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1879.

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Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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H/e- 1 / . liier lvline Trägcrlol,»' I -4, in dem Bezirk ^ ÄMNkt'SliM !>kN ^edl'U.N'. wohnlicher Schrift Sei einmaliger Einrücku-.ig 9 'S

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TageS-Neuigkeit e n.

Tciitschcd Reich.

^ * Nagold. 12. Febr. Wenn der Vorstand

de-:- hiesigen Gewerbeverciiis die ueuesie reoidirte 0)-,-- werbeordumig in der am lebten Sonntag im Adler gehalteueu Vereiusverfaminlnng aus die Tagesordnung setzte, so suchte er wohl dadurch nur den Interessen der Gewerbetreibenden selbst zu dienen, denn sicher ist es nicht vou dem geringsten Wertl, für solche, wenn sie mit derselben und hiebei besondere- mit den Rechtsverhältnissen zu ihren Arbeitern und Lehrlingen und umgekehrt diese zu ihnen besser vertraut sich sin den, als man dies gcwöbnlich wahrznnehmen Gele genheit hat. Daher war es anch sehr zu bedauern, das; die Versammlung nicht zahlreicher vesucht war. Obwohl z. B. über die Einführung der Arbeitsbücher die Blätter und auch wir schon Ausführliches gege­ben, so bot die Besprechung über diesen Oiegenstand doch manch Belehrendes, um sich später dadurch vor Schaden zu schützen. Nach Miltheilung der wichtig­sten Punkte deS Gewerbegcsetzes erlaubte sich der Vorstand noch seine eigenen Gedanken über dasselbe zu üicheru, die fast übereinstimmend auch die der Versammlung waren, wcßhalb wir sie auch in Kürze hier wiedergeben. Er sagte u. a.:Zur Belebung der kleingewerblichen Verhältnisse ist auf Wiederein­führung freiwilliger Innungen hiugewiesen. Es sind zwar solche Verbände schon in der Gewerbe-Ordnung vom Jahr 1862 vorgesehen und neuerdings wurden an manchen Orten, besonders aus Veranlassung des preußischen Handelsministeriums, ernstliche Anstren­gungen gemacht, solche einzuführcn, ob mit nachhal­tigem Erfolge wird die Zeit lehren. (Ter Gewerbe- Verein wird in der nächsten Zeit besondere Veran­lassung geben, sich mit dieser Einrichtung näher zu befassen.) Für heute möchte ich in Hinsicht auf die gehörten Aendcrungen und die daran geknüpften Er­wartungen einige Bemerkungen anfügen. Die ander­seits vielfach gehegten günstigen Erwartungen hieraus thcile ich nicht, im Gegentheil. Man sieht zwar ein, daß man s. Z. mit Einführung der unbeschränkten Gewcrbefreiheit einen Fehler gemacht habe, kann sich aber nicht entschließen, der Sache direkt aus den Leib zu gehen und eine prinzipielle Aenderung der Gewerbe- Ordnung vvrzunehmen. Bei Aufhebung der Zünfte und Einführung der Gewerbe-Ordnung im Jahr 1862 gieng man von der irrigen Ansicht aus, cs sei bei dem Aufschwung, den die ganze Industrie in den vor­hergegangenen Jahren genommen, fortan der Schwer­punkt nicht mehr auf die Kleinindustrie (die man dem Untergang geweiht hielt) zu legen, sondern aus die Großindustrie und hat demgemäß die bestehenden ge-' werblichen Einrichtungen, Korporationen, Zünfte, die" allerdings in mancher Hinsicht veraltet waren, einfach weggestrichen, ohne irgend etwas anderes au ihre Stelle zu setzen, dagegen die ganze gewerbliche Gesetz­gebung einfach der Großindustrie angepaßt, so daß von Meister und Gesellen nicht mehr viel die Rede ist, sondern einfach von Arbeitgebern und Arbeitneh­mern, und statt Lehrling sagt man jugendliche Arbei­ter. Nun ist aber bis heute das Kleingewerbe noch nicht zu Grunde gegangen, sondern beschäftigt heute noch ungleich mehr Personen in einer überwiegenden Zahl selbständiger Geschäfte als die Großindustrie, und wenn man von einem nicht zu leugnenden Rück­gang der Kleingewerbe spricht, so sind hieran nicht blos die gegenwärtigen gedrückten allgemeinen Ver­hältnisse, sondern besonders auch die mangelhafte über­stürzte Gesetzgebung verantwortlich zu machen. Es ist zwar, wie oben erwähnt, in der neuen Gewerbe- Ordnung Gelegenheit gegeben, zur Hebung der Ge-

mceve und Ausbildung eines tüchtigen Nachwuchse-:- gewerbliche Korporationen, Innungen n. s. w. zu bilben: allein diese beruhen aus vollständiger Frei­willigkeit, es kann lein Meister gezwungen werden, sich einer Ininnig aiizuschließen, dem Lehrling bleibt sreigesiellt, ob er sich der Aussicht der Innung unter- wersen will oder nicht, kurz, die Innungen haben gar keine Befugnisse, die ihnen irgend einen Einfluß ans die Entwickelung des Gewerbes gestattet. Wie weit man mit unbedingter Freiwilligkeit kommt, ist bekannt. In kleineren Städten besonders ist cS zu lange her, als daß die Anknüpfungspunkte von früher her wie­der aufgesilnden werden könnten: auch dürsten bei dein Mangel an jeglicher Autorität, welchen die jetzi­gen Innungen genießen, nicht immer Männer gefun­den werden, welche sich der undankbaren Mühe un­terziehen, derartige Verbände ans freiwilligem Wege zusammenzubringe». Wenn also hier ernstlich etwa-) Tüchtiges zu Stande gebracht werden will, io muß vor allem eine prinzipielle Aenderung der Gewerbe- Ordnung vvrausgeheu. Die Verhältnisse des Klein gewerbes sind in einem besonderen Gesetz zu regeln. Gewerbliche Korporationen und Innungen müssen vom Staat mit gewissen Befugnissen ausgerüstet wer­den , neben anderen hauptsächlich in Beziehung ans Annahme, Ausbildung und Ueberwachnug der Lehr­linge: die Ueberwachnug müßte sich aber anch aus die sonstige Aufführung, WirthshanSbefuch, Tabat- rauchen u. s. w. erstrecken: auch die übrige Gesetz­gebung müßte straffer angezogcn werden. Wenn aus diese Weise wieder Zucht und Ordnung gehand- habt wird, werden wir wieder tüchtigere, solidere Leute herauziehen, daS Handwerk wird wieder zu Ehren kommen, und während jetzt mancher Handwerts- maun sich an seinem Gewerbe schämt und seinen Sohn lieber einen Kaufmann, Schreiber, Beamten, oder überhaupt einen Herren werden läßt, wird er den­selben dem Handwerk wieder zuführen und dazu bei­tragen, daß das Kleingewerbe wieder die hervorra­gende Stellung erringe, welche eS in früheren Zeiten eingenommen hat." - - Schließlich sprach man sich aus eine Anfrage der Handels- und Gewcrbekammcr Calw: welche Reichsmünze wird durch den Einzug der Thalerstücke im Verkehr einer Perinehrung be­dürftig erachtet? für weitere Prägung der 2 Markstücke auS. Das 50 -Stück wurde auch hier durch seine zu nahe Aehnlichkeit mit den Zehnern als unbequem im Verkehr bezeichnet. Noch wurde dem Beschluß deS Ausschusses, den Jahresabschluß der Rechnung rc. auf den letzten März zu verlegen, ohne Widcr- sprnckzugestimmt.

In Egenhausen sind im Kalenderjahr 1878 folgende Personalveränderungcn vorgekommen: geboren wurden 29 Kinder: 9 Knaben, 20 Mäd­chen, worunter 2 tvdt- und 2 unehelich geborene Mädchen; gestorben sind 23 Personen: 11 Er­wachsene, nämlich 6 Männer und 5 Frauen, 1 Schülcr- knabe und 11 Kinder, worunter 4 männlichen und 7 weiblichen Geschlechts. Ehen sind nur 3 geschlos­sen worden. Neben den reichlichen der Heiligenpflege zugeflvssencn Opfern bei Leichenbegängnissen, den kirchlichen Opfern für die Heidcnmission, für den Gustav-Adolf-Verein, für Kirchen- und Schulhaus­bauten im Lande, für Hagelbeschädigtc, für den Bc- zirksvcrcin zur Rettung verwahrloster Kinder, für die Ortsarmen- und Krankenkasse u. s. w. sind für das K. Waisenhaus Stuttgart bei Taufen, Hochzeiten und an Bußtagen zusammen 33 99 H und für

die Basler Mission 30 ZL 21 H an Kirchenopfern bei Missionsstunden gefallen.

In Grvmbach bei Altenstaig hat eine Mutter,

klein und schwächlich von Person, 3 kräftige nnb ge­sunde Mädchen geboren.

