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Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
M 74.
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die Er-edition und Redaktion.
Amtliches.
Die Königliche« Pfarrämter
wollen die Notizen, betreffend die zu Alterszulagen berechtigten Lehrer des Bezirks (Äbl. S. 444. 2079. 2248), spätestens bis 28. d. M. einsenden.
Altenstaig, 20. Juni 1880.
K. Bezirks-Schulinspektorat.
M e z g er. _
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Unserem Bericht vom Rathhaus im letzten Blatt haben wir ergänzend nachzutragen, daß in der als Reinertrag der Waldungen aufgeführten Summe von 19000 Mark der Werth des abgegebenen Bürgerholzes nicht mitinbegriffen ist.
-4 Frhr. v. Gültlingen erläßt im Altenstaiger , Blatt folgendes Inserat: Die von einer größeren Versammlung am 6. d. M. gewählte Deputation zur Einreichung einer Bitte bei dem Königl. Justizministerium um Errichtung eines Amtsgerichts in Altenstaig ist am 15. d. M. von S. Excellenz dem Herrn Geheimerath und Justizdepartementschef von Fab er aufs Huldvollste empfangen worden. Der Herr Departementschef hat, wie nie anders erwartet werden konnte, eine augenblickliche Entscheidung nicht treffen können, da zuvor Bericht von den betreffenden Behörden eingezogen werden mnß. Hochderselbe hat indessen die in der mit sehr zahlreichen Unterschriften versehenen Eingabe aufgeführten Gründe einer wohlwollenden Würdigung unterzogen, so daß wir uns zu der Hoffnung berechtigt halten dürfen, daß die Anordnung von Gerichtstagen in Altenstaig erfolgen werde, während für förmliche Errichtung eines Amtsgerichts daselbst für geht wenigstens — bis mit der neuen Justizorganisation mehr Erfahrungen gemacht sein werden — eine günstige Aussicht nicht hat eröffnet werden können.
Rottenburg, 17. Juni. Der letzten Sonntag Nachts durch 7 Messerstiche schwer verwundete Schlosser Fischer soll sich bereits außer Lebensgefahr befinden, da die Aerzte konstatirt haben, daß kein Stich Lunge oder Herz traf.
Stuttgart, 17. Juni. Se. Majestät der König hat sich heute zum Sommeraufenthalt nach Friedrichshafcn begeben.
Stuttgart, 18. Juni. Vor Ende Oktober werden in diesem Jahre die Stände nicht Zusammenkommen, da der neue Etat vor Mitte September nicht fertiggestellt ist und dem ständischen Ausschuß nicht zugehen kann. Die erste und wichtigste Arbeit der nächsten Session wird die Berathnng des Haupt-
Februar, nach Schlug des Landtags in auch die Einberufung der Landcssynode in Aussicht genommen worden. (Der Staatsanz. erklärt die Angaben nicht für genau).
Tuttlingen, 18. Juni. Unsere Stadt ist diesen Morgen durch eine entsetzliche Kunde in Aufregung gebracht worden. Soeben kommt die Nachricht (sicher, daß in dein zur Stadt gehörigen Weiler und Eisenwerke Ludwigsthal ein Gießer seinen Freund, einen Mctalldrehcr aus Jmmendingcn, durch einen Stich in den Hals getödtet habe. Der Unglückliche verblutere sich in wenigen Minuten. Der Thüter hat sich nach vollbrachter Thar selbst dem Gerichte gestellt. Eine Vorladung zur Gencralmustc- rung führte gestern die Rekruten zusammen. Wie es bei jolchen Gelegenheiten üblich ist, wurden nachher einige Wirthschajten besucht und cs scheint, daß die Thal die Folge eines Streites ist. — Beide waren Söhne sehr wackerer Eltern. Der Jammer und das Herzeleid der Letzteren ist grenzenlos. (Sch. B-)
