in das Handels-Register eingetragen sind, ihre Aufnahme in die Wählerliste aber beanspruchen, zu Anmeldung dieses Anspruchs binnen 15 Tagen, vom Erscheinen dieses Aufrufs an gerrechnet, aufgcfordert.
Die Anmeldung hat nach tz 6 der Ministerial-Verfügung vom 12. November 1874 ReggSvl. S. 235 schriftlich oder mündlich bei dem Ortsvor- sleher zu erfolgen und ist von letzterem dem Oberamt mit einer Beurkundung darüber vorzulegcu, ob der angemeldcte Wühler die erforderlichen Eigenschaften (Gesetz Art. 4 Ziff. 2 und Art. 9) besitzt und im Genüsse der bürgerlichen Ehrenrechte steht. (Straf-Ges.-Bnch tz 34.)
Den 3. November 1880.
K. Oberamt. Güntner.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Brandfälle: In Neuweiler (Calw) am 2. Nov. ein Wohnhaus samint Scheuer unten im Dorf.
Stuttgart, 3. Nov. Der seitherige Director des statistisch-topographischen Bureaus, v. Riecke, wurde zum Director des Steucrcollegiums ernannt au Stelle des Jrhr. v. Batois.
Leutkirch, 1. Nov. Der Urheber eines am 29. v. Mts. in Reichenhofen ausgebrochenen Feuers, welches einen Schaden von ca. 4—5000 cIL verursachte, ist ermittelt worden. Drei Knaben im Alter von 3—6 Jahren spielten auf einem vor der abgebrannten Scheune gelegenen Strohhaufen, bis einer von ihnen aus den Gedanken kam, denselben mittelst eines Schwefelhölzchens anzuzünden. Das Feuer- entwickelte sich mit solcher Schnelligkeit, daß zwei der Knaben von erwachsenen Personen aus den Flammen gerettet werden mußten; der andere war entsprungen.
Von der Jagst, 3. Novbr. Nicht geringes Aufsehen erregte es, als in der Frühe des gestrigen Tages gegen 18 Handelsleute in Crailsheim wegen Kapitalsteuergefährdung eingeschritten und Haussuchung vvrgenommen wurde. Ju einem Fall suchten Angeschuldigte Werthpapiere und Geld auf die Seite zu schaffen und warfen ersteres in eiusm Schlafrock, letzteres in einem Strumpf verpackt zum Fenster hinaus; das Wachpersonal entdeckte aber diesen Versuch. Das strenge Vorgehen gegen Steuerdefraudanten wird von jedem gerecht Denkenden durchaus gebilligt.
Außerordentliches Aufsehen erregte in Regensburg die rafsinirte Unlhat der vormaligen Bier- bräuerin Daßverger, welche die Brauerei am Jakobsplatz an Herrn Fischer verkanfte und eingestandenermaßen sie wieder dadurch an sich zu bringen suchte, daß sie demselben durch in die Sudpfanne gegossenes Seifenwasser die Sud zu verderben und ihn so zu ruiuiren suchte. Dem Herrn Bräuer Fischer wurden so drei Sud verdorben und belief sich der ihm entstandene Schaden auf 11,000 Die Aufregung gegen die Daßberger ist groß und
> fehlte wenig, daß sie nicht der Lynchjustiz zum
Opfer fiel. Gestern wurde unter großem Vvlks- zulaus und allgemeinem Jubel das verdorbene Bier auf dem Jakobsplatz ausgelassen.
Mengen, 4. Nov. Das Bahnhofhotcl Si- gcrist ist heute Nacht total abgebrannt.
