Linllgeräthe, der Gegenständen her- >exe des S t r o h.eH ehtrailSportcii bp- ien. Das Verbot ne Häute der ge­rn durch ei neu vgthnms, der l> erei n s st aale n lachgewiesen wird-,;

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Der Gesellschafter.

Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Lberamts-Bezirk Nagold.

! Erscheint wöchentlich llmal und kostet balbjährlich hier ahne Trägerlvhn- I .« 60 -1. in dem Bezirk 2 anherhalb des Bezirks 2 40

Dienstäg den 14. Jänuar.

JusertioilSgebühr für die Ispaltige Zeile ans ge- j ^ wöhrlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 ^ ^ ^ .

bei mehrmaliger se <> 4. !

AIU- Bestelluilgcil ans den Gescllschastcr für das lau­

sende I. Quartal werden immer noch von allen Post­ämtern und Postboten angenommen.

Amtliches.

N a g v l d.

A« die Gvtsirorsteher,!

bctr. die Ausstellung von Arbeitsbüchern u. Arbeits­karten.

Bezüglich der Zuständigkeit zur Ausstellung von Arbeitsbüchern lind Arbeitskarten wird ans die Bor schritten der 88- 9 und 17 der Ministcrini-Berfngnng vom 19. Dezember v. I. (Reggslst. S. 287 u. 290) ausmerksam geinacht.

Hicnach har die Drispolizeibehördc Arbeitsbü­cher nur für solche Arbeiter auszuftcllen, welche im Bezirk ihren letzten dauernden Aufenthalt gehabt ha­ben (Gesetz 8- 108, und glaubhaft machen, das; für sie bis dahin ein Arbeitsbuch noch nicht ausgestellt ist, oder das; das für sic ausgestellte Arbeitsbuch voll­ständig ausgefüllt oder unbrauchbar geworden oder verloren gegangen oder vernichtet ist (Gesetz 8- 109 und 112).

Die Arbeitskarten für Kinder von vollendetem 12. bis 14. Lebensjahr aber sind nur von denjenigen Drtspolizeibehörden auszustellen. in deren Berwaltnngs- bezirk die Kinder, sür welche sie bestimmt sind, Be­schäftigung annchmcn oder während dieser Beschäftigung sich anfhaltcn sollen.

Ten 12. Januar 1879.

K. Dbcramt. Güntncr.

N a g v l d.

An die gemeinschaftlichen Aernter.

Da das k. Ministerium des Kirchen- n. Schul-, Wesens sich in den Stand gesetzt zu sehen wünscht, die finanziellen Wirkungen einer etwaigen Trennung der niedern Kirchcndienste von den Schuldiensten nä­her zu beurtheilen, so gehen den gemeinschaftlichen Aemtcrn tabellarische Uebersichten der ständigen und unständigen Schulstcllen, welche Einkommensthcile von niederen Kirchendicnsten beziehen, zu, um solche durch den Geistlichen unter Mitwirkung und Mitnntcrschrift des Ortsvorstehcrs und der betreffenden Lehrer aus- znfüllen und, wo der niedere Kirchendienst auf meh­rere Lehrer der evangelischen Confessio;; sich vertheilt, die Zahlen, die in jeder Rubrik enthalten sind, in derselben zu snmmiren.

Die ansgcfüllte und Unterzeichnete Tabelle ist binnen 5 Wochen hieher vorzulegen.

Den 9. Januar 1879.

K. gem. Amt in Kirchen- und Lchulsachen:

Güntner. Ke»; ml er. Mezger.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

o. Nagold, 7. Jan. Es ist schon mehr­fach auch in diesen Blättern auf die Nothwendigkeit hingewiescn worden, beim Spenden von milden Gaben Vorsicht zu üben. Eine erneute Mahnung in dieser Richtung scheint in; Blick auf das Nachstehende nicht unnöthig. In der vorigen Woche muhten einige In­sassen des Spitals wegen grober Trinkexzcssc cinge- sperrt werden. Das Geld zu diesen Ausschweifungen war von einigen am Neujahrsfest ersammelt worden. Diese Sammlung war so ergiebig, das; z. B. einer, wie wir Horen, in den Besitz von 6 <46. kam. Wie es in Folge davon am Abend des 2. Jan. ausgc- sehen hat, läßt sich denken. Einsender dieses gönnt jeden; Armen eine Erquickung und eine Freude, vol­lends in einer Festzcit. Aber cS erscheint darum doch nicht zulässig, das; Leute, die unter Aufwendung