Hellbraun, lt>. Juni. Es kommt öfters vor, daß öffentliche Ausspielungen ohne obrigkeitliche Erlaubniß veranstaltet werde» und die Unternehmer dann zur Aburlheilung vor die Strafkammer kommen. Mit Rücksicht hierauf mag cS 1 nicht ohne Interesse sei», anS einem neuerdings erschienenen Er- laß der Finanzvcrwaliung über die Erhebung der Loklerie- Accise Folgendes hervvrzuhcben. Jede Lotterie oder sonstige Ausspielung, durch welche Gegenstände verwerthct werden, ist acciscpflichtig; cS gehören somit hieher ans Prciskegelschiebcn, Preisschießcn, Ringwnrsspiele und dergleichen. Wenn jedoch kein Dritter als Unternehmer erscheint, vielmehr eine Gesellschaft etwa die unter sich auszuspielendcu Wertste selbst anschafft, findet ein Accisesap nicht statt. Lotterien und Ausspielungen, bei welchen die Gewinne ausschließlich in Geld bestehen, sind acciscsrei. Bestehen die Gewinne ihcils in Geld, thcils in Gegenstände» anderer Art, so ist die Accisc aus dem Erlöse für die letzteren zu erheben. Der Accisc unterliegt nicht sowohl der Werth der verloosten Gegenstände, als vielmehr dcr sür dieselben im Wege der Lotterie erzielte Erlös. Die Unkosten der Lotterie dürfen von dem accisepflichtigen Erlös nicht abgezogen werden. Dagegen darf nur der Werth der wirklich abge setzten Loose, nicht auch der Werth derjenigen, mit welchen der Unternehmer selbst mitspielt, bei dem Accise- ansatz in Rechnung genommen werden. Polizeiliche Erlaubniß ist einzuholen erstens für öffentliche Ausspielungen durch Lotterie und zweitens siir die Aufstellung von Glücksbuden (Glucks- Häfen) an öffentlichen Orten, wogegen jedes öffentliche Veranstalten von Glücksspielen anderer Art verboten ist. Unter öffentlicher Ausspielung ist zu verstehen jede Veranstaltung einer Jedermann zugänglichen Lotterie, auch wenn dieselbe nicht an einem öffentlichen Ort stattfindet, sondern z. B. mittelst Col- portage in Privathänsern. Die auszugebenden Loose oder die deren Stelle vertretenden Looslisten müssen mit oberamtlichem Stempel versehen sein. Zur Ertheilung der Erlaubniß sind zuständig t) das Oberamt, wenn der Betrag der auszugebcnden Loose die Summe von 100 .ttl nicht übersteigt, 2) die Kreisregierung bei Beträgen über 100 und unter 3000 3) das
Ministerium des Innern bei Beträgen von 3000 und mehr, sowie in allen Fällen einer öffentlichen Geldlotterie.
(Zur Warnung für Gemeinderäthe.j Die „Breisgauer Zeitung" veröffentlicht unter Freiburg Folgendes: Jemand läßt im Jahre 1875 eine Li- quiderkenntniß für 5000 in's Pfandbuch ein- tragcn. Sodann verlangt er ein Zeugniß über schon bestehende Pfandlasten. Der Gcmeinderath stellt dieses aus, übersieht dabei aber eine bloß im Grundbuch Vvrkommende Kausschillingsschuld von 12,000 ft. Im Jahre 1878 kommt der Bierbrauer im Gant und der Gläubiger verliert feine Forderung. Darauf klagt er gegen die Gemeinderathsmitglieder auf Entschädigung. Die Verklagten weisen nach, daß der Eintrag schon z. B., als der Kläger denselben erwirkt, keinen Werth mehr hatte, weil auch bei früheren Verkäufen desselben Anwesens dafür weitaus nicht so viel gelöst worden war, als die den Klagen vorangehenden Einträge betragen. Er weist ferner nach, daß der Schuldner schon zur Zeit des Eintrages überschuldet war und der Schuldner selbst
bestätigt, daß er auch bei sofortiger Betreibung der Forderung des Klägers alsbald hätte in Gant gerochen müssen, sowie daß er bald nach Fertigung des Eintrages dem Kläger von der übergegangenen Kausschillingsschuld Mittheilnng gemacht habe. Aus Grund dieser Thatsache nahm der hiesige Gerichtshof in zwei Rcchtszügcn an, daß zwischen dem Verlust des Klägers und dem Versehen des Gemeindc- raths kein ursächlicher Zusammenhang bestehe, und wies den Kläger ab. Das Oberlandesgericht aber verurthcilte in der dritten Instanz den Gemeinderath zum Ersatz sämmtlichen Schadens.
