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N ü r nber g, l!>. April. (H opfe n.) Das heutige Geschäft war wegen Mangel an entsprechender Waare ieblos, und gingen Elsässer zu 48—60 .kl, Württembcrger zu 70—80 »L ab. Prima würden gerne mit 90 -130 »K! bezahlt, wenn sie überharpt zu haben wären.
Peter Kümmerling.
Ein Eharacterbild von I. B. Jacobi.
(Schluß.)
Sehr wahr sagt Georg von Zimmermann in seinem Buch über die Einsamkeit: „Ein schwerer Schicksalsschlag läßt sich leichter tragen, steht uns ein treuer Freund zur Seite."
In stetem Beisammensein und innigem, geistigem Verkehr mit Streber verwandelte sich Kümmerlings nagender Schmerz, seine verzweiflungsvolle Trauer um die verlorene Braut in milde Wehmnth.
Dennoch aber vergaß er sie keinen Augenblick. Zn tiesinnerster Seele lebte ihm ihr verklärtes Bild, das, durch feinen Geist feftgehalten, eine stets gegenwärtige Erinnerung, ihn überall umschwebte.
Mit der übermäßigen Trauer aber waren auch alle, das Erdenleben verschönenden Illusionen und der ihm eigcnthümliche Hang zur Schwärmerei von ihm gewichen. Nach und nach wandte er sich einer durchaus realistischen Auffassung alles Bestehenden zu, und Zustände und Verhältnisse, um die er sich bisher nie bekümmert hatte, gewannen für ihn ein reges Interesse.
Die rosa bebänderte Guitarre wurde für alle Zeit in Nuhestand versetzt. Klopstock, Wieland und Jean Paul las er auch nicht mehr, wohl aber mehrere Politische Tagesblälter, die Streber hielt, zuweilen Lessing, Goethe, Shakespeare, oder auch den Pitaval, den sein Freund allen andern literarischen Erzeugnissen vorzog.
„Denn," pflegte er zu sagen, „wir erhalten durch ihn wie durch das Studium der Geschichte einen allerdings grauenhaften aber sehr lehrreichen Einblick nicht nur in die menschliche Verderbtheit, sondern in die Mangelhaftigkeit der sogenannten Gerechtigkeit. Mit Recht verliehen ihr schon die Alten eine ihre Augen verhüllende Binde. Größere Greuel als ihre Vollstrecker im Verein mit jenen, so sich Diener Gottes nannten, von Rechtswegen verübt haben, sind gar nicht denkbar, sie übersteigen an furchtbarer Wahrheit
Alles, was die wahnwitzige Fantasie eines Tollhäuslers ersinnen könnte."
„Gewiß haben Sie recht, also zu urtheilen!" meinte Kümmerling eines Tages, als Beide wieder zusammen ein Nachtbild aus vergangener Zeit gelesen hatten. „Und," fügte er hinzu, „bedenken wir, wie- Schreckliches oft ganz unschuldige Menschen erdulden mußten, so — lernen wir unser, uns zuweilen traurig blinkendes Schicksal leichter ertragen und — ruhiger."
Solcherart gewann Kümmerling Lebensansichten, die von seinen früheren durchaus verschieden waren, zu thätigem Eingreifen jedoch in sein oder in Anderer Geschick spornten diese ihn nicht an.
„Wie das Leben ist, so ist's, und so muß man es hinnehmen." Das wurde fortan sein, seinem Charakter ganz angemessener Wahlspruch.
Der Strebers hingegen lautete:
„Wir wollen uns der Gegenwart freuen, sie nach Möglichkeit genießen, doch muthig erstreben, was das Geschick uns nicht gutwillig giebt."
Jener ließ sich, wie der Zufall es fügte, von den Wellen des Lebens treiben, dieser theilte mit kräftigem Arm die ihn umgebenden Fluchen.
Zwei Jahre, nachdem Streber zu Kümmerling gezogen war, um den Freund in seinem Kummer auf- zurichten, hatte er das Ziel, das er sich selvst gesteckt, erreicht und sein letztes juristisches Examen gemacht.
Bald darauf war er auch so glücklich, die erledigte Stelle eines Rechtsanwalts in einem kleinen Städchen zu erhalten.
Die Trennung fiel den Freunden schwer, sie wollten sich aber fleißig schreiben und möglichst oft besuchen. Kümmerling konnte auch jetzt so zu sagen auf eigenen Füßen stehen. Ucbcrdie.6 sollte er auch nicht in der Dachkammer verkümmern.
Herr Stein, der sich doch endlich entschlossen hatte, die Advokatur aufzugeben, übergab ihm an demselben Tage, an welchem Streber die Stadt verlassen mußte, ein Papier, das dem braven Aktuarius eine gut honorirte Anstellung bei der Eisenbahn zusicherte.
„Zu spät!" murmelte er, als Herr Stein sich entfernt hatte, traurig das Haupt senkend der Aktuarius. „Drei Jahre früher, und sie wäre mir erhalten geblieben."
Armer Peter! Du wußtest, daß Dein Mange an Thatkraft sie Dir geraubt hatte.
Ja, leider ist unser Schicksal meist abhängig von unserm Charakter, diesen aber, wie wir wohl möchten, zu ändern ist uns nicht möglich.
Zu früh!
O, sieh die alten Bäume dvrt Sich in der Hoffnung Farbe kleiden,
Und nimm zurück das schlimme Wort!
Noch ist cs keine Zeit zum Scheiden —
An Deinem Busen las; verblüh'n Die Veilchen, die ich Dir gegeben,
An Deinen Lippen soll vcrglüh'n Der letzte Hauch von meinem Leben.
Bald wird in; heißen Sonnenbrand Die zarte Frühlingsblüthe bleichen,
Und zog der Sommer ein in's Land,
Wcrd ich Dir keine Rose reichen;
Es war, eh' wir uns fanden noch,
Auch nns'rc Trennung schon beschlossen,
Vergönne diesen Trost uns doch,
Daß wir den kurzen Lenz genossen.
Mein letzter ist's, Nichs bringt zurück Den süßen Zauber dieser Tage,
Verlange nicht, das; meinem Glück Ich vor dem Stundcnschlag entsage;
Fühlst Du der Reue Bangigkeit,
Scheust Du Dich, unsere Schuld zu mehren?
Und ließen wir uns vor der Zeit,
Es ist zu spät schon umznkehren.
Tb auch ein Frevel unser Bund,
Wir büßen's, da wir scheiden müssen,
Das' schlimme Wort ans Deinem Mund Vergiß cs unter meinen Küssen - Es wird dereinst mit bitterm Harm,
Mit spätem Schmerz noch Dich erfassen.
Wenn Du zu früh aus Deinem Arm,
Bon Deinen; Herzen mich gelassen.
Ich weiß nicht, ob auch Du beklagst,
Das; unser Glück so kurz bemessen,
Vergiß mich, wenn Du das vermagst,
Du weißt, ich kann Dich nie vergessen —
Bist Du dahin, noch saß' ich nicht,
Was ohne Dich mir übrig bliebe,
Und lebst Du fort in Deiner Pflicht,
Las; sterben mich an meiner Liebe.
Aköert Fraeger.
Goldkurs der K. Staatskalsen-Verwaltung
vom 23. April 1878.
20-Frankcnstücke.16 »kl 18 4.
Amtliche und Privat-Bekanntmachungen
K. O b e r a m t s g e r i ch t Nagold.
Schulden-Liifuidationen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen au den nachbcnannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwalttet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsglüubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusscs, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzcs vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichcn als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie bcitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er- lärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ausschreibende
Stelle.
Damm der
amtlichen Bekanntmachung.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tagsahrt
zur
Liquidation.
-^ -
der
Liquidation.
Bemerkungen.
51. Oberamts geeicht Nagold.
9. April 1879.
Heinrich Dettling, Küfer in Unterthalheim.
30. Juni 1879, Vorm. 10 Uhr.
Uuterthalhcim.
Liegenschafts-Verkauf am
28. Juni 1879, Vorm. 10 Uhr.
"
10. April 1879.
jung Jakob Klein,
^ Schreiner in Altenstaig.
26. Juni 1879, Vorm. 10 Uhr.
Alten st a i g.
Liegenschafts-Verkauf am
25. Juni 1879, Vorm. 10 Uhr.
"
15. April 1879.
Johann Friedrich Schuon,
> Schneider in Haiterbach.
4. Juli 1879, Vorm. 10 Uhr.
H aiterbach.
Liegenschafts-Verkauf am
3. Juli 1879, Vorm. 11 Uhr.
"
18. April 1879.
i Gustav Berner,
Glaser in Nagold.
7. Juli 1879, Vorm. 10 Uhr.
N agold.
Liegenschafts-Verkauf am
5. Juli 1879, Vorm. 10 Uhr.
Offene
Die durch den Tod des ständigen Straßenwärters
Jakob Breuning von Walddorf in Erledigung gekommene Wärtersftelle auf der Freudenstädterstraße, Markung Ebershardt und Mohnhardt, mit welcher ein Jahresgehalt von 476 verbunden ist, soll vom 1. Mai d. I. an wieder besetzt werden, und haben Bewerber um dieselbe, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, bei Unterzeichneter Stelle sich nächsten Samstag den 26. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Gasthaus zum Waldhorn in Berneck mit Alters-, Prädikats- und Vermögens- Zeugnissen (mit etwaigem Vermerk von Vorstrafen) bei Unterzeichneter Stelle zu melden.
Hirsau, den 22. April 1879.
K. Straßenbau-Inspektion.
Gaugen Wald.
Holz-Verkauf.
Am Samstag
den 26. d. Mts., USfM H z Vorm. 10 Uhr, wird auf hiesigem Rathszimmer von Abth. 1 und 4 190 Stück Lang- und Klotzholz, 103 Fm. haltend, u. 6 Stück buchene Klötze, zu Wagnerholz eignend, von 2—9 Meter Länge, zum Verkauf gebracht, wozu Käufer eingeladen sind.
A. A.:
Schultheißenamt.
Rnpps.