> erheblicher Geincindekosrcn untergebracht sind, neben­her noch auf den Bettel ansgehen. Bei dem Charakter der Mehrzahl der Spitaliten ist es zudem keineswegs reichlich, ihnen selbst das Geld, in die Hand zu geben: viel besser wäre cs, dasselbe ver­trauenswürdigen Personen, etwa den mit dem Spital in Berührung kommenden Mitgliedern des Gcinein- deraths oder den Geistlichen zur Verfügung zu steilen, die sich diese Mühwaltung gewiß nicht verdrießen ließen. So wie das Geben gegenwärtig nicht bloß am Jahresschluß, sondern auch sonst das Jahr über vielfach geübt wird, verfehlt es seinen Zweck voll­ständig und wird eine Beförderung der Völlcrci und thierffcher Rohheit, während cs auf die oben bezeich­net;: Weije möglich wäre, nicht bloß allen je und ;e eine anständige Freude zu bereiten, sondern nament­lich auch gebrechlichen Leuten öfters eine Stärkung, wie ein Glas Wein oder sonst etwas znkoinmen zu 1assen<^eI^

^-^ 5 >-§4- <>^gold, ig Jg. Die Demonstrationen, welche der Phhsiker Fuhrmann ans Breslau letzten Samstag im Rathhansjaalc an dem von Edison er­fundenen Phonographen vvrnahm, ergaben ein überraichendcs Resultat. Nicht nur wurden die ge­sprochenen Worte mit deinselöcn Ton und Ausdruck, sogar mehrmals, genau wicdcrgegeben, sondern auch Melodiecn, die ein- und zweistimmig gesungen und Trompetentöne, die in den Schalltrichter geblasen wurden, erschienen selbst mit den dazwischen gerufe­nen Worten in solcher Stärke wredcr, daß sic auch von entfernter Stehenden deutlich vernommen werden konnten. Weil inan der neuesten Erfindung infolge von übertriebener und unpassender Ankündi­gung nicht ganz traute, so war die Zahl der Zuhörer nicht so grost, als erwartet werden konnte; ans dem angegebenen Grunde wurde die Schuljugend z. B. nicht veranlaßt, an den Demonstrationen, welchen übrigens eine sehr eingehende Erklärung Fuhrmanns, leider in etwas fremden; Dialekt, vorausgieng, thest- zunchmcn. ^

-s Nagold, 13. Jan. Durch den Ge>v<chve- vercin berufen, wies gestern in; hiestgcn Rathhaus­saal Physiker Fuhrmann aus Stuttgart den durch den erfindungsreichen Amerikaner Edison eonstrnirtcn Schallapparat (Phonographen) vor und erläuterte solchen dem zahlreichen Publikum, insbesondere den Mitgliedern des Gcwcrbevereins. Sv einfach der Apparat an und für sich ist, und obwohl sich eine praktische Anwendung der gegenwärtig so vielfach be­sprochenen Erfindung in ihrer dcrmaligcn Ausführung kaum absehcn läßt, ist der Effect, welchen der Pho­nograph hcrvorbringt, doch überaus frappant und höchst wunderbar. Die durch den Apparat fixirtcn Töne, Worte, Gesang (ein- und zweistimmig), sowie Trompetenmusikstücke wurden nach verschiedenen Zeit­räumen, wenn auch etwas gedämpft so doch voll­ständig deutlich und sowohl nach Betonung als auch Accent treu wiedcrgegebcn. Die Reproduktion konnte von allen Umstehenden und selbst noch in der Ent­fernung von mehreren Schritten vernommen werden. Wie wir hören, soll rc. Fuhrmann in nächster Zeit zur Demonstration seines Apparats auch von; Alten- staigcr Gewcrbevercin berufen werden und wünschen wir demselben zahlreichen und aufmerksamen Besuch, insbesondere aber dürfte es dort auch der Schulju­gend vergönnt sein, diese interessante Erscheinung unserer Zeit auf dem Gebiete der Wissenschaft in ihrer Anwendung zu sehen und kennen zu lernen.

Altcnstaig Stadt, 8. Jan. Die Korrektion unserer ober;; Nagoldthalstraße nebst Fortfüh­rung über Hochdorf und Urnagold erlebt allerlei

Schicksale. Nachdem schon vor Jahren ein guter Anlauf dazu gemacht worden war, ruhte die Ange­legenheit, bis der hiesige Gewerbcverein sie gerade vor 1 Jahr wieder anregte und in Fluß zu bringen suchte. Vor str Jahr gelang es den Bemühungen unseres Hrn. Stadtschnltheiß Richter hier, die Ver­treter der dabei intercisirtcn Gemeinden hier zu ver­sammeln und ihnen das Versprechen abzunehmen, diese ^traßenkorrcktion anläßlich der Erbauung der neuen Hochdorfer Steige ernstlich in Angriff zu neh­men unter der begründeten Voraussetzung eines be­deutenden Staatsbeitrags. Allein seither allgemeines Schweigen:Tic Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." Wahrlich, wenn man erwägt, welchen großen Nutzen diese Straßcnverbcssernng für die Hvlzfnhr insbesondere hätte, so muß man sich baß verwundern, daß ein so gemeinnütziges Unter­nehmen an mangelnder Einsicht und Engherzigkeit (Hungerleider«, einzelner Gemeinden scheitern soll! Möchten diese Zeilen die betr. Gemeinden, aber «uch die hohen Aufsichtsbehörden auf's Nene auf diese wichtige Sache aufmerksam machen, damit in unserer mit Bahnen n. s. w. schon vorher stiefmütterlich be­handelten Gegend sich wenigstens die natürlichen Stra­ßen den; Handel und Verkehr anfschließen! Xr.

