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AbliilllemknIs-EiiüMmg
auf den „HeseLfchafter".
Mit Beginn des neuen Jahres 1875 tritt für den Gesellschafter auch wieder ein neues Abonnement ein, weßhalb wir die bisherigen verehrt. Leser des Blattes bitten, ihre Bestellungen bei dem nächgelegenen Postamt sogleich zu erneuern. Neu Vertretende sind uns freundlich willkommen.
Der vorauszubezahlendc Abonnemenspreis bleibt in seiner Billigkeit von 1 fl. 8 kr. für den Bezirk und 1 fl. 21 kr. für den übrigen Theil des Landes, einschließlich des Postzuschlags für Besorgung des Blattes in die Hände der Abonnenten, bestehen. Wahrheitsgetreue Berichte über besondere Vorkommnisse sind uns stets willkommen und werden aus Verlangen gerne
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Die Redaktion.
Amtliches.
Nagold.
An die k. Pfarrämter.
Nachstehender Erlaß k. statistisch-topographische» Bureau vom lO. d. M. Z. 1063 wird hieran höherer Weisung zu Folge zur Keunlniß gebracht.
Den 18. Dezember 1874.
K Obcramt.
G ü ntne r.
DaS k. statistisch-topographische Bureau
an sämmtliche Oberämter.
Auf die Anfrage eines Obcramts in Belrefs der Behandlung von Dissentirendcn, welche an ihrem Wohnort keine eigene Gemeinde mir eigenem Kultus bilden, sondern einer anderen Gemeinde ihrer Konfession als Filialisten zugctheilt sind, werden die K. Oberämter in Kenntniß gesetzt, daß solche Dissentirende in Gemäßheit der K. Verordnung vom 12. September 1818 und der Verfügung vom 25. September 1871 folgendermaßen zu behandeln sind:
Da bei Fertigung der jährlichen Verzeichnisse über die Bewegung der Bevölkerung die Trainings-, Geburts- und Todten- register zu Grund zu legen sind und da der Absatz 1 des §. 3 der Verfügung vom 25. September 187 l nicht in dem Sinn zu verstehen ist, daß diese Verzeichnisse unter allen Umständen in derjenigen politischen Gemeinde gefertigt werden sollen, wo die betreffenden Eheschließungen, Geburts- und Todesfälle vorgckom- men sind, sondern nur in dem Sinn, daß diese Fälle sämmtlich und ausschließlich für diejenige politische Gemeinde zu verzeichnen seien, innerhalb deren Bezirk sie vorgekommen sind; so hat nicht das Pfarramt der herrschenden Konfession, sondern das Pfarramt der dissentirenden Filialisten, welches auch die Kirchenbücher (Trainings- Geburts- und Todtenregister) führt, die Fertigung der jährlichen Verzeichnisse über die Bewegung der Bevölkerung in Betreff der in andere politische Gemeinden gehörigen Filialisten zu übernehmen und solche alljährlich auf den vorgeschriebenen Termin, 15. Februar, abgesondert nach politischen Gemeinden dem Oberamt zuzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt und welchem alsdann die Zusammenstellung der Verzeichnisse nach den politischen Gemeinden seines Bezirks obliegt.
Damit diese Zusammenstellung vollständig und richtig erfolgen kann, haben die sämmtlichen Pfarrämter bei Einsendung ihrer Verzeichnisse immer zugleich (in einer Fehlurkunde) diejenigen ihrer Filiale aufzusührcn, für welche Eheschließungen, Gcburts- und Todesfälle im abgelaufcnen Jahre nicht zu verzeichnen waren.
Die im Punkt VI. der K. Verordnung vom 12. Septbr. 1818 verlangte Mittheilung von Notizen von Seiten der Pfarrämter der dissentirenden Konfession an die Pfarrämter der herrschenden Konfession ist hienach für die Zwecke der Bevölkerungsstatistik zwar nicht mehr erforderlich, es bleibt aber diese Vorschrift, der Führung der Familieu-Register wegen, gleichwohl sortbestchen.
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Amtsblätter der K. Oberämter zu veröffentlichen.
Stuttgart, den 10. Dezember 1874.
Ri ecke.
Lchrkurs für Schäfer in Hohenheim.
! Um den Angehörigen des Schäferstandes Gelegenheit zu ! geben, über veijchiedene wichtige Zweige ihres Berufes eine ra?
' liouelle, aus die Fortschnne des Lchäferciwcfens und der Woll- ! industrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Lause des ! bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat ! Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim ^ wieder ein kurzer Lehrkurs für Schäfer stallfindeu, in welchem ! den Theilnehmern durch Jnfpekror Fritz unter entsprechender ! Beihilfe des Lehrerperfonals der Akademie über die wich:ig-ren, beim Schäfereiwefen in Betracht kommenden Fragen ein gcmcin- saßlicher, soviel möglich auf Anschauung beruhender Unterricht ertheilit werden wird. Dieser Unterricht wird ungefähr 18 Tage in Anspruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in gesundem und krankem Zustande, über die Kennzeichen und Behandlung der wichtigsten Schafkrankheilcn mir anatomischen Demonstrationen, sodann über bessere Znchtnngsgründfätze und Auswahl der geeigneten Auchtthierc, über die verschiedenen Eigenschaften der Wolle, die Wasch, Schur, Verpackung und sonstige Behandlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Weiden. Indem man nun wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fache strebende Schäfer zur Theilnahme einladet, wird in Absicht auf die Eintritts-Bedingungen auf den Staats-Anzeiger Nro. 193, Seite 1895 hingewicsen.
Stuttgart, den 5. Dezember 1874.
K. Centralstelle für die Landwirthschaft. Oppel.
Lages-Neirigkeile».
Die erledigte dritte Schulstelle in Jlsfeld wurde dem Unterlehrer Seeger in Nagold übertragen.
Herrenberg, 17. Dez. Gestern Abend nach 8 Uhr wurde unsere Stadt durch die Sturmglocken alarmirt; man sah gegen Süden ein furchtbares Feuer emporsteigen. Gleich darauf kam auch ein Feuerreiter und brachte die traurige Botschaft, daß cs in dem 2 Stunden entfernten Boudorf brenne, und daß bei seinem Abgang von da schon 3 Häuser ganz in Flammen gestanden seien. Unsere Feuerwehr eilte so schnell als möglich fort; auf dem Brandplatze angekommcn mußte» sämmtliche Feuerwehren alle ihre Kräfte austrengeu, um das Feuer zu löschen, was um 11 Uhr nach harter Abeiter gelang; die neue Spritze in Bondorf hat sich sehr gut bewährt. Es sind 3 Wohnhäuser und 2 Scheunen ein Raub der Flammen geworden. Man vermuthet Brandstiftung.
Das Glück hat seine sonderbaren Launen und ist manchmal so blind, daß man sich darüber ärgern könnte. Dem wegen Einbruchdiebstahls in der Rothenberg-Kapelle zu 9jährigem Zuchthaus verurlheilteu Obermann, der zur Zeit diese Strafe in Gotteszell abbüßl, hat es einen Gewinn von 20,000 Thaler zugeweudet. Dieser ist auf eins der bei Gericht ausbewahrten Loose des Sträflings gefallen, welcher nach Empfang der frohen Nachricht allen Appetit nach der Gefangenenkost verloren haben soll. (Dfz.)
Bei dem Brande in Stammheim wurden 2 Scheuern und ein Schuppen in der Wetlengasse zerstört. Ein Wohnhaus wurde durch theilwcisen Abbruch, zwei andere Gebäude durch Löschmaßregeln beschädigt. (C. W.)