Würzburg, 14. Juni. Der frühere Besitzer der Käsburg wurde wegen seiner seit Jahren betriebenen Milchverfälschung (er hatte beispielsweise sechs Liter Wasser unter je vier Liter Milch gemengt) zu 500 Mark Geldstrafe vcrurtheilt. Der Staatsanwalt hatte zwei Monate Gefängniß beantragt.
In Bayern wird man in diesem Jahre am 16. Lcplbr. ein bedeutsames Jubiläum feiern, den 700jährigen Gedenktag der Regierung des Hauses Wittelsbach; denn an dem genannten Tage des Jahres 1180 wurde dem Psalzgrasen Otto v. Wittelsbach, als Nachfolger Heinrich des Löwen, vom deutschen Kaiser Friedrich I. das Herzogthum Bayern verliehen. Nach dem Wunsche des Königs Ludwig sollen zur Feier dieser denkwürdigen Thatsache keine kostspieligen Feste veranstaltet, sondern aus freiwilligen Gaben des bayrischen Volkes eine den Namen der Wittelsbacher tragende, zur Förderung des bayrischen Handwerks in Stadt und Land bestimmte Landesstiftung zur bleibenden Erinnerung begründet werden. Lokalkomitös sind zu diesem Zwecke bereits an verschiedenen Orten in Bayern zusammengetreten.
In Bciljreuth haben sich 384 Herren aus allen Ständen durch Unterschrift verpflichtet, diejenigen dortigen Wirthschaften zu meiden, in welchem der Liter Bier 24 4 kosten würde. Die Listen zirkuliren noch fort.
Darmstadt, 17. Juni. Heute Morgen um tt Uhr wurde, wie schon kurz berichtet, die Hinrichtung an dem Phil. Psaff aus Niederamstadt, zuletzt in Bechtolsheim, welcher in der am 10. April d. I. dahier stattgehabten Schwurgcrichtssitzung für schuldig befunden wurde, daß er in der Nacht vom 2. aus den 3. März d. I. seine Mutter in ihrer Schlaskammer zu Niederramstadt vorsätzlich getödtet, indem er sie gewürgt und an einen Strick aufgehängt hat und daß er diese Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, durch den Nachrichter Brand aus Coburg mittels des Fallbeils vollzogen. Nachdem der Geistliche ein kurzes Gebet gesprochen, forderte er den Delinquenten auf. ihm die Schlußworte „Gott sei mir armer Sünder gnädig!" nachzusprechen. Der Verurtheiltc sprach mit lauter Stimme diese Worte und fügte hinzu: „Ich betheure nochmals meine Unschuld an dem so schweren Verbrechen, das man mir auferlegt."
Ein großer dicker Herr in Frankfurt dankt seinem Schöpser, daß die viel verspotteten Droschkengäule keine Wettrenncr sind. Er fuhr in einer Droschke in den Palmcn- garten, der Boden brach durch, der Kutscher hörte in dem Straßcnlärm seinen Hilfcrnf nicht und es blieb ihm nicht? übrig, als zwischen den Brettern eingeklemmt, im Trabe des Gaules eine gute Strecke mitzulauscn.
Kosling, 14. Juni. Ein entsetzliches Unglück versetzte heute Vormittag 11 Uhr die hiesige Stadt in große Aufregung. In dem Keller des Materialwaarengeschästes des Kaufmannes Vierte brach Feuer aus, zu dessen Bewältigung die rasch alarmirte Feuerwehr schleunigst zur Stelle eilte. Als sich eine Anzahl Personen im Keller zur Löschung befanden, während der Laden ebenfalls von Leuten besetzt war, fand plötzlich eine weithin hörbare Explosion statt, die so stark war, daß mehrere Leute buchstäblich auf die Straße geschleudert wurden. Es sind, so weit bis jetzt ersichtlich, ca. 20 Menschen