Niemals haben Schauspieler so viel Zulauf gehabt wie die Oberammergauer; sie haben auch eine gute Einnahme gehabt, nämlich 250 000 Mark. Dennoch würden keine Hofschauspieler mit ihnen tauschen; denn zur Vertheilung kamen nur 120000 Mark und dieie vertheilen sich ungemein, weil die halbe Bevölkerung mit spielt und mir theilt. Der „Christus", der die Hauptrolle hat, bekommt nur 1000 Mk., der Kaiphas 650, die Maria 300 Mk., der Lehrer für die Leitung der Musik n. s. w. 650 Mk. 10 Jahre lang studirle Jeder seine Rolle, seine einzige Rolle ein und das Ensemble oder Zusammenspiel. Es ist eben der „Geist", der sie treibt: denn auf ihr Geld können sic nicht kommen, obgleich das private Spiel des „Kümmcrchen-Vcrmiethenö" auch was einbringt.
Frankfurt, 1. Novbr. Gestern Abend hatte ein Schurke vier schwere eichene Schwellen auf das Bahngcleise unweit Weißkirchen gelegt, um den Zug zum Entgleisen zu bringen. Glücklicherweise schob die Lokomotive das Hinderniß zur Seite. ^
Frankfurt.' Die Gesammtpassiva der Gebrüder Sachs in Frankfurt a. M. sind jetzt vom Konkursgericht auf 1,900,000 ^ festgestellt worden.
Fulda. 3. Nov. Bisthumsverweser Hahne ist heute Abend gestorben. (Schw. B.)
Berlin, 3. Nov. Wie verlautet, ist die Abberufung des Nuntius in Paris im Vatikan beschlossene Sache.
Berlin, 2. Novbr. Der Landaufenthalt des Fürsten Reichskanzler ist kein sorgenloser, namentlich hat er sich mit dem Handelsministerium eine schwere Bürde ausgeladen. Dies hat Fürst Bismarck bereits selbst eingesehen. In Kreisen, die ihm nahe stehen, sind sogar Aeußerungen bekannt geworden, die es in Frage stellen, ob der Reichskanzler überhaupt wieder von Friedrichsruhe nach Berlin zurückkehren würde, Aeußerungen, welche die von Wien aus verbreiteten Rücktrittsgerüchte erklärlich machen. Zudem ist Fürst Bismarck seit einigen Tagen wieder leidend. Unter diesen Umständen läßt sich wenig auf Verwirklichung des Problems der Arbeiter-Versicherungskassen in der allernächsten Zeit hoffen. Die dem Reichskanzler zugeschriebene Idee von Re- gierungs-Zwangskafsen stößt in gewissen Kreisen auf großen Widerstand. Die Wahl eines Centrumsmitgliedes zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses soll auch vom Reichskanzler widerrathen worden sein.
In den letzten Tagen wurde wiederholt gemeldet, der Reichskanzler trage sich mit der Absicht, strafgesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Trunksucht zu schaffen. Die „Rheinisch-westfälische Gefüngnißgesellschaft" hat seit 1874 verschiedene Petitionen in dieser Richtung dem Reichstage eingereicht In der letzten Petition (vom 9. Januar 1879) wurde der Reichstag ersucht, ein Gesetz zu beschließen, in welchem festgesetzt wird: „1) die Bestrafung der Betrunkenen, welche auf der Straße, im Wirthshause oder anderen öffentlichen Orten angetroffcn werden, im öfteren Wiedcrholundsfalle auch mit Stellung unter Kuratel und zwangsweiser Unterbringung in Arbeitsanstalten resp. geeigneten Asylen: 2) die Bestrafung der Wirthe und Verkäufer, welche geistige Getränke an Betrunkene resp. notorische Trunkenbolde und an Leute unter 16 Jahren verabfolgen lassen." Auch die erste ordentliche Generalsynode der preußischen Landeskirche hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 1679 ein ähnliches Verlangen ausgesprochen.
(Das geraubte Kindj, welche», wie wir kürzlich berichteten, bei Düsseldorf einerZigcunerfamilie abgenommen wurde, ist nicht der vermißte vierjährige Karl Veit aus Eberbach. Der Vater deS Lcztcren, ein armer Taglöhncr, hatte die weite Reise nicht gescheut, um die Persönlichkeit des Kindes festzustellcn, fand sich aber in seinen Hoffnungen getäuscht und so ist es zur