Stuttgart, w. Jan. Ans der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten ist zunächst beincrkenswerlh die An­sprache des neuen Dcpcirtementschess der Justiz, v. Faber, der in seiner neuen Stellung zum erstenmal vor die Kammer trat. Derselbe erkannte an, wie ihm gerade die Ausgabe, die er als nächste zu übernehmen gehabt habe, wesentlich erleichtert sei theils durch die gründliche Vorbereitung seitens seines Amts- Vorgängers, theils durch die gediegenen Kommissionsarbeiten: ferner sprach er die Hoffnung ans, das; die neuen Jnstizgesctze, das; insbesondere daS EinführnngSgcsetz zum Rcichsgerichtsver- fassniigsgesetz in der andern Kammer derselben günstigen Auf­nahme sich erfreuen möge wie in der diesseitigen Kammer und gab die Zusicherung, das; nach Verabschiedung des letzter« Ge­setzes auch der erforderliche Nachtrag zum Etat des Jnstiz- departements möglichst bald an die Stände gelangen solle. Die Kammer ging hierauf über zur Berathung des Gesetzes, be­treffend die auf den Inhaber lautenden Staatsschuld- ichcine. Bei Art. 3, welcher die Verjährungsfrist zur Ein­lösung der gekündigten Staatsschnldscheinc auf 5 Jahre fcstsetzt, wünschte Mo hl eine längere Frist mit Rücksicht besonders auf die kleinen Leute, welche die Verloosnngslisten nicht so leicht zu Gesicht bekommen, fand jedoch Widerspruch von Seiten der Abgg. v. Gemmingen und v. Schmid, sowie des Departe- mentschcfs v. Fab er, die jene Frist für ausreichend erklärten, insbesondere mit Rücksicht auf solche Fälle, in denen ein Staats- schuldschein verloren gegangen sei, und der letzte Inhaber, wenn er nicht das kostspielige Amortisationsverfahren cinschlagen wolle, erst nach Ablauf der Verjährungsfrist in sein Recht wieder cintrcten könne. Bei Art. 5 wies Probst darauf hin, daß in den Fällen des Vcrlorengehens eines Staatsschnidscheins der angebliche Verlierer, falls er das Aufgebotsvcrfahren beantra­gen will, nach dem Reichsgcsetz eidlich vernommen werden kann. Bei Art. 18 (Einschreiben auf den Namen des Inhabers) wollte v. Gnltli ngen, das;, wie bisher bei Minderjährigen das Einschreiben eines Scheines auf mehrere Namen statthaft ge­wesen, so künftig auch bei Volljährigen wenigstens daS Ein­schreiben auf zwei Namen erlaubt sein solle. Nachdem vom Ministcrtisch ans erklärt worden war, das; das am besten der Praxis überlassen bleibe, wurde der Artikel unverändert ange­nommen. Das Gesetz selbst wurde sodann vollends dnrchbc- rathen und fast in unveränderter Fassung der Vorlage ein­stimmig angenommen. Die Kammer begann sodann noch die Berathung des Gesetzes betr. die Kraft!oserklärnng von Urkunden. Nachdem Art. 1-10 fast ohne Debatte erledigt worden war, entspann sich eine längere Diskussion bei Art. 11 (Zahlungssperre sür Zinsscheine bei abhanden gekommenen Ur­kunden). Probst verlangte hier, das; der Schuldner, insbe­sondere eine Bank, entgegen dem Regicrungsvorschlag, in solchen Fällen von weiterer Verbindlichkeit gegenüber dem ursprüng­lichen Gläubiger (dem Verlierer der Urkunde) enthoben sein solle, wenn der Zinsschein bei ihr von einemgutgläubigen" Inhaber, d. h. von einer Person, welche im guten Glauben den Zinsschein an sich gebracht, cingelöst morden sei. Derselbe konnte jedoch mit seinem Antrag, dem von dem Abg. v. Schmid, von dem O.Tr.R. v. Ko hl Haas n. A. widersprochen wurde, nicht dnrchdrillgen: der Regierungsvorschlag wurde angenommen und hiemit die Sitzung geschlossen. >N. T.,>