Start gart, 6. Feer. Wie man derDeut­schen Reichspvst" von hier schreibt, wurde geslern Abend in der Versammlung des deutsch-konservativen Vereins eine Adresse an den Reichskanzler beschlossen, in welcher demselben der Dank dafür ausgesprochen wird, baßdie von ihm ergriffene Initiative die Bahn gezeigt habe, aus welcher der Zustand der deutschen Volkswirthschaft in eine dem deutschen Vvlkc ersprieß­liche Ordnung gebracht werden könne." Nach demsel­ben Blatte richtete eine Anzahl hiesiger Firmen eben­falls eine Adresse an den Fürsten Bismarck, worin sie ihren Tank für seine Bestrebungen zur Einführung indirekter Reichsstenern anssprechcn: sic erklären, daß ihnen auch die Einführung des Tabaksmonopols nicht unwillkommen wäre, und erhoffen daraus eine bedeu­tende Erleichterung aller direkten Steuern.

Stuttgart, 8. Frbr. In drr g.-slrigrii Sitzung hatte sich die Kammer der Abgeordneten zunächst mich einmal mit dein Gesetz beir. Zwangsvollstreckung in unbewegliche-- Ver­wegen zu benissen, da die Kammer der Ttandesherreu mehrere Aenderungen beschlossen hatte. Die eine (wonach, falls mehrere Zieler ani einen Zeitpunkt fällig werden, der Gläubiger das blecht haben sollte, die Einziehung derselben durch den Kon­kursverwalter zu verlangen) wurde aeceptirl, dagegen hielt be­züglich eines weiteren Punktes Bürgschaft oder Kaution für die Mitbietende!! bei einer Zwangsversteigerung) die Kammer mit 55 gegen 28 Stimmen an ihrem trüberen Beichlns; fest, das; zunächst ein zahlungsfähiger Bürge erforderlich iei und erst, wenn ein solcher nicht gestellt werden könne, von der Verkauss- behörde Käntion zu verlangen sei. Im klebrigen herrscht nun Ueberelnstimmnng. Es wurde hl raus noch Art. 1 -4 des Gesetzes bctr. Aendernngen des Landes-Polizeistrafgesetzcs vom 27. Dez. 1871 und das Verfahren bei Erlassung polizeilicher Strafverfügungen dnrchberathen und angenommen, unter Ein­schaltung eines vom Abg. v. Ges; beantragten Art. 3a, wonach Hast für höhere Gemeindcbeamte , Srisvvrsteber :c.) nicht in Anwendung kommen darf.

Stuttgart, 10. Fcbr. Am Samstag Abend 8sis Uhr verstarb hier der Ehef der Firma E. O. Moser u. Comp, nach nur 3tägiger Krankheit im Alter von 61 Jahren. Seine Fabrik hat unter feiner Leitung weit über die deutschen Grenzen hinaus einen berühmten Namen und eine ausgedehnte Kund­schaft in allen Welktheilcu sich erworben. Dieselbe beschäftigt gegen 200 Arbeiterinnen und Gehilfen, die ili dem Verstorbenen einen für ihr Wohl treu be­sorgten Brodherrn verlieren.

Tuttlingen, 8. Febr. DerGr.-B." schreibt: Am 23. Jan. meldeten wir einen Brand in Sei- tingcn. Auch wir haben darüber berichtet. Der Eigenthümer des abgebrannten Hauses sitzt mm wegen Verdacht der Brandstiftung in Untersuchungs­haft. Wegen des gleichen Verdachts sitzt auch der Besitzer der abgebrannten Zicgelhütte Renquis- hauseu.

Feukenmühle, OA. Ravensburg, 9. Februar. Heute Nacht brach in der Scheuer vou Fenkenmüller Krug Feuer aus, welches in kurzer Zeit daS ganze Gebäude nebst sämtlichen darin aufbcwahrteu Vor- räthen zerstörte. Das Wohnhaus und die Mühle waren ebenfalls in Gefahr, wurden aber gerettet, lieber Entstehung verlautet noch nichts.

Goshcim, OA. Spaichingen, 10. Febr. Ge­stern Vormittag sind 2 Wohn- und Oekvuomicgebäude abgebrannt: ein weiteres Nachbargebäude war auch schon stark ungebrannt, es gelang aber der energischen Thütigkeit der Feuerwehr, dasselbe zu retten.

Failers, Gem. Haidgan, OA. Waldsec, 10. Febr. Das Wohn- und Ockouomie-Gebäude des Bauern und Seegras-Händlers Hauser ist heute Nacht abgebrannt.

Göppingen, 7. Febr. Ungenaue Kenntniß des Gesetzes- brachte 2 hiesigen Wirthcn